Bei Bagatelldelikten gibt es Chance der Wiedergutmachung
Mit einem Täter-Opfer-Ausgleich soll der durch die Straftat gestörte soziale Frieden zwischen Täter und Geschädigtem wiederhergestellt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Bearbeitung des Konflikts und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens. Im Verhältnis zwischen Täter und Opfer soll der im Zusammenhang mit der Tat bestehende Konflikt beigelegt werden.
Der Täter - Opfer - Ausgleich wird bei so genannten Bagatelldelikten ermöglicht, um zwischen Tätern und Opfern eine Konfliktschlichtung herzustellen. Den Tätern wir die Gelegenheit geboten, außergerichtlich und unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Täter-Opfer-Ausgleichs Schadenswiedergutmachung und Konfliktausgleich anzustreben.
Die unmittelbare Konfrontation der Täter mit den Opfern verdeutlicht den Tätern die Folgen und die entstandenen Schäden ihrer Straftat. Die daraus resultierende persönliche Betroffenheit und der emotionale Erfolg bei Wiedergutmachung soll sie von weiteren Straftaten abhalten. Bei Bagatelldelikten kann dann nach Absprache zwischen Jugendgericht und Staatsanwaltschaft von einer Haftverbüßung Abstand genommen werden.