Arbeit für Flüchtlinge: Ausländerbehörde genehmigt
Für Fragen einer Beschäftigungserlaubnis ist die örtliche Ausländerbehörde zuständig, die in Verbindung mit dem örtlich zuständigen Jobcenter prüft, ob sie gewährt werden darf. Im Folgenden erhalten Ehrenamtler Informationen über die Gesetzeslage beim Thema Arbeit für Flüchtlinge. Zudem gibt es Tipps, wie Ehrenamtler Asylsuchenden helfen können.