Die Chronik des Verbandes
1931 - 1945
Chronik des Diözesancaritasverbandes
1931
Die Satzung des Diözesancaritasverbandes (DiCV) wird am 27. Juli von der Mitgliederversammlung beschlossen und am 26. August 1931 von Bischof Joseph Vogt genehmigt.
Pfarrer Alfred Heinrich von Itter, bereits seit 1916 Direktor des Caritasverbandes in Krefeld, wird am 29. Juli von Bischof Vogt zum Ersten Vorsitzenden des DiCV und Domvikar Heinrich Müller, Direktor des Ortscaritasverbandes Aachen, zum Diözesancaritasdirektor ernannt. Der DiCV wird im Haus Klosterplatz 8 des Ortscaritasverbandes Aachen untergebracht.
1934
Das Gesetz zur Regelung des Steuerwesens hebt die Gemeinnützigkeit der Verbände auf.
Erstmals findet in dem Jahr 1930 gegründeten Bistum Aachen eine Zentralratssitzung des Deutschen Caritasverbandes statt.
1936
Im St. Josef-Haus in Höfen in der Eifel richtet der DiCV ein Müttererholungs- und Kinderheim ein.
1937
Am 4. Juli wird anstelle der inzwischen verbotenen Straßensammlung für kirchliche Werke der Caritassonntag begangen.
Der sogenannte Anstaltspfennig zur Finanzierung des DiCV wird eingeführt.
1939
Am 1. Februar wird Dr. Peter Firmenich, Kaplan in Krefeld, zum Diözesancaritassekretär ernannt.
Am 16. September werden die Büros des DiCV für etwa drei Monate nach Mönchengladbach in die Straße der SA 58 verlegt.
1940
Seit September ist der DiCV auch für die grenznahen deutschsprachigen Gebiete Belgiens zuständig.
Am 12. Dezember verstirbt 52-jährig Diözesancaritasdirektor Heinrich Müller.
1941
Dr. Peter Firmenich wird am 11. Februar zum Diözesancaritasdirektor ernannt.
Konfessionelle Kindergärten sind von nun an der nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) unterstellt.
Dechant Alfred Heinrich von Itter wird drei Monate im Krefelder Untersuchungsgefängnis festgehalten.
Der DiCV siedelt zur Pontstraße 80 um, nachdem am 9. und 10. Juli Brandbomben die Gebäude des DiCV am Klosterplatz 8 zerstört haben.
1942
Die Kinderheime des DiCV werden in die besetzten Gebiete Belgiens und in die Diözese Trier verlegt.
1943
Der DiCV zieht nach einem Fliegerangriff, bei dem das Gebäude in der Pontstraße 80 zerstört wird, in die Friedlandstraße 2 um. Ab September ist sein Domizil die Hermannstraße 14 in Aachen.
1944
Die Bevölkerung Aachens wird evakuiert; auch caritative Einrichtungen werden ausgelagert.
1945
Der DiCV etabliert sich behelfsmäßig an der Neupforte in Aachen. Caritas Sammelräume werden zum Umschlagplatz nötigster Gebrauchsgegenstände und Bekleidungsstücke. Caritas-Nähstuben werden eingerichtet.
1946 - 1969
1946
Im Frühjahr zieht der Caritasverband in das Haus Bergdriesch 44. Er hat zehn fest angestellte Mitarbeiter.
Kaplan Johannes Dupont aus Oedt/Rheinland wird Diözesancaritasdirektor. Seine Hauptaufgaben sind:
- Hilfe für die völlig zerstörten Gebiete der Diözese (insbesondere Hürtgenwald)
- Flüchtlingshilfe und Heimerholung für Stadt- und Bunkerkinder
- Aktionen "Stadtkind aufs Land" und "Kleinkinder suchen ihre Eltern"
Die Caritasschwesternschaft Diözesangemeinschaft Aachen erreicht mit einer Mitgliederzahl von 345 Schwestern ihren Höchststand.
Diözesancaritasdirektor Dr. Firmenich reist mit 125 deutschen Kindern nach Irland, um sie für einige Zeit in dortigen Familien unterzubringen.
1947
3.000 unterernährte Stadtkinder werden zu Ferienaufenthalten auf dem Lande vermittelt.
1948
500 Kinder werden in Landerholung geschickt.
1949
30 Kinder kommen zur Erholung für neun Monate nach Spanien; andere werden zu holländischen Familien aufs Land geschickt.
1950
Der DiCV zählt insgesamt 269 Anstalten mit 13.616 Betten sowie 278 Kindergärten und Horten sowie Nähschulen und Nähstuben mit insgesamt 16.012 Plätzen.
Neuer Schwerpunkt neben der Kindererholung wird die Müttererholungsfürsorge. Rund 500 Mütter nehmen an Kuraufenthalten teil.
1951
Die Zahl der Auswanderungswilligen, die der Raphael-Verein betreut, erreicht mit 535 Beratenden ihren Höhepunkt. Nur zehn Prozent von diesen wandern tatsächlich aus.
1953
Für das "Kath. Notwerk Berlin" sammelt der DiCV elf Waggons an Sachspenden und einen Bahnbehälter mit 84.000 Kleidungsstücken.
Die ersten ländlichen Familienpflegerinnen werden vom DiCV eingestellt.
1954
Am 17. April stirbt Dechant Alfred Heinrich von Itter, Vorsitzender des DiCV seit dessen Gründung. Diözesancaritasdirektor Dr. Peter Firmenich wird auch Erster Vorsitzender des DiCV.
Die Büros des DiCV’s werden vom Bergdriesch zum Priesterseminar in die Mozartstraße in Aachen verlegt.
1955
Der DiCV schickt mehr als 3000 Kinder zur Erholung in Gebiete außerhalb der Diözese.
1957
Für Berliner Ferienkinder werden 40 Heimplätze zur Verfügung gestellt. 100 Kinder können in Familien untergebracht werden.
Der DiCV bildet die ersten Familienpflegerinnen aus.
1959
Der DiCV siedelt zur Klostergasse in Aachen über.
1961
Für die italienischen und spanischen Arbeitnehmer im Bistum Aachen wird jeweils ein hauptamtlicher Sozialarbeiter eingestellt.
1962
Der DiCV unterstützt mit 10.000 DM die "recht angespannte Finanzlage" des Deutschen Caritasverbandes in Freiburg.
Die Fachberatung für die 300 Kindergärten und -horte (fast 150 davon sind in den vergangenen zwölf Jahren gebaut worden) sowie für 30 Kinderheime nimmt ihre Arbeit auf.
1965
Die Anzahl der kath. Altenheime, Krankenhäuser, Kinder- und Jugendheime sowie Erholungsheime hat einen Höchststand erreicht. Das Caritas Handbuch für die Diözese Aachen nennt unter anderem 15 Beratungsstellen und Zentren für ausländische Mitbürger und 24 Ausbildungsstätten für soziale und pflegerische Berufe.
Die erste Tagesbildungsstätte für geistig behinderte Kinder wird in Mönchengladbach eingerichtet. Die Behindertenhilfe wird im gesamten Bistum verstärkt, vor allem im institutionellen Bereich.
1966
Am 15. April wird das Referat "Ausländerhilfe" eingerichtet.
1967
Am 1. April wird Pfarrer Peter Buchholz Diözesancaritasdirektor; Prälat Dr. Firmenich bleibt Erster Vorsitzender.
Die Caritas Behindertenwerkstatt in Eschweiler nimmt ihre Arbeit auf.
1969
Am 1. Februar wird das Referat Pfarrcaritas im DiCV eingerichtet.
Für die Beratung der ca. 4000 Arbeitnehmer aus Jugoslawien wird eine hauptamtliche Sozialarbeiterin eingestellt.
1970 - 1999
1970
Das Referat "Wirtschaftliche Heimberatung" nimmt am 1. April seine Arbeit auf.
1971
Bischof Johannes Polschneider erlässt am 26. April die neue Rahmensatzung für örtliche Caritasverbände im Bistum Aachen.
Am 1. Juni wird die Satzung des DiCV geändert.
1973
Am 29. Januar findet die erste Sitzung des Diözesancaritasrates statt.
Die Referate "Fachberatung Altenheime" und "Fachberatung Krankenhäuser" werden eingerichtet.
1974
Für die Zivildienstleistenden im Bereich des Bistums wird im DiCV eine zentrale Verwaltungsstelle eingerichtet.
1975
Am 24. Mai ist die erste Vertreterversammlung nach der neuen Satzung des DiCV.
Die erste Modellberatungsstelle "Rat und Hilfe für werdende Mütter in Konfliktsituationen" wird in Aachen eröffnet.
Der Fonds "CARITAS KINDERHILFE" wird eingerichtet und bringt mit einem ersten Spendenaufruf 130.000 DM ein.
1977
Am 23. Februar stirbt Prälat Peter Firmenich, der Erste Vorsitzende des DiCV.
Das Bundesverfassungsgericht erklärt in seinem Urteil vom 24. Mai die Beschlagnahme der Klientenakten durch die Polizei anlässlich einer Razzia im psychologischen Zentrum Aachen für rechtswidrig und unterstreicht damit den Schutz der Berater.
Am 1. Juni ernennt Bischof Klaus Hemmerle Weihbischof Dr. Gerd Dicke zum Ersten Vorsitzenden des DiCV.
Das Referat Caritas-Pflegestationen wird eingerichtet.
Als neuen Aufgabenbereich des DiCV wird am 1. November der Sozialdienst im Krankenhaus eingeführt.
1978
Am 22. Februar erlässt Bischof Klaus Hemmerle "Grundsätze und Richtlinien für Caritas-Pflegestationen im Bistum Aachen". Ambulante Kranken- und Altenpflege sowie Familien-pflege sollen zusammengefasst sein.
Am 24. Februar wird das Prioritätenpapier "Grundsatzüberlegungen zur Weiterentwicklung der Arbeit der verbandlichen Caritas im Bistum Aachen" verabschiedet.
Am 1. September wird die neue Abteilungsstruktur des DiCV (Errichtung von fünf Abteilungen) wirksam.
Am 1. Oktober wird in der Geschäftsstelle des DiCV eine gemeinsame Diözesanstelle für die Ortsgruppen des Sozialdienstes Kath. Frauen und Sozialdienstes Kath. Männer eingerichtet.
Das Referat "Zivildienst" nimmt seine Arbeit auf.
1979
Bischof Klaus Hemmerle erlässt am 29. Januar die neue Rahmensatzung für die Regionalen Caritasverbände im Bistum Aachen.
Im August beginnt die Aktion des DiCV zur Rettung und Aufnahme von Vietnam-Flüchtlingen.
1980
Die Geschäftsstelle des DiCV beschäftigt am 31. Dezember 104 hauptamtliche Mitarbeiter, Teilzeitbeschäftigte eingeschlossen.
1981
Der DiCV wird 50 Jahre alt. Höhepunkt ist das Straßenfest am 19. September 1981 in Krefeld. Die caritasinterne Feier findet am 3. April im Altenheim St. Elisabeth in Aachen statt.
In der Not- und Katastrophenhilfe liegt der Schwerpunkt der Arbeit bei der "Erdbebenhilfe Italien" und der "Polenhilfe". Konkrete Maßnahmen: Partnerschaft für das völlig zerstörte Dorf Conza della Campina in Italien und sechs Lebensmitteltransporte in verschiedene polnische Diözesen.
1982
Am 22. November zieht die DiCV Geschäftsstelle von der Mozartstraße 11 in das neue Haus der Caritas an der Kapitelstraße 3 um.
Die Finanzverknappung bei Land und Kommunen bringt erste empfindliche Auswirkungen auf die Arbeit des Verbandes. Es kommt zu einer geringen Reduzierung der Zahl der Mitarbeiter.
