Folgende Fortbildungen aus unserem Fortbildungsprogramm eignen sich zusätzlich auch als Vertiefungsschulung zur Prävention von sexualisierter Gewalt, da sie relevante Fragestellungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt vermitteln.
Nach der Präventionsordnung des Bistums Aachen (§ 9 Satz 7) zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kirchlicher Rechtsträger in der Verantwortung, spätestens alle fünf Jahre an Vertiefungsschulungen teilzunehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter PRÄVENTION (caritas-ac.de).