1983
Am 5. Februar weiht Bischof Klaus Hemmerle das neue "Haus der Caritas" ein.
5.000 Teilnehmer von Konferenzen und Tagungen besuchen das Haus im laufenden Jahr.
Der neu gebildete Diözesancaritasrat beschließt erstmalig zentrale Orientierungspunkte für alle Arbeitsgebiete der verbandlichen Caritas:
- Die Stützung ehrenamtlicher Arbeit
- Die Verstärkung der Profilaxe
- Die Förderung des caritasspezifischen Profils.
1983 können etwa 2.000 neue Mitglieder gewonnen werden. Der Mitgliederbestand beträgt in diesem Jahr 13.230 Personen.
Als besonderen Aufgabenschwerpunkt beschließt der Diözesancaritasrat Hilfe für junge Arbeitslose. Ein entsprechender Fonds wird eingerichtet.
In besonderer Weise entwickelt sich die Altenhilfe als eine Schwerpunktaufgabe. Immer mehr Pfarrgemeinden und Verbände wünschen die beratende Hilfe des Verbandes.
1984
Der Fonds zur Solidarität mit jungen Arbeitslosen verfügt 1984 über 750.000 DM. Vielen arbeitslosen Jugendlichen kann aus diesem Solidaritätsfond wirksam geholfen werden.
1985
Das visuelle Erscheinungsbild des Verbandes in seinen Briefköpfen, auf Fahrzeugen und in seinen Veröffentlichungen wird bundesweit vereinheitlicht.
Die Kindergärten stehen vor neuen Herausforderungen. Unter anderem stellt die steigende Zahl von Alleinerziehenden Anfragen hinsichtlich flexiblerer Öffnungszeiten, ganztägiger Betreuung und Aufnahme von Kindern unter drei Jahren.
1986
In NRW geht die Zahl derjenigen Schüler, die die Haupt- und Realschule verlassen, zurück. Einige Pflegevorschulen haben somit Probleme, genügend Schüler und Schülerinnen zu finden.
1986 zum 89. Deutschen Katholikentag in Aachen richtet die Caritas für Katholikentagbesucher über das Stadtgebiet verteilte "Caritas-Raststätten" ein. Sie stoßen auf gute Resonanz.
1987
In den 85 Alten- und Pflegeheime, die dem Caritasverband im Bistum Aachen angeschlossen sind, steigt seit zwei Jahren die Zahl schwerstpflegebedürftiger Bewohner. Eine Großzahl der Heimbewohner ist altersverwirrt.
Weil die traditionellen, vor allem im Krankenhaus angebotenen Hilfsangebote für psychisch Kranke nicht ausreichend sind, entwickelt der DiCV ein Konzept, dieses Arbeitsfeld im Bistum Aachen intensiv zu fördern. Ende 1986 wird eine Mitarbeiterin für diese Aufgabe gewonnen.
Auf Einladung des DiCV Aachen in Kooperation mit dem Maximilian Kolbe Werk (Freiburg) hält sich vom 14. Oktober bis 2. November erstmals eine Gruppe ehemaliger polnischer KZ-Häftlinge zur Erholung im Bistum Aachen auf. (Diese Besuche werden bis ins Jahr 2022 all-jährlich erfolgen)
1988
Die Caritas und ihre Beratungsstellen beobachten eine kontinuierliche und rapide ansteigende Zahl von Ratsuchenden und Hilfebedürftigen bei ungewollter Schwangerschaft und Hilfen für ausländische Flüchtlinge und Aussiedler.
Der Begriff der Lebensraumorientierung wird erstmals erwähnt.
Im März 1988 beginnt erstmals die Ausbildung eines Lehrlings zum Bürokaufmann im Referat Personalwesen/Dienstrecht.
Die Umwandlung von Kindergartengruppen in Kindertagesstättengruppen nimmt einen großen Schwerpunkt in Beratung und Fortbildung ein.
1989
Im Verband werden Fragen diskutiert nach der Orientierung der Dienste und Einrichtungen an den Bedürfnissen, die im Lebensraum sichtbar werden, und nach der Orientierung caritativer Arbeit am Evangelium.
1990
Der DiCV Aachen koordiniert alle kirchlichen Hilfeleistungen im Bistum Aachen, die die Krankheit Aids betreffen.
Die Veränderungen in Osteuropa bedeuten auch für die Not - und Katastrophenhilfe des Verbandes eine Herausforderung.
Im Mai 1990 findet in Aachen die Vertreterversammlung des Deutschen Caritasverbandes statt.
Mit einem hohen Öffentlichkeitsaufwand wird in Aachen die Aktion "Aachen - Hocker" in Zusammenarbeit mit dem Referat Behindertenhilfe geleistet. Es werden der Geschäftswelt schwarz-gelbe Hocker (Aachen-Hocker) angeboten, um damit Menschen mit eingeschränkter Mobilität und mit Beschwerden die Möglichkeit zu geben, sich in Einzelhandelsgeschäften kurz hinsetzen zu können, um zu verschnaufen.
1991
Für den DiCV und für alle Einrichtungen und Verbände im Bistum wird ein einheitliches EDV-Konzept entwickelt.
In Zusammenarbeit mit der AGH Aachen wird ein Positionspapier zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Heimerziehung verabschiedet
1992
Der Verband beobachtet mit Sorge, dass sich die Not verändert. Zu brennenden Themen werden Langzeitarbeitslosigkeit, wachsende Wohnungsnot und Verschuldung.
1993
Diözesancaritasdirektor Prälat Peter Buchholz, der mehr als 26 Jahre maßgeblich das Gesicht der Caritas im Bistum Aachen und in Deutschland mitprägte, wird am 1. Oktober verabschiedet. Pfarrer Manfred von Holtum wird sein Nachfolger.
1994
Am 23. Januar 1994 stirbt Bischof Dr. Klaus Hemmerle.
Im Laufe des Jahres erarbeiten die Mitglieder der Geschäftsführerkonferenz der Regionalen Caritasverbände das Papier "Leitlinien in der Arbeit der verbandlichen Caritas des Bistums Aachen". Es wird vom Diözesancaritasrat am 6. Oktober 1995 zustimmend zur Kenntnis genommen wird. Es beschreibt die "Not heute" (Armut, Heimatlosigkeit, Krankheit und Behinderung, Sinn- und Beziehungskrisen, gesellschaftliche Defizite und Ungerechtigkeiten) und das "Selbstverständnis der verbandlichen Caritas" beschrieben. Demnach haben die Hilfen der Caritas den Menschen vor allem mit seinen Kräften und Möglichkeiten und nicht so sehr mit seinen Defiziten im Blick. Ehrenamtlicher und hauptamtlicher Dienst sind zwei gleich wichtige Säulen der verbandlichen Caritas. Und der christliche Glaube ist Orientierung und Antrieb für das Tun der Caritas
1995
Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff wird neuer Bischof von Aachen. Er besucht das Haus der Caritas schon wenige Wochen nach seinem Amtsantritt.
1996
Ab Januar wird die Redaktion der Zeitschrift "Caritas in NRW" nach Aachen verlegt. Diözesancaritasdirektor von Holtum wird neuer Herausgebervertreter und mit Jobst Rüthers wird ein neuer Chefredakteur eingestellt.
Am 4. März stirbt im Alter von 70 Jahren Prälat Peter Buchholz.
Der amtierende Vorstand stellt die Weichen für einen Organisationsentwicklungsprozess.
Friedenswallfahrt nach Auschwitz. Vom 11. Bis 16. Mai nehmen rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DiCV an einer Friedenswallfahrt nach Auschwitz teil. In Auschwitz treffen sie auf ehemalige Häftlinge die bereits zu Erholungsaufenthalt auf Einladung des DiCV im Bistum Aachen weilten.
1997
Nach vier Jahren muss Diözesancaritasdirektor Manfred von Holtum sein Amt aufgeben, Bischof Heinrich Mussinghoff hat Pfarrer von Holtum zum 1. Oktober zu seinem neuen Generalvikar ernannt.
Mit Wirkung vom 1. Oktober 1997 hat Bischof Mussinghoff den bisherigen DiCV Direktionsassistenten Burkard Schröders im Einvernehmen mit dem DiCV Vorstand zum neuen Diözesancaritasdirektor ernannt.
Im Frühjahr 1997 gibt der DiCV einen so genannten "Fastenkalender" heraus. Er enthält eine Anleitung, in einem Selbstversuch in der Fastenzeit vom Sozialhilfesatz zu leben. Er findet ein europaweites Medienecho.
1998
Der Vorstand beschließt zum Jahresende, dass der Caritasverband für das Bistum Aachen längerfristig nicht mehr selbst Träger von Einrichtungen sein soll.
1999
1999 wird ein Controllingsystems eingeführt. Der Verband verspricht sich davon eine optimierte Haushaltsbewirtschaftung und eine bessere strategische Planung.
März 1999 fasst der Diözesancaritasrat den Beschluss, dass der DiCV zukünftig selber nicht mehr Träger eigener Einrichtungen sein soll.
Not und Elend der Flüchtlinge aus dem Kosovo führen im Bistum Aachen zu einem Spendenaufkommen von insgesamt 470.000 DM.
Nach einem schweren Erdbeben in der Türkei erbringt ein gemeinsamer Spendenaufruf des Generalvikars und des Diözesancaritasdirektors 234.000 DM.
ab dem Jahr 2000
2000
Im Nachvollzug des Beschlusses der Deutschen Bischofskonferenz zur Schwangerschaftsberatung wird auch für das Bistum Aachen entschieden, aus der gesetzlichen Schwangerschaftskonfliktberatung auszusteigen. Es werden nicht länger Beratungsscheine ausgestellt, die einen straffreien Schwangerschaftsabbruch möglich machen. Die Caritas im Bistum Aachen wird auch künftig Hilfen für Frauen und Familien in Konfliktsituationen bereitstellen und die bekannte und bewährte Qualität der Beratungsangebote weiter entwickeln.
2001
Die Caritas Wohnstätten GmbH kann vollständig von der Caritas Behindertenwerk GmbH getrennt werden. In die neue Wohnstätten gGmbH mit den Gesellschaftern Caritasverband für das Bistum Aachen e.V. und Caritasverband für die Regionen Aachen Stadt und Aachen Land e.V. können zu Beginn 2001 die Kindergärten für Behinderte übertragen werden. Die Geschäftsstelle der GmbH befindet sich im Haus der Caritas.
Zum Jahresende sind die Voraussetzung geschaffen werden, dass sich die in Trägerschaft des Vereins zur Förderung der Caritas im Bistum Aachen e.V. befindlichen Altenhilfeeinrichtungen in Stadt und Kreis Aachen in regionale Caritasträgerschaft abgegeben werden können.
Zusammen mit dem Regionalen Caritasverband für die Regionen Aachen Stadt und Aachen Land als Hauptgesellschafter hat der DiCV die Aachener Caritasdienste gGmbH gegründet, sie wird Betriebsträgerin stationärer Altenhilfeeinrichtungen und steht für die Trägerschaft weiterer stationärer und ambulanter Dienste offen.
Rat- und Hilfearbeit, die Schwangerschaftsberatung der Kath. Kirche, wird mit neuer Konzeption fortgeführt. Zur Unterstützung der Arbeit wird nach langer Planungsphase schließlich die Bischöfliche Stiftung für Mutter und Kind gegründet, an der sich der Caritasverband für das Bistum Aachen finanziell beteiligt.
Nach langer Vakanz und Wartezeit wird die Stelle für die Seelsorge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas durch das Bistum Aachen wiederbesetzt. Eine Pastoralreferentin nimmt im August ihre Tätigkeit auf.
Der Diözesancaritasrat beschließt eine langfristige Partnerschaft mit der Erzdiözese Arusha in Tansania, nachdem zwei Mitarbeiter vor Ort Gespräche mit den Verantwortlichen über mögliche Projekte geführt haben.
2002
bei der Vertreterversammlung des Deutschen Caritasverbandes im Oktober in Aachen wer-den die Weichen gestellt, um im Oktober 2003 eine neue Satzung des DCV verabschieden zu können.
Im Landeshaushalt 2003 soll es sehr deutliche Einschnitte im sozialen Bereich geben. Die Wohlfahrtsverbände in NRW starten eine auch vom DiCV Aachen unterstützte Kampagne gegen den sozialen Kahlschlag.
Für die Bundestagswahlen 2002 hat der DiCV Aachen seine Forderungen an die Politik in "Wahlprüfsteine" formuliert. Sie finden über die Bistumsgrenzen hinaus bundesweit Beachtung.
Die schwierige Finanzlage führt in der Geschäftsstelle des DiCV zu weiteren Umstrukturierungen und Personalreduzierungen.
Aus dem Engagement einiger Ehrenamtlicher für bosnische Flüchtlinge entstehen gute Kontakte zum Caritasverband in der Erzdiözese Sarajevo.
Auf den Spendenaufruf für die Betroffenen des Elbe-Hochwassers werden 380.000 Euro gespendet.
Der Vorstand beschließt die Einrichtung eines unabhängigen Spendenbeirates, der die Arbeit der CARITAS-KINDERHILFE in Zukunft begleiten soll.
2003
Der DiCV setzt den Prozess, sich von Einrichtungen in eigener Trägerschaft zu trennen fort, und schließt ihn für die Migrationsdienste ab. In Aachen und Krefeld sind die Beratungsdienste in die Trägerschaft der Regionalen Caritasverbände übergegangen; in Mönchengladbach übernimmt der SKM die Trägerschaft.
Für das Mütter- und Kindergenesungshaus in Monschau Höfen steht man noch in intensiven Überlegungen, wie eine neue Zweckbestimmung realisiert werden kann. Als äußerst kritisch ist die Refinanzierung der Kurarbeit zu bezeichnen. Ein Rückzug aus diesem so wichtigen Feld scheint unvermeidbar.
Äußerst schwierig stellt sich die Situation der Erziehungsberatungsstellen 2003. Die Weiterführung der Arbeit bleibt unsicher. Erhalt und die Regionalisierung der Dienste bleiben aber das Ziel.
Um dem sozialen Kahlschlag in NRW entgegenzuwirken, rufend die fünf Diözesancaritas-verbände in NRW zur Kundgebung am 13. Dezember 2003 in Düsseldorf auf. Sie steht unter dem Motto "Jetzt schlägt’s 13 - NRW bleib sozial - Caritas für soziale Gerechtigkeit". Die Teilnahme von mehr als 6.000 Menschen ist ein überwältigendes Signal.
Für die reduzierten Kirchensteuermittel gilt ab 2004, dass die Einsparungen nicht wie in den Vorjahren nur von der Geschäftsstelle erbracht werden; vielmehr wird es zu einer linearen Kürzung im gesamten Bereich der verbandlichen Caritas kommen. Der Vorstand des Caritasverbandes startet im Dezember 2003 einen Prozess, um Aufgaben zu reduzieren und Prioritäten zu setzen.
2004
Weihbischof Dr. Gerd Dicke gibt zum Jahresende nach über 27 Jahren den Vorsitz im Diözesancaritasverband ab. Zu seinem Nachfolger als Ersten Vorsitzenden des Caritasverbandes für das Bistum Aachen hat Bischof Heinrich Mussinghoff zum 1. Januar 2005 Weihbischof Karl Borsch ernannt.
Wie der Auftrag der Caritas "Not sehen und handeln" auch zukünftig gesellschaftlich wirksam in den verbandlichen Strukturen erfüllt werden kann, das ist zentrales Thema der DiCV Vertreterversammlung im März 2004. Das Grundsatzreferat "Für eine Caritas der Kirche - Standortbestimmung und Zukunftsperspektive" hält der Präsident des Deutschen Caritasverband Dr. Peter Neher. Das Projekt "Verbandsentwicklung und Satzungsreform - Caritasverband für das Bistum Aachen e.V." wird mit großer Mehrheit beschlossen..
Gegen Ende des Jahres 2004 ist absehbar, dass es nicht zu der angedachten Regionalisierung der Erziehungsberatungsstellen kommen wird. Der Diözesancaritasrat stimmt daher zu, die Trägerschaft der Einrichtungen an den Verein zur Förderung der Caritasarbeit (VFC) zu übergeben. Ab Januar 2005 werden somit alle bisherigen in Trägerschaft des DiCV geführten Beratungsstellen einen neuen Träger haben.
Weil die Förderung der Mutter-Kind-Kuren zurückgefahren wird, endet nach mehr als 70 Jahren im St. Josef-Haus Monschau-Höfen das Engagement des Verbandes in der direkten Trägerschaft eines Mutter-Kind-Kurhauses. Nach Zustimmung und Unterstützung durch den Landschaftsverband wird das Haus auf die Caritas-Lebenswelten gGmbH übertragen. Die Einrichtung wird schwerpunktmäßig als Wohnheim für behinderte Menschen geführt. Eben-falls eine Aufgabe, der sich die Caritas gerne annimmt.
Der Tsunami vom 26.12.2004 löst auch im Bistum Aachen eine beispielslose Hilfsbereitschaft aus. Mit den Spenden in Höhe von 768.000 Euro unterstützt der DiCV u. a. den Wiederaufbau von Häusern in Sri Lanka und den Bau eines Kinderheims in Südindien.
2005
Weihbischof Karl Borsch begrüßt als Erster Vorsitzender des Verbandes am 19. Februar zu einer Auftaktveranstaltung für das Projekt "Verbandsentwicklung und Satzungsreform".
Zu Beginn des Jahres wird die Geschäftsstelle umstrukturiert. "Anwaltschaftliche Interessensvertretung" und "Fachberatung" sollen als wesentliche Kernfunktionen für die Arbeit in der Geschäftsstelle definiert werden.
Nach intensiven Vorbereitungen beschließt der Diözesancaritasrat in seiner September-Sitzung die Errichtung der Caritas-Gemeinschaftsstiftung für das Bistum Aachen. Mit ihren Mitteln soll die Stiftung zukünftig die gesamte Caritasarbeit im Bistum zum Wohle hilfebedürftiger Menschen unterstützen und fördern. Als Gemeinschaftsstiftung will sie auch andere caritative Stiftungsaktivitäten unter einem Dach bündeln. Interessierten Personen und Vereinigungen soll die Stiftung die Gelegenheit geben, sich an der Verwirklichung der Stiftungsziele zu beteiligen.
Massiv betroffen ist der Verband von der Haushaltskonsolidierung im Bistum Aachen. Die verbandliche Caritas muss bis 2012 nahezu 40Prozent Kürzungen gegenüber dem Basisjahr 2003 vornehmen. Bereits ab 1997 erbrachten Einsparungen werden nicht verrechnet.
In Zusammenarbeit mit der Bischöflichen Marienschule in Mönchengladbach organisiert und begleitet der Diözesancaritasverband für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 eine einwöchige Fahrt zu Projekten für Straßenkinder in der Ukraine.
Bei einer Projektreise zur Diözesancaritas in Novosibirsk mit einem Redakteur der Aachener Zeitung entsteht die Idee, das Engagement der Aachener Franziskanerinnen in Westsibirien finanziell zu unterstützen. U. a. werden Kinderclubs, Hilfen für Obdachlose und Frauen im Gefängnis und in der Psychiatrie gefördert.
Die CARITAS-KINDERHILFE blickt auf 30 Jahre erfolgreiches Engagement für Kinder in Not zurück. In dieser Zeit wurden mehr als 3,3 Millionen Euro für Projekte im Bistum Aachen und in 41 Ländern der Erde gespendet.
2006
Am 16. September 2006 feiert der DiCV sein 75-jähriges Bestehen. Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff feiert unter großer Beteiligung verbandlicher Vertreter und der Öffentlichkeit ein Pontifikalamt im Aachener Dom. Im Anschluss daran wird die Collage über die Caritasarbeit "Unser tägliches Brot" in der City-Kirche St. Niklaus uraufgeführt.
Das rigorose Sparprogramm der neuen Landesregierung wird zu massiven Einschnitten in der sozialen Arbeit führen. In der Kampagne "NRW bleib sozial!" findet eine der ersten Veranstaltungen am 1. März 2006 im Haus der Caritas statt. Unter großer Beteiligung verbandlicher und politischer Vertreter kommt es zu einem Dialog in vertrauensvollem.
In der Geschäftsstelle wird nach umfangreichen Planungen mit Dr. Alfred Etheber eine neue Stelle für den Bereich der theologischen und ethischen Grundsatzfragen geschaffen.
Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff ernennt Weihbischof Dr. Johannes Bündgens am 1. Juli 2006 zum Bischofsvikar für das Caritaswesen und zum Ersten Vorsitzenden des Caritasverbandes für das Bistum Aachen. In dieser Funktion ist er Nachfolger von Weihbischof Karl Borsch.
2007
Zwei neue Diözesanarbeitsgemeinschaften (DiAG) werden gegründet. Mit Aufnahme der Arbeit der Diözesanarbeitsgemeinschaft "Integration durch Arbeit" (IDA) wurde für die Zusammenführung der Arbeitslosenarbeit unter dem Dach der Caritas ein wichtiger Schritt getan. Ebenso stellt die Weiterentwicklung der "alten" Arbeitsgemeinschaft kath. Altenheime im Bistum Aachen in die neue "DiAG Alter und Pflege" einen innovativen Schritt dar, weil sie den ambulanten und stationären Altenhilfebereich zusammenfasst.
Nach mehr als 20 Jahren Geschäftsführertätigkeit ist Rheinhard Gawlak verabschiedet und Michael Doersch als neuer Geschäftsführer der Caritas-Behindertenwerk GmbH eingeführt worden. Die Caritas Lebenswelten GmbH haben regional ihre Aktivitäten als Träger von Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder ausgebaut, was für den Verwaltungsrat der Gesellschaft nahe legt, die Strukturen anzugleichen. In der Konsequenz ist seit Ende 2007 außer dem Caritasverband für das Bistum Aachen und dem Regionalen Caritasverband Aachen auch der Regionale Caritasverband Eifel Gesellschafter der Caritas Lebenswelten GmbH.
Bei einem Besuch in Sibirien informiert sich Diözesancaritasdirektor Schröders und ein Journalist der Rheinischen Post über Projekte, die mit Spenden aus dem Bistum Aachen unter-stützt wurden.
16 Ehrenamtliche, die sich seit Jahren für die Bosnienaktion engagieren, nehmen das Ange-bot einer Informationsfahrt zu den Caritasprojekten im Erzbistum Sarajevo wahr. Auf Bitten der dortigen Caritas und Kardinal Puljic wird vereinbart, die Sammlung von Lebensmitteln einzustellen und in Zukunft Spenden für die Hauskrankenpflege zu sammeln.
2008
Am 14. März 2008 steht eine Neuwahl des Vorstandes an. Der Erste Vorsitzende und der Diözesancaritasdirektor werden vom Bischof von Aachen benannt. Drei weitere Vorstandsmitglieder wählt der Diözesancaritasrat: Prof. Dr. Barbara Krause, Sparkassendirektor a. D. Felix Pieroth (Zweiter Vorsitzender) und Prälat Dr. Herbert Hamanns.
Nach achtjähriger ehrenamtlicher Amtszeit scheidet Liesel Katzy aus dem Vorstand aus.
2009
Die neue Aufbaustruktur der DiCV-Geschäftsstelle wird umgesetzt. Bisherige kleinere Organisationseinheiten sind in drei große Bereiche Theologische Grundlagen und Verbandsarbeit, Facharbeit und Sozialpolitik sowie Verwaltung und Zentrale Funktionen, zusammengeführt worden. Es gibt eine veränderte Geschäftsführung mit dem Diözesancaritasdirektor, den Bereichsleitern und der Koordinatorin, unterstütz durch die Stabstellen Justitiariat und Öffentlichkeitsarbeit.
In der DiCV-Geschäftsstelle wird mit dem Aufbau von Fundraising und der Besetzung einer entsprechenden Personalstelle ein neuer Schwerpunkt gesetzt. Geschäftsführung und Vor-stand beider Stiftungen - Caritas-Gemeinschaftsstiftung für das Bistum Aachen und Bischöfliche Stiftung Hilfe für Mutter und Kind - haben ihren Sitz im DiCV.
Der Diözesancaritasrat beschließt als Schwerpunkte der Auslandshilfe die Fortführung der Partnerschaften mit der Diözesancaritas Westsibirien und der Caritas Sarajevo. Die Zusammenarbeit mit der Erzdiözese Arusha (Tansania) wird nach dem Abschluss der Projekte beendet und eine Zusammenarbeit mit dem benachbarten Bistum Moshi angestrebt.
2010
Für die Opfer des Erdbebens in Haiti werden nach einem gemeinsamen Spendenaufruf des Generalvikars und des Diözesancaritasdirektors im Bistum Aachen 277.000 Euro gespendet.
Nach einer Erkundungsfahrt von zwei Mitgliedern des Vorstandes der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der katholischen Krankenhäuser im Bistum Aachen werden regelmäßige Schulungen von Pflegekräften der Caritas Westsibirien durch Fachkräfte aus dem Bistum Aachen vereinbart.
Bei einem Besuch im Bistum Moshi in Tansania werden erste Kontakte zu den Verantwortlichen und Bischof Amani geknüpft. Mit Spenden der CARITAS-KINDERHILFE werden Frauengruppen beim Aufbau einer kleinen Schweinezucht sowie ein Projekt für junge Arbeitslose unterstützt.
2011
Der Zivildienst in Deutschland fällt weg und der Bundesfreiwilligendienst wird eingeführt. Für die Geschäftsstelle des Caritasverbandes für das Bistum Aachen bedeutet dies das Ende der Verwaltungsstelle für den Zivildienst und den inhaltlichen und strukturellen Aufbau und die Etablierung eines gänzlich neuen freiwilligen Dienstes von Männern und Frauen aller Generationen.
Durch die Caritas-Gemeinschaftsstiftung wird ergänzend ein Theaterstück finanziert. Mit "Hartz Fear TV" kommt ein Werk mit Betroffenen zur Aufführung, das große Resonanz erfahren hat. In zwei Staffeln und unter großer Anteilnahme endete der Zyklus der Aufführungen am 15. Dezember in Aachen.
Im Mai wird eine Einrichtung des Rheinischen Vereins, das Spectrum, durch einen Brand zerstört. Die Verwaltung des Spectrums findet nach Eintreten der Notlage in der Geschäfts-stelle des DiCV ein vorübergehendes Zuhause. Das Spectrum nimmt sein Wirken in verän-derter Form an einem neuen Standort in Weisweiler wieder auf.
2012
Die Vertreterversammlung im November befasst sich neben der Auslobung des Stiftungspreises der Caritas-Gemeinschaftsstiftung mit wichtigen Zukunftsfragen. Generalsekretär Prof. Dr. Georg Cremer und Prof. Dr. Andreas Kruse machen auf die Herausforderungen aufmerksam, die uns der demographische Wandel beschert.
Mit der Umsetzung der neuen Rahmensatzung machen die Regionalverbände derzeit erste Erfahrungen. Wirtschaftliche Steuerungen, neue Modelle für den Caritasrat und veränderte Vorstandsmodelle befinden sich in der Umsetzung.
Die bundesweite Eröffnung des Caritas-Sonntags 2012 findet durch den Präsidenten des Deutschen Caritasverbandes Prälat Dr. Peter Neher in Aachen statt. Nach einem feierlichen Hochamt mir Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff im Aachener Dom wird in der Citykirche St. Nikolaus in Aachen das Theaterstück "von Heiligen und guten Menschen" aufgeführt. Die Eröffnung des Caritas-Sonntages in Aachen findet bundesweite Beachtung.
Im Oktober stirbt kurz vor Vollendung ihres 85sten Lebensjahres plötzlich und unerwartet Prof. Dr. Teresa Bock. Innerhalb der verbandlichen Caritas hat sie in vielfältiger Weise Verantwortung übernommen. Im Deutschen Caritasverband war sie Mitglied im Zentralvorstand und Zentralrat und hatte von 1972 bis 2002 das Amt der Vizepräsidentin inne. Besonders lagen ihr die Förderung des Ehrenamtes und die Entwicklung von Freiwilligenzentren am Herzen. Neben ihrem großen beruflichen Engagement in der katholischen Hochschule hat sie zusätzlich bis zum Jahr 2000 als ehrenamtliches Mitglied im Caritasverband für das Bistum Aachen e.V., dem Verein zur Förderung der Caritasarbeit im Bistum Aachen und in den Aufsichtsgremien der Caritas-Behindertenwerk GmbH prägend mitgewirkt.
2013
01.01.2013 - Neue Amtsperiode der Arbeitsrechtlichen Kommission.
Der Caritasverband für das Bistum Aachen beteiligte sich an der LAG Kampagne "Hilfe" mehr Zeit für Pflege!". Es wurden Gespräche mit Krankenkassen geführt; Politiker wurden eingeladen Pflegetouren mitzufahren und es gab einen großen Autokorso in Aachen, Mönchengladbach und Düren
Erstmalige Auslobung des Teresa-Bock-Preises am 01.10.2013. Der mit 10.000 Euro dotierte Preis stand unter dem Motto "Solidaritätsstifter gesucht". Gewinner: "PfadfinderIN trotz allem" des Jugendferienhauses Krekel (Pfadfinderinnenschaft St. Georg, Diözesan-verband Aachen e.V.)
Bundestagswahl 2013: DiCV Aachen beteiligt sich an der landesweiten Aktion "Schöne Worte sind zu wenig - Caritas zu Wahl"
2014
Im Mai ist der Bischof Isaac Amani von der Diözese Moshi, Tansania, beim DiCV zu Gast. Der Verband unterstützt in Moshi den Bau der Sekundarschule St. Pamachius, der in diesem Jahr beginnt.
An der Heiligtumsfahrt 2014 in Aachen beteiligen sich der Caritasverband für das Bistum Aachen, Regionale Caritasverbände und Fachverbände und betreiben eine Caritas-Pilgerraststätte. Sie stößt auf sehr positive Resonanz.
Der Caritasverband für das Bistum Aachen und sechs regionale Caritasverbände starten im Juni die Imagekampagne "Pflege-KRAFT gesucht", um das Image der ambulanten Pflege zu verbessern und potenzielle Interessenten für den Pflegeberuf zu gewinnen. Reale Pflegekräfte treten als Model für die Kampagne auf.
Im September läuft in Aachen und Rolduc die 7. Europäische Freiwilligenuniversität. Der DiCV Aachen richtet sie in Kooperation mit KatHO NRW, Standort Aachen, aus.
Am 15. November tritt eine außerordentliche Vertreterversammlung zusammen. Sie ist notwendig, weil eine Satzungsänderung beschlossen werden muss: Weil drei regionale Caritasverbände einen hauptamtlichen Vorstand haben, muss die Vertretung dieser Verbände bei der Vertreterversammlung neu geregelt werden. Zudem ist die DiAG Eingliederungshilfe ab sofort auch in der Vertreterversammlung vertreten.
2015
Aus der Caritas-Rücklage stellt der DiCV Aachen eine Million Euro für Flüchtlingshilfe und Flüchtlingsarbeit bereit. Eine weitere Million Euro wird durch Beschluss des Kirchensteuerrates im August als einmalige Soforthilfe gewährt.
Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff besucht am 20. April die Geschäftsstelle des DiCV. In seiner Predigt kritisiert der Bischof das Versagen der Staatengemeinschaft in der Flüchtlingspolitik und prangert den Tod tausender Flüchtlinge auf dem Mittelmeer an. Es ist der letzte Besuch Mussinghoffs als amtierender Bischof von Aachen. Am 8. Dezember nimmt Papst Franziskus Mussinghoffs Rücktrittsgesuch an.
An der von beiden großen christlichen Kirchen getragenen Woche für das Leben zum Thema "Sterben in Würde" beteiligen sich der DiCV, regionale und Caritasverbände und Dienste und Einrichtungen mit Diskussionen, Vorträgen und Aktionen.
Der neue Generalvikar Dr. Andreas Frick besucht im Sommer die Geschäftsstelle des DiCV. Er ist Nachfolger von Pfarrer Manfred von Holtum, der Dompropst wurde.
Am 1. Oktober wird zum zweiten Mal der Teresa-Bock-Preis vergeben. Das Motto: "Die Zukunft im Demografischen Wandel gestalten". Den mit 10.000 Euro dotierten Preis erhalten zu gleichen Teilen das Projekt SpielTräume Birgden (Kreis Heinsberg) und das Unterstützungsnetzwerk "Vergissmeinnicht" der Pfarre St. Josef aus Herzogenrath-Straß.
Im Oktober erscheint zum ersten Mal ein digitaler Newsletter der Geschäftsstelle des Diözesancaritasverbandes.
"Daheim und unterwegs" lautet das Thema einer Demenzfachtagung von Caritas in NRW im Oktober in Krefeld und im Dezember in Schwerte. Gäste sind Prof. Hans Georg Nehen (Memory-Klinik Essen), Reimer Gronemeyer, Ministerin Barbara Steffens und Markus Lessmann (MGEPA).
Im November besucht der DiCV die Ausstellung "Caritas-Nächstenliebe von den frühen Christen bis zur Gegenwart" in Paderborn anlässlich des 100-jährigen Bestehens des DiCV Paderborn.
2016
Für die Caritas stellte sich 2016 die sozialethische Grundsatzfrage, ob "Flüchtlinge" als besondere Betroffenengruppe einen anderen Status oder einen Vorrang haben sollen. Die politische Öffentlichkeit hatte das Thema 2016 als Neiddebatte angefacht. Für die Caritas kann die Antwort nur lauten: Es gibt keine Bedürftigen erster oder zweiter Klasse, also auch keine Konkurrenz in der Not. Wenn Geflüchtete angekommen sind, haben sie genauso Bedarfe an medizinischer Versorgung, an Kindergartenplätzen, Wohnraum, Zugang zur Bildung und Arbeit sowie sozialer Sicherung etc. wie alle andere Menschen auch.
Die Caritas-Flüchtlingsarbeit im Bistum Aachen wird im Jahr 2016 mit einer weiteren Million Euro aus Kirchensteuermitteln unterstützt, die über den DiCV Aachen weitergeleitet wird. Grundlage dafür war ein Beschluss des Kirchensteuerrates Ende 2015.
Zu Jahresbeginn führt die Geschäftsstelle des Diözesancaritasverbandes eine E-Mail-Archivierung ein. Eine softwaregestützte Prozedur archiviert automatisch grundsätzlich alle eingehenden E-Mails, die den Mitarbeitern des Diözesancaritasverbandes zugestellt werden.
Das Bundesteilhabegesetz ist 2016 auf allen Ebenen des Engagements des DiCV in der LAG und in Caritas in NRW Thema der Lobbyarbeit des Verbandes.
Die Geschäftsstelle des DiCV bringt mit Partnern aus der verbandlichen Caritas im Bistum Aachen das Projekt "Präventive Alltagskompetenz-Training für Senioren und pflegende Angehörige (PAKT)", auf den Weg. Der Verband setzt es mit dem Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung (dip) und gefördert durch die Stiftung Wohlfahrtspflege in NRW um. Es soll Maßnahmen entwickeln helfen, wie der Verbleib von alten Menschen in der eigenen Häuslichkeit möglichst lange ermöglicht wern kann.
Der Betriebliche Datenschutzbeauftragte, der im Oktober 2015 in der DiCV-Geschäftsstelle seine Arbeit aufnahm, ist zuständig für die Geschäftsstelle, die Einrichtung und die Tochtergesellschaften des DiCV, soll aber auch als Dienstleister von den regionalen Caritasverbänden sowie in einem weiteren Schritt von den Personalfachverbänden
SkF, SKM und IN VIA bestellt werden können. Er nimmt die vorbereitenden Arbeiten für eine europäische Datenschutzregelung, die 2018 in Kraft treten soll, auf.
Im Frühjahr werden Hans Mülders und Monika Karim neu in den Stiftungsrat der Caritas-Gemeinschaftsstiftung für das Bistum Aachen berufen. Prof. Dr. Barbara Krause und Felix Pieroth scheiden nach langjähriger Mitarbeit aus diesem Gremium aus.
Das Diözesane Ethikkomitee positioniert sich in der Öffentlichkeit zum ethischen Kontroversthema, ob Tests auf Down-Syndrom als Kassenleistung anzuerkennen sind. Es warnt in diesem Zusammenhang vor der Gefahr der vorgeburtlichen Selektion.
Die Anforderungen an Kindertagesstätten ändern sich permanent. Mehr als 60 Kindergärten in katholischer Trägerschaft des Bistums Aachen beteiligen sich an einem von Bistum und DiCV-Fachberatung gemeinsam angelegten Qualitätsentwicklungsprojekt "Qualität aus christlicher Überzeugung".
Am 4. März 2016 wählt der Diözesancaritasrat einen neuen Vorstand des Caritasverbandes für das Bistum Aachen. Er wählt Monika Karim aus der Region Heinsberg und Hans Mülders aus Aachen neu in das Gremium, Schwester Maria Ursula Schneider wählt er für eine weitere Amtsperiode wieder. Sie wird zugleich zweite Vorsitzende des Verbandes. Vom Bischof von Aachen sind für den Vorstand ihren Funktionen benannt der erste Vorsitzende, Weihbischof Dr. Johannes Bündgens, und Diözesancaritasdirektor Burkard Schröders. Der neue Vorstand konstituiert sich am 7. April 2016.
Am 16. April kommt die Vertreterversammlung in den Kurpark-Terrassen in Aachen-Burtscheid zusammen. Inhaltliche Schwerpunkte waren Flucht und Integration. Gäste sind Prof. em. Dr. Klaus J. Bade, Migrationsforscher, Publizist, Politikberater und ehemals an der Universität in Osnabrück tätig, und Dr. Oliver Müller, der Leiter von Caritas international in Freiburg.
Für die Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes wählt die Vertreterversammlung Hans-Georg Liegener, Schwester Maria Ursula Schneider und Monika Karim als Vertreterinnen und Vertreter der verbandlichen Caritas im Bistum Aachen. Mitglieder der Delegiertenversammlung sind aus dem Bistum Aachen qua Funktion Weihbischof Dr. Johannes Bündgens, erster Vorsitzender des Verbandes, und Burkard Schröders, Diözesancaritasdirektor.
Die Vertreterversammlung beschließt, den von der Caritas auf Bundesebene angestoßenben Zukunftsdialog "Caritas 2020" auch auf Bistumsebene zu führen. Am 28. April 2017 soll die Auftaktveranstaltung im Energeticon in Alsdorf sein.
Im September besuchen Mitarbeiter des Caritasverbandes für das Bistum Aachen die Caritas im Bistum Novosibirsk, zu der seit Jahren enge Kontakte bestehen. Sie gewannen intensive Einblicke in die Arbeit der Partner in Russland.
Am 1. Oktober startet das vom Vorstand des DiCV initiierte Projekt "Caritas der Gemeinde" in zwei Gemeinschaften der Gemeinden (GdG) im Bistum Aachen. Es hat zum Ziel, Erkenntnisse über die Caritasarbeit der Gemeinde und neue Zugänge zu gewinnen.
Am 4. Oktober rast der Wirbelsturm "Matthew" mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 230 Stundenkilometern über Haiti hinweg. Mehrere Hundert Menschen sterben. Hunderttausende sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Der Caritasverband für das Bistum Aachen ruft gemeinsam mit dem Generalvikariat Aachen zu Spenden zugunsten der Haiti-Hilfe von Caritas international auf.
Am 27. Oktober wählen die Dienstgeber bei ihrer Wahlversammlung Dirk Hucko, Vorstandssprecher des Caritasverbandes für die Region Düren-Jülich, in die Regionalkommission NRW. Er folgt als Vertreter der Dienstgeber Dieter Erfurth, ehemals Geschäftsführer der Katharina Kasper Via Nobis GmbH, der nach neun Jahren Kommissionsarbeit auf Bundes- und Regionalebene mit großem Dank von Diözesancaritasdirektor Burkard Schröders verabschiedet wird. Weiterhin vertritt Martin Novak, Leiter des Bereiches Verwaltung und Zentrale Funktionen im Diözesancaritasverband, die Interessen der Dienstgeber in der Regionalkommission NRW.
Im Herbst stellen erstmals Fachverbände zwölf Anträge mit einem Antragsvolumen von 650.000 Euro beim Zukunftsfonds, Geld für "Innovation von neuen Aufgaben sowie zur Exploration von Geschäftsfeldern oder zur Realisierung von zeitlich befristeten Projekten" zu bekommen. Acht Anträge mit einem Gesamtvolumen von ca. 240.000 Euro werden genehmigt.
Im November lädt der DiCV die verbandliche Caritas zu einem Filmabend ins Kino nach Alsdorf ein. Anlass ist die Jahreskampagne "Mach die stark für Generationengerechtigkeit". Gezeigt wird der Film "Wir sind die Neuen". Zu Gast sind auch Schauspieler, die Rede und Antwort stehen. Die Geschäftsstelle des Verbandes gibt zum Jahresende anlässlich der Kampagne das Buch "20 Geschichten zum Teilhaben" heraus. Darin erzählen Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen über ihr Leben und antworten auf Fragen von Jugendlichen aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im Bistum.
Im November lädt die Geschäftsstelle erstmals Interessierte aus dem Verband zu einer Vorstellung der Caritas-Jahreskampagne des Folgejahres ins Haus der Caritas ein. Damit reagiert die Geschäftsstelle auf Kritik aus Verbänden, Fachverbänden und Einrichtungen, die Jahreskampagnen würden im Verband zu spät bekannt gemacht.
Für den 19. November hatte der erste Vorsitzende des DiCV und Bischofsvikar für das Caritaswesen, Weihbischof Dr. Johannes Bündgens, zu einer diözesanen Caritas-Pilgerfahrt am letzten Tag des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit nach Aachen eingeladen. Die Schlussandacht leitet der neue Aachener Bischof Dr. Helmut Dieser. Es war zugleich das erste Zusammentreffen des neuen Bischofs mit der verbandlichen Caritas im Bistum.
Zum 31. Dezember 2016 verabschiedet die Diözesanarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit (DiAG IDA) das langjährige Vorstands- und Gründungsmitglied Gerold König, da er in den Ruhestand geht.
Ausgelaufen ist zu diesem Zeitpunkt die Akquisestelle der DiAG IDA. Deutlich wurde, dass es ein großes Potenzial an Aufträgen gibt. Die "Sozialen Betriebe" stehen allerdings vor der großen Herausforderung, "markttaugliche" Dienstleistungen und Gewerke anzubieten. Die Umsetzung gestaltete sich schwierig.
2017
Im Verlauf des Jahres verlassen Dr. Alfred Etheber, Leiter des Bereichs Theologische Grundlagen und Verbandsarbeit, und Fachreferentin Resi Conrads-Mathar die Geschäftsstelle des Verbandes. Resi Conrads-Mathar wird Persönliche Referentin des Aachener Bischofs Dr. Helmut Dieser, Dr. Alfred Etheber wird Leiter der Hauptabteilung Pastoralpersonal im Bischöflichen Generalvikariat. Nachfolgerin von Dr. Etheber in der Bereichsleitung wird Anja Nikles, bisher Referentin der Geschäftsführung in der DiCV-Geschäftsstelle.
Der Vorstand des Diözesancaritasverbandes beschließt, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DiCV ab 2018 so genannte Zeitwertkonten einzuführen. Sie sollen zu einer besseren Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Verpflichtungen beiztragen und die Möglichkeit eröffnen, die Arbeitszeit in den verschiedenen Lebensphasen flexibler gestalten zu können.
Im Frühjahr startet der neue Internetauftritt des DiCV. Er löst den alten Auftritt, der aus den 1990er-Jahren stammt, ab. Der neue Auftritt ist erstellt auf Basis des Content Management Systems, das der Deutsche Caritasverband anbietet.
Im Frühsommer leidet Ostafrika unter einer katastrophalen Dürre. Der Caritasverband für das Bistum Aachen ruft gemeinsam mit dem Bischöflichen Generalvikariat zu Spenden für die betroffenen Menschen auf, die über Caritas international in das Katastrophengebiet weitergeleitet werden.
Im Vorfeld der Landtagswahl in NRW kämpft der DiCV mit der Freien Wohlfahrtspflege (LAG) in NRW für eine bessere Ausstattung der Offenen Ganztagsschulen im Land. Auch positioniert er sich gemeinsam mit der LAG in Wahlprüfsteinen grundsätzlich zu verschiedenen sozialpolitischen Themen.
Vor der Bundestagswahl beteiligten sich DiCV-Vorstand und viele Angehörige der verbandlichen Caritas im Bistum Aachen an der bundesweiten Caritas-Aktion "Wählt Menschlichkeit". Mit dieser Aktion will die Caritas in Deutschland darauf hinweisen, dass es bei den Wahlen um demokratische Grundwerte und um eine offene Gesellschaft geht. Die DiCV-Geschäftsstelle lädt Bundestagskandidaten zum "Familienpolitischen Trialog" ins forum m nach Aachen ein, um sozialpolitisch notwendige Weichenstellungen aus der Perspektive der Familien zu beleuchten.
Ganz neue Chancen für einen kundigen und verantwortungsvollen Umgang mit den neuen sozialen Medien erfahren Kinder und Jugendliche der stationären Jugendhilfe, für die gemeinsam mit der Diözesanarbeitsgemeinschaft der katholischen Einrichtungen der Erziehungshilfe (AGkE) das "Medienscouts" aufgelegt wird.
Das Pflegestärkungsgesetz III weist den Kommunen bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen im Alter die Koordinations- und Sicherstellungskompetenz zu. Deshalb ist es wichtig, dass sich die verschiedenen Träger in einer Kommune gut gemeinsam aufstellen. In Aachen und Mönchengladbach endet das vom DiCV initiierte Projekt "Gemeinsam für die kommunale Altenhilfepolitik", das zum Ziel hatte, Träger in der verbandlichen Caritas zu einem abgestimmten Handeln und Verhandeln zu bewegen.
Im Herbst beschließt der Diözesancaritasrat, die Caritas-Flüchtlingsarbeit im Bistum Aachen konsequent im Sinne umfassender Integrationsarbeit weiterzuentwickeln. Hintergrund: Das Bistum wird der der Caritas 2018 letztmalig zusätzliche Kirchensteuermittel für die Flüchtlingsarbeit zur Verfügung stellen. Aus eigenen Finanzmitteln wird der Verband eine weitere Personalstelle schaffen, die das Arbeitsfeld Migration/Integration verstärken soll. Sie soll im Bereich Facharbeit und Sozialpolitik der DiCV-Geschäftsstelle angesiedelt werden.
Die Landtagswahl am 14. Mai und die Bundestagswahl am 24. September ergeben, dass in beide Parlamente die AfD einzieht. Das fordert die Caritas in ihrer künftigen politischen Arbeit heraus. Sie muss die Frage beantworten, wie sie mit dieser populistischen Partei umgehen wird.
Seit März bietet die Geschäftsstelle des DiCV Trägern der Caritas Beratung im Prozess der Erstellung von Institutionellen Schutzkonzepten zur Prävention sexualisierter Gewalt an. Alle kirchlichen Rechtsträger im Bistum Aachen - also auch die Träger der verbandlichen Caritas - sind durch die bischöfliche Präventionsordnung verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 ein Institutionelles Schutzkonzept zu erstellen und in Kraft zu setzen.
Im April ist in der verbandlichen Caritas im Bistum Aachen der Auftakt zum Zukunftsdialog "Caritas 2020". Im November wird der Dialog mit der Wegmarke "Caritas als attraktives Feld der Beteiligung und des Engagements" fortgesetzt.
Im April besucht Bischof Dr. Helmut Dieser erstmals das Haus der Caritas. Mit der Mitarbeiterschaft im Haus und mit dem DiCV-Vorstand feiert er die Eucharistie. Anschließend ist Zeit für Begegnung und Gespräche, bevor sich der Bischof mit dem Vorstand des DiCV trifft.
Am 2. April beteiligt sich der DiCV Aachen an einer Talkrunde von Caritas in NRW mit den Kandidaten der Parteien zur Landtagswahl in NRW im Haus Müngsten an der Wupper. Der soziale Friede dürfe nicht über die Wupper gehen, so die Forderung von Caritas in NRW. Der DiCV ist im Sommer auch aktiv beteiligt, als Caritas in NRW ihr Strategiepapier "Den Wandel sozial gestalten" beschließt, das sich mit dem Koalitionsvertrag der neuen von CDU und FDP geführten NRW-Landesregierung befasst.
Im Mai startet mit 17 Teilnehmerinnen das Projekt "In Führung gehen" der verbandlichen Caritas im Bistum Aachen. Vier regionalen Caritasverbände, die Caritas Lebenswelten und die Caritas Betriebs- und Werkstätten GmbH beteiligen sich an der ersten Auflage des Programms zur Qualifizierung und Entwicklung von Fach- und Führungskräften.
Im Mai kommen Vertreterinnen der Caritas Westsibirien nach Aachen, wo sie mit Vertretern des DiCV Aachen, mit dem eine Jahre währende Verbindung besteht, zusammenzutreffen.
Am 30. Mai konstituiert sich nach der Neuwahl der Vorstand der Diözesanarbeitsgemeinschaft (DiAG) SkF, SKM und IN VIA im Bistum Aachen. Zur Vorsitzenden wurden Ulla Dietz, SkF Krefeld, Vorsitzende der DiAG SkF im Bistum Aachen und stellvertretende SkF-Bundesvorsitzende, und zur stellvertretenden Vorsitzenden Gabriele Jülich, Geschäftsführerin von IN VIA Aachen und Mitglied des IN VIA-Bundesvorstandes, gewählt.
Am 1. Juni ist ein Austausch- und Begegnungstreffen der Vorstände der Caritasverbände im Bistum Aachen. Es stellt die Weichen für weitere Gespräche und Formen der Zusammenarbeit auf Vorständeebene und mit den Caritasräten der regionalen Caritasverbände. Ziel der Treffen ist es, sich persönlich und die Verbände besser kennenzulernen sowie Entwicklungen gemeinsam zu beraten.
Im August berichtet Father Aloyce Urio aus dem Bistum Moshi in Tansania, mit dem eine enge Verbindung besteht, zum aktuellen Stand der Bauarbeiten an der inklusiven Sekundarschule St. Pamachius, die der DiCV Aachen mitfinanziert. Die tansanischen Partner sehen sich vor große Herausforderungen gestellt sehen: Während das Bistum Moshi den Schulbetrieb bereits provisorisch aufnehmen wollte, hat die neue tansanische Regierung weitreichende Nachbesserungen und Erweiterungen zur Voraussetzung für die Genehmigung des Schulbetriebs gemacht.
Am 15. November verleiht die Caritas-Gemeinschaftsstiftung zum dritten Mal den Teresa-Bock-Preis. 60 Projekte hatten sich um den mit 10.000 Euro dotierten Sozialpreis beworben, der unter dem Motto der Jahreskampagne 2017 "Zusammen sind wir Heimat" ausgelobt worden war. Gewonnen hat das Projekt "Freiheit" des Offenen Kinder- und Jugendtreffs Space e. V. in Aachen-Walheim. "Freiheit" ist ein Zusammenschluss junger Menschen unterschiedlicher Nationalitäten und Kulturen, die ihre Botschaft über die Produktion von Hip-Hop, Texten und anderen Medien transportieren.
2018
Die Diözesanarbeitsgemeinschaft Eingliederungshilfe setzt in diesem Jahr den Beschluss der Mitgliederversammlung aus 2017 um, ihre Arbeit im Jahr 2018 auf die Umsetzungsbegleitung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zu fokussieren. Im Laufe des Jahres gibt es dazu unterschiedliche Informationsveranstaltungen und Wirkshops für Träger und Einrichtungen.
Mit Beginn des Jahres wird das "Präventive Alltagskompetenztraining", ein Projekt, das der DiCV gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Pflegeforschung und örtlichen Partnern seit 2017 umsetzt, praktisch erprobt. Das Projekt soll dazu beitragen, Maßnahmen zu entwickeln, die den Verbleib alter Menschen in der eigenen Häuslichkeit möglichst lange möglich machen.
Im Januar werden im Treppenhaus des Hauses der Caritas die sogenannten "Banner der Barmherzigkeit" aufgehängt. Die von der Aachener Künstlerin Vera Sous in Kooperation mit Geflüchteten gefertigten Stoffbahnen bildeten im Heiligen Jahr der Barmherzigkeit 2016 im Aachener Dom die "Pforte der Barmherzigkeit". Sie stellen die sieben leiblichen und die sieben geistlichen Werke der Barmherzigkeit dar.
Im Januar gibt die Geschäftsstelle des Diözesancaritasverbandes eine Arbeitshilfe für Verbände Dienste und Einrichtungen heraus, die bei der Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzeptes zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt helfen soll. Bis zum Jahresende fordert der Bischof von Aachen von allen katholischen Einrichtungen ein solches Schutzkonzept. Auch die DiCV-Geschäftsstelle legt zum Jahresende ihr Schutzkonzept vor.
Eva Maria Welskop-Deffaa, neuer Vorstand Sozial- und Fachpolitik beim Deutschen Caritasverband in Freiburg, besucht am 9. März der Diözesancaritasrat. Sie spricht über die Digitalisierung und die Herausforderungen für die Caritas.
Am 28. März wird der langjährige Erste Vorsitzende des Caritasverbandes für das Bistum Aachen, der emeritierte Weihbischof Dr. Gerd Dicke, 90 Jahre alt. Diözesancaritasdirektor Burkard Schröders gratuliert ihm im Namen der verbandlichen Caritas im Bistum Aachen. Mehr als 27 Jahre war Dicke Vorsitzender des DiCV Aachen.
Am 28. April verabschiedet der Verband die Caritas-Seelsorgerin Barbara Geis. Die Pastoralreferentin geht nach mehr als 18 Jahren als Seelsorgerin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verbandlichen Caritas im Bistum Aachen in den Ruhestand. Der Erste Vorsitzende des DiCV Aachen, Weihbischof Dr. Johannes Bündgens, verleiht ihr das Goldene Ehrenzeichen des Deutschen Caritasverbandes.
Am 24. Mai tritt das Kirchliche Datenschutzgesetz in Kraft, zeitglich zur europäischen Datenschutzgrundverordnung. Es zeichnet sich ab, dass die Umsetzung der Bestimmungen dieses Gesetzes Verbände, Dienste und Einrichtungen vor große Herausforderungen stellt.-
Am 30. Mai endet für 17 angehende Führungskräfte der verbandlichen Caritas im Bistum Aachen die erste berufsbegleitende Fortbildung "In Führung gehen" im Bistum Aachen. Im September startete der zweite Kursdurchgang - diesmal mit 31 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die zukünftig als Vorgesetzte bzw. Vorgesetzter in der Caritas leiten sollen.
Im Juni lädt die Fachberatung der Kindergärten in der Geschäftsstelle des DiCV gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband zu einem Fachtag ein, der die Gruppe der armutsgefährdeten oder von Armut betroffenen Kinder in Kindertageseinrichtungen in den Blick nimmt.
Am 28. Juni ist eine Delegation der Caritas Westsibirien aus Novosibirsk und Omsk zu Gast in der Geschäftsstelle des DiCV in Aachen. Mit dem Verband besteht seit Jahren enger Kontakt, die Caritas im Bistum Aachen unterstützt die Arbeit der Caritas in Westsibirien finanziell. Diözesancaritasdirektor Burkard Schröders sagt zu, dass diese Unterstützung fortbestehen wird.
Im August führt die Geschäftsstelle des DiCv für die Homepage des Verbandes das sogenannte Responsive Design ein. Es gewährleistet, dass der Internetauftritt, unabhängig vom Gerät, auf dem er ausgespielt wird, immer optimal dargestellt wird.
Am 5. September ist der Aachener Bischof Dr. Helmut Dieser bei der Mitgliederversammlung der Diözesanarbeitsgemeinschaft der katholischen Krankenhäuser im Haus der Caritas zu Gast. Er ermuntert die Vertreter katholischer Kliniken, "erkennbar katholische
Krankenhäuser" zu bleiben. "Wir haben das Bild, dass der kranke
Mensch ein Mensch und kein Fall ist", sagt Dieser. Der Bischof spricht sich in der Krankenhausseelsorge für gute Zusammenarbeit in der Ökumene aus. Es müsse deutlich werden, dass die christlichen Konfessionen dieselbe Botschaft verkündeten.
Am 6. September stellt das Diözesane Ethik-Komitee bei der Trägerkonferenz der Altenpflege eine ethische Stellungnahme zum § 132g des Krankenversicherungsrechts (SGB V) vor. Dieser regelt die sogenannte Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase für Bewohnerinnen und Bewohner der stationären Altenhilfe. Dabei geht es um Fragen, wie Menschen sterben möchten oder wie sie behandelt werden möchten.
Am 28. September fegt ein Tsunami über die indonesische Insel Sulawesi. Die Naturkatastrophe fordert viele Todesopfer. Tausende Überlebende verlieren Hab und Gut. Der Diözesancaritasverband ruft gemeinsam mit dem Bischöflichen Generalvikariat die Gläubigen im Bistum Aachen zu Spenden für Caritas International zugunsten der Tsunami-Opfer auf.
Im Herbst endet mit einer Online-Petition die Kampagne der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG) zu besseren Standards für die Offenen Ganztagsschule in NRW, an der sich auch der DiCV beteiligt hat. Mehr als 19.220 Unterschriften werden an die zuständigen Minister übergeben.
Am 6. November ist im Haus der Caritas in Aachen eine Informationsveranstaltung von Caritas in NRW zum neuen Pflegeberufegesetz.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Patzelt ist am 9. November Gast im Diözesancaritasrat und spricht zum Thema "Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Demokratie". Patzelt ist zugleich Delegierter in der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes. Er spricht sich dafür aus, dass die Caritas gerade in krisenhafter Zeit weiter auf den Dialog setzen sollte.
Rund 1000 Besucher erlebten am 18. November auf Einladung des Diözesancaritasverbandes die "Letzten Lieder" im Aachener Dom. Der Autor Stefan Weiler sprach dafür mit Sterbenden in Hospizen und befragte sie zur Musik ihres Lebens. Die aus diesen Gesprächen entstandenen letzten Lieder und Geschichten wurden im Aachener Dom zur Aufführung gebracht, aufwendig orchestriert und gelesen von den Schauspielern Christoph Maria Herbst und Annette Frier.
Am 12. Dezember lädt die Diözesanarbeitsgemeinschaft katholischer Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Aachen (DiAG KTK) Leitungskräfte und Trägerverantwortliche zum Fachtag "Flexibilität hat ihren Preis" ein. Dabei ging es um flexible Betreuungs- und Öffnungszeiten von Kindertagesstätten und die Auswirkungen für Einrichtungen, Kinder und Familien.
Zum Jahresende startet in der Geschäftsstelle das sogenannte "Caritas-Flex-Konto". Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle haben nunmehr die Möglichkeit, Gehaltsteile verzinslich anzusparen, um diese für "Sabbatphasen" oder für einen früheren Eintritt in den Ruhestand einzusetzen.
Zum Jahresende sind die vorbereitenden Arbeiten zur Einführung einer neuen Intranet-Software in der Geschäftsstelle des Diözesancaritasverbandes abgeschlossen. Sie lost das 20 Jahre lang bestehende System ab. Der Start ist Anfang 2019.
Paul Glar, Leiter der Caritas-Familienberatungsstelle in Aachen, die sich in Trägerschaft des Diözesancaritasverbandes befindet, geht in den Ruhestand.
Gremien und Satzung des Verbandes
Der Vorstand
Der Vorstand des Caritasverbandes für das Bistum Aachen hat das Recht und die Pflicht, das für die Verbandszwecke Erforderliche anzuordnen. Insbesondere sorgt er für
1. die Ausführung der Beschlüsse des Diözesancaritasrates und der Vertreterversammlung,
2.die Vorbereitung der Jahresrechnung und des Jahresvoranschlages,
3.die Aufsicht über die Geschäftsstelle des Verbandes.
Dem Vorstand des Caritasverbandes für das Bistum Aachen gehören derzeit an die Zweite Vorsitzende, Schwester Maria Ursula Schneider SPSF, Diözesancaritasdirektor Stephan Jentgens und die weiteren Vorstandsmitglieder Mechtild Jansen und Christoph Bückers.
Der Vorstand besteht i.d.R. aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Diözesancaritasdirektor und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Erste Vorsitzende und der Diözesancaritasdirektor werden durch den Bischof von Aachen ernannt, die weiteren Vorstandsmitglieder wählt der Diözesancaritasrat aus seinen stimmberechtigten Mitgliedern für die Dauer von jeweils vier Jahren. Aus ihnen wird der Zweite Vorsitzende ebenfalls durch Wahl des Diözesancaritasrates bestellt.
Der Vorstand führt die Beschlüsse des Diözesancaritasrates und der Vertreterversammlung aus. Er bereitet die Jahresrechnung und den Jahresvoranschlag vor und führt die Aufsicht über die Geschäfts-stelle des Caritasverbandes für das Bistum Aachen.
Der Diözesancaritasrat
Im Diözesancaritasrat sind alle Einrichtungen und Vereinigungen vertreten, die auf caritativen Gebiet tätig sind. Dem Diözesancaritasrat gehören bis zu 21 stimmberechtigte Mitglieder an. Seine wesentlichen Aufgaben sind die Beschlussfassung über die Jahresrechnung und den Jahresvoranschlag, Entlastung des Vorstandes, Bestellung einer Prüfgesellschaft für die Finanzen, die Beschlussfassung über wichtige Angelegenheiten und neue Unternehmungen des Verbandes, Beratung von Vorschlägen der Vertreterversammlung, die Koordination aller caritativen Aktivitäten, Wahl der übrigen Mitglieder des Diözesancaritasrates, Berufung der Vertreter für die Vertreterversammlung beim Deutschen Caritasverband Freiburg und die Regelung des Beitragswesens.
Die Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ des Caritasverbandes für das Bistum Aachen. Sie setzt sich aus den Mitgliedern des Diözesancaritasrates, je fünf Vertretern aus den regionalen Caritasverbänden und je drei Vertretern von caritativen Fachverbänden und Diözesanarbeitsgemeinschaften sowie bis zu zehn weiteren Vertretern aus Einrichtungen und Vereinigungen, die auf dem Gebiet kirchlicher Caritas tätig sind, zusammen.
Die Aufgaben der Vertreterversammlung sind die Beratung des Tätigkeitsberichtes, die Beratung grundsätzlicher Fragen der Caritas sowie die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung oder Auflösung des Verbandes.
Die Vertreterversammlung findet wenigstens alle vier Jahre statt.
Die Satzung
Satzung des Caritasverbandes für das Bistum Aachen e.V. in der Fassung vom 15. November 2014*
(*Soweit in dieser Satzung Funktions- und Tätigkeitsbezeichnungen in der männlichen Form verwendet werden, ist darunter auch die jeweils weibliche Form zu verstehen. Zur Gewährleistung der besseren Lesbarkeit der Satzung wurde darauf verzichtet, in jedem Einzelfall beide Formen in den Text aufzunehmen.)
§ 1
(1) Der Caritasverband für das Bistum Aachen e.V. ist die vom Bischof von Aachen anerkannte organisatorische Zusammenfassung der innerhalb der Diözese Aachen der Caritas dienenden katholischen Einrichtungen, Dienste, Körperschaften, Gemeinschaften, Vereine und Verbände. Er ist Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege und eine Gliederung des Deutschen Caritasverbandes e.V.
(2) Der Verband führt den Namen "Caritasverband für das Bistum Aachen e.V.". Er hat seinen Sitz in Aachen und ist im Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr des Verbandes ist das Kalenderjahr.
(3) Er ist ein privater Verein von Gläubigen im Sinne der Canones 299, 321-326 des Codex Iuris Canonici (Codex des kanonischen Rechts).
(4) Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse findet in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.
§ 2
(1) Der Caritasverband für das Bistum Aachen e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Verbandes ist die Förderung der nachfolgenden Zwecke:
1. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
2. die Förderung der Erziehung und Berufsbildung,
3. die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie,
4. die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, und der übrigen hilfsbedürftigen Personen im Sinne von § 53 AO,
5. die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege,
6. die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene,
7. die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und für Opfer von Straftaten,
8. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit,
9. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz,
10. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Zweck des Verbandes ist ferner die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der vorgenannten Zwecke auch durch andere steuerbegünstigte Körperschaften.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1. Unterhalt und Betrieb einer Erziehungs- und Schwangerschaftsberatungsstelle,
2. Veranstaltungen und Projekte zur theologischen und ethischen Orientierung und Bildung,
3. Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung,
4. Informations- und Diskussionsveranstaltungen sowie Kampagnen zu sozialen, gesellschaftlichen, wohlfahrts- und gesundheitspflegerischen und familienspezifischen Themen,
5. Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Straftätern und zum Täter-Opfer-Ausgleich,
6. Maßnahmen zur Asyl- und Flüchtlingsarbeit,
7. Gewinnung und Betreuung ehrenamtlich Tätiger,
8. Beschaffung von Spenden sowie Beschaffung sonstiger Zuwendungen zur Förderung der vorgenannten Zwecke durch den Verband selbst oder andere steuerbegünstigte Körperschaften.
Zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke kann der Verband sich Dritter bedienen, d. h. Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO.
(4) Der Verband wird selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5) Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Verbandes für ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung.
§ 3
(1) Der Verband widmet sich Aufgaben caritativer und sozialer Hilfe. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist eine Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche. Er versteht sich als Anwalt und Partner der Benachteiligten und vertritt ihre Interessen im sozialen und gesellschaftspolitischen Bereich.
(2) Der Verband soll insbesondere:
1. das Zusammenwirken aller auf dem Gebiet der Caritas im Bistum Aachen tätigen Personen, Gruppen, Einrichtungen und Organisationen herbeiführen,
2. die regionalen Caritasverbände sowie die innerhalb des Bistums Aachen tätigen anerkannten caritativen Fachverbände und sonstigen caritativen Einrichtungen und Werke bei der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben fördern und unterstützen,
3. Entwicklungen auf dem Gebiet der Caritas und der Wohlfahrtspflege beobachten, anregen und unterstützen,
4. die ehrenamtliche Mitarbeit anregen und das Interesse an sozialen Berufen fördern,
5. die Ausbildung, Fortbildung und Schulung für berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter der Caritas durchführen, vermitteln und unterstützen,
6. zur Förderung und Entwicklung der sozialen und caritativen Facharbeit und ihrer Methoden beitragen,
7. die Caritas in Angelegenheiten von diözesaner Bedeutung vertreten und mit anderen Verbänden, Institutionen, Behörden und sonstigen Organisationen zusammenarbeiten,
8. caritative Aktionen und Maßnahmen durchführen sowie eigene caritative Werke und Einrichtungen schaffen und betreiben, wenn sich kein anderer geeigneter Träger findet oder wenn sie von diözesaner Bedeutung sind oder wenn sie der Förderung der gesamten Caritas im Bistum dienen,
9. caritative Aktionen und Werke von überdiözesaner Bedeutung fördern und erforderlichenfalls solche, besonders bei Katastrophen und Notständen außerhalb des Bistums im In- und Ausland, im Zusammenwirken mit dem Deutschen Caritasverband durchführen,
10. die Aufgaben als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege wahrnehmen, insbesondere die Beratung, Information und Vertretung seiner Gliederungen und Mitglieder in Angelegenheiten von vor allem überörtlicher Bedeutung,
11. Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
§ 4
(1) Der Verband gliedert sich in regionale Caritasverbände.
(2) Dem Caritasverband für das Bistum Aachen e.V. sind die anerkannten diözesanen sowie die vom Deutschen Caritasverband anerkannten zentralen katholischen caritativen Fachverbände und Vereinigungen angeschlossen. Sie ordnen sich auf der jeweiligen Ebene den entsprechenden Gliederungen des Verbandes zu.
(3) Die in Abs. (1) und (2) genannten Gliederungen und Mitglieder üben die satzungsgemäßen Tätigkeiten selbständig aus.
(4) Innerhalb des Caritasverbandes für das Bistum Aachen e.V. gebildete Zusammenschlüsse katholisch caritativer Einrichtungen und Dienste gleicher Fachrichtung können als Diözesane Arbeitsgemeinschaften vom Caritasrat anerkannt werden.
§ 5
Zur Durchführung seiner Aufgaben unterhält der Verband eine Diözesan-Caritaszentrale, die vor allem als Geschäftsstelle des Verbandes und als diözesane Beratungs- und Koordinierungsstelle dient.
§ 6
(1) Der Verband hat persönliche und korporative Mitglieder.
(2) Mitglieder des Caritasverbandes für das Bistum Aachen e.V. sind alle Mitglieder der regionalen Caritasverbände im Bistum Aachen. Die Aufnahme korporativer Mitglieder, die überdiözesan tätig sind, bedarf gem. § 8 Abs. (7) der Satzung des Deutschen Caritasverbandes der Zustimmung des Vorstandes des Deutschen Caritasverbandes.
(3) Alle Mitglieder sind zugleich Mitglieder des Deutschen Caritasverbandes.
(4) Das Beitragswesen für die persönlichen Mitglieder regeln die regionalen Caritasverbände. Hierzu beschließt der Diözesancaritasrat Empfehlungen. Die Höhe des an den Caritasverband für das Bistum Aachen abzuführenden Anteils legt der Diözesancaritasrat fest. Unberührt hiervon bleiben die nach § 4 Abs. (3) der Satzung des Deutschen Caritasverbandes angeschlossenen Fachverbände, die die Beitragspflicht ihrer Mitglieder selbständig regeln.
(5) Über Höhe und Verwendung der von den korporativen Mitgliedern abzuführenden Beiträge beschließt der Diözesancaritasrat. Diese Beiträge werden unmittelbar an den Caritasverband für das Bistum Aachen gezahlt.
§ 7
(1) Anmeldung, Aufnahme, Austritt und Ausschluss eines Mitgliedes regeln sich nach den Satzungsbestimmungen der regionalen Caritasverbände unter Berücksichtigung der vom Deutschen Caritasverband e.V. festgelegten allgemeinen Voraussetzungen für eine Caritasmitgliedschaft.
(2) Rechte und Pflichten der Mitglieder werden innerhalb des Caritasverbandes für das Bistum Aachen durch die Vertreterversammlung wahrgenommen.
§ 8
(1) Dem Verband können Initiativgruppen, freie Zusammenschlüsse sowie gemeinnützige Träger von Diensten und Einrichtungen, die den Zielen der Caritas nahe stehen, aber die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft nicht erfüllen, assoziiert sein. Die Assoziierung dient dem gemeinsamen Ziel der Verwirklichung caritativer Zwecke im Sinne der Satzungen des Caritasverbandes für das Bistum Aachen sowie der regionalen Caritasverbände.
(2) Das Verfahren zur Assoziierung sowie ihrer Beendigung regelt sich ebenso wie die Rechte und Pflichten nach den Satzungsbestimmungen der regionalen Caritasverbände.
(3) Die Assoziierung begründet vereinsrechtlich keine Mitgliedschaft.
§ 9
(1) Organe des Verbandes sind
der Vorstand,
der Diözesancaritasrat,
die Vertreterversammlung.
(2) Berufliche Mitarbeiter des Caritasverbandes für das Bistum Aachen e.V., mit Ausnahme der vom Bischof ernannten Vorstandsmitglieder, können nicht stimmberechtigte Mitglieder in Organen des Verbandes sein, sofern diese Satzung nicht etwas anderes bestimmt.
§ 10
(1) Der Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Diözesancaritasdirektor und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
(2) Der Erste Vorsitzende und der Diözesancaritasdirektor werden durch den Bischof
von Aachen ernannt. Die weiteren Vorstandsmitglieder wählt der Diözesancaritasrat aus seinen stimmberechtigten Mitgliedern für die Dauer von jeweils vier Jahren. Hauptamtliche Vorstandsmitglieder eines regionalen Caritasverbandes können nicht gewählt werden. Aus den vom Caritasrat gewählten Vorstandsmitgliedern wird der Zweite Vorsitzende ebenfalls durch Wahl des Diözesancaritasrates bestellt.
(3) Der Vorstand hat das Recht und die Pflicht, das für die Verbandszwecke Erforderliche anzuordnen. Insbesondere besorgt er
1. die Ausführung der Beschlüsse des Diözesancaritasrates und der Vertreterversammlung,
2. die Vorbereitung der Jahresrechnung und des Jahresvoranschlages,
3. die Aufsicht über die Geschäftsstelle des Verbandes.
(4) Der Vorstand bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der Geschäftsstelle.
(5) Auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes muss eine zur Beratung oder Beschlussfassung anstehende Angelegenheit dem Diözesancaritasrat vorgelegt werden.
(6) Wenn kein Mitglied des Vorstands (innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Absendung zur Beschlussfassung) widerspricht, können Beschlüsse im Umlaufverfahren schriftlich, fernmündlich, per Telefax oder per E-Mail gefasst werden.
(7) Der Vorstand tritt jährlich wenigstens viermal zusammen. Er kann ohne Einhaltung von Fristen eingeladen werden und ist beschlussfähig, wenn wenigstens drei Vorstandsmitglieder, darunter der Erste oder der Zweite Vorsitzende anwesend sind.
(8) Die Amtszeit des Vorstandes endet mit der Wahl des neuen Vorstands.
(9) Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf die Erstattung ihrer durch die Vorstandstätigkeit entstandenen angemessenen Auslagen. Für den Diözesancaritasdirektor gilt § 14 Absatz (3).
§ 11
(1) Im Diözesancaritasrat sollen vor allem die in § 1 Absatz (1) genannten Einrichtungen und Vereinigungen angemessen vertreten sein. Die Amtsperiode des Diözesancaritasrates dauert vier Jahre und endet mit der konstituierenden Sitzung eines neuen Diözesancaritasrates.
(2) Dem Diözesancaritasrat gehören bis zu 25 stimmberechtigte Mitglieder an, und zwar
1. der Erste Vorsitzende und der Diözesancaritasdirektor,
2. je ein Vorstandsmitglied jedes regionalen Caritasverbandes mit ehrenamtlichem oder teilweise ehrenamtlichem Vorstand, in der Regel der Erste Vorsitzende,
3. je ein Mitglied des Caritasrates oder des Vorstandes jedes regionalen Caritasverbandes mit ausschließlich hauptamtlichem Vorstand. Insoweit findet Absatz (5) keine Anwendung.
4. je ein Mitglied
- des Vorstandes der Diözesanarbeitsgemeinschaft Sozialdienst katholischer Frauen,
- des Vorstandes der Diözesanarbeitsgemeinschaft Sozialdienst katholischer Männer,
- des Vorstandes des Kreuzbund e.V. - Diözesanverband Aachen,
- der Diözesanvorstände der Caritaskonferenzen und der Vinzenzkonferenzen, dieses jeweils abwechselnd für eine Amtsperiode aus einem der beiden Verbände,
- des Verbandes Kath. Mädchensozialarbeit im Bistum Aachen,
- des Vorstandes des Malteser Hilfsdienstes e.V. - Diözesanverband Aachen,
- des Vorstandes der Diözesanarbeitsgemeinschaft Alter und Pflege,
- des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft der katholischen Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen (AGKE)
- des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft der katholischen Krankenhäuser im Bistum Aachen,
- des Vorstandes der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK),
- des Vorstandes der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit (IDA),
- des Vorstandes der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der katholischen Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe (DiAG Eingliederungshilfe)
5. bis zu vier weitere Persönlichkeiten.
(3) Die Bereichsleiter der Geschäftsstelle gehören dem Diözesancaritasrat als nicht stimmberechtigte Mitglieder an. Der Vorstand kann bis zu drei weitere berufliche Mitarbeiter aus dem Bereich der Caritas als nicht stimmberechtigte Mitglieder für die Dauer der jeweiligen Amtsperiode berufen,
(4) Die Mitglieder gemäß Abs. (2) Ziffer 2, 3 und 4 werden von den jeweiligen Vorständen für die Dauer einer Amtsperiode benannt. Mitglieder gemäß Abs. (2) Ziffer 5 werden vom Diözesancaritasrat für die Dauer seiner Amtsperiode zugewählt. Ein neuer Diözesancaritasrat kann sich mit wenigstens 14 stimmberechtigten Mitgliedern konstituieren, wenn die übrigen Mitglieder nach angemessener Frist nicht benannt wurden.
(5) Mitarbeiter, die auf der Grundlage eines mit dem Caritasverband für das Bistum Aachen oder mit einem seiner Gliederungsverbände (§ 4 Abs. (1)) geschlossenen Dienstvertrag beschäftigt sind, können dem Diözesancaritasrat nicht als stimmberechtigte Mitglieder angehören.
(6) Aufgabe des Diözesancaritasrates ist es, das Zusammenwirken aller im Bistum Aachen auf dem Gebiete kirchlicher Caritas tätigen Einrichtungen und Vereinigungen herbeizuführen.
Im Einzelnen obliegt ihm
1. die Beschlussfassung über wichtige Angelegenheiten und neue Unternehmungen des Verbandes,
2. die Beratung von Vorschlägen der Vertreterversammlung,
3. die Anerkennung als Diözesan-Arbeitsgemeinschaft gemäß § 4 Abs. (4),
4. die Entgegennahme und Beratung des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes,
5. die Beschlussfassung über die Jahresrechnung und den Jahresvoranschlag sowie über die Entlastung des Vorstandes,
6. die Wahl der gemäß § 10 Abs. (2) zu wählenden Vorstandsmitglieder,
7. die Berufung der Vertreter gemäß § 12 Abs. (1) Ziffer 4 für die Vertreterversammlung,
8. die Regelung des Beitragswesens gemäß § 6 Abs. (4) und (5),
9. die Bestellung der Prüfgesellschaft gemäß § 14 Abs. (2).
(7) Der Diözesancaritasrat tritt jährlich wenigstens zweimal zusammen, im Übrigen so oft ihn der Vorstand beruft. Er wird schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung wenigstens eine Woche vorher eingeladen. Der Vorstand kann die Verhandlungsführung bei den Sitzungen des Diözesancaritasrates einem aus dessen Reihen gewählten Mitglied übertragen.
(8) Der Diözesancaritasrat kann zur vorübergehenden oder dauernden Wahrnehmung von Aufgaben Kommissionen bilden.
(9) Übergangsbestimmungen:
Der nach der bisherigen Satzung gebildete Diözesancaritasrat bleibt bis zum Ablauf seiner Amtsperiode im Amt. Für die Dauer der laufenden Amtszeit können die regionalen Caritasverbände mit ausschließlich hauptamtlichem Vorstand entsprechend § 11 Abs. (2) Ziffer 3 ein Mitglied nachbenennen. Gleiches gilt für die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der katholischen Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe entsprechend § 11 Abs. (2) Ziffer 4.
§ 12
(1) Die Vertreterversammlung setzt sich zusammen aus
1. den Mitgliedern des Diözesancaritasrates,
2. je fünf Vertretern jedes regionalen Caritasverbandes,
3. je drei Vertretern der in § 11 Abs. (2) Ziffer 4 aufgeführten caritativen Fachverbände und Diözesan-Arbeitsgemeinschaften,
4. bis zu 10 weiteren Vertretern aus den Einrichtungen und Vereinigungen, die auf dem Gebiet der Caritas tätig sind.
(2) Die Vertreter gemäß Abs. (1) Ziffer 2 und 3 werden durch die jeweiligen Vorstände benannt. Die Vertreter gemäß Abs. (1) Ziffer 4 beruft der Diözesancaritasrat. Die Amtszeit der Vertreter endet mit der Benennung bzw. Berufung neuer Vertreter. Während der letzten sechs Wochen vor einer Vertreterversammlung ist die Benennung oder Berufung neuer Vertreter unzulässig.
(3) Der Vertreterversammlung obliegt
1. die Entgegennahme und Beratung des Tätigkeitsberichts,
2. die Beratung grundsätzlicher Fragen der Caritas,
3. die Wahl der Vertreter für die Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fassung der Satzung des Deutschen Caritasverbandes,
4. die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Verbandes.
(4) Die Vertreterversammlung findet wenigstens alle vier Jahre statt. Die Einladung erfolgt schriftlich mit einer Frist von mindestens vier Wochen. Die Einladung gilt als bewirkt, wenn sie wenigstens vier Sonntage vor der Versammlung in der "Kirchenzeitung für das Bistum Aachen" veröffentlicht ist. Vertreterversammlungen sind außerdem zu berufen, wenn das Interesse des Verbandes es erfordert oder wenn wenigstens ein Drittel der Vertreter oder der Diözesancaritasrat es verlangt. Der Vorstand setzt Zeit und Tagesordnung der Vertreterversammlung fest. Er ist verpflichtet, solche Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen, die mindestens von einem Fünftel der Vertreter oder vom Diözesancaritasrat verlangt werden und spätestens 14 Tage vor der Vertreterversammlung dem Vorstand vorliegen.
§ 13
(1) Der Erste Vorsitzende, in dessen Verhinderung oder Auftrag der Zweite Vorsitzende, lädt zu den Veranstaltungen aller Verbandsorgane ein und leitet sie, sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist.
(2) Alle Organe des Verbandes sind ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist. Sie fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmgleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
(3) Vertreter des Bischofs von Aachen können an allen Sitzungen der Verbandsorgane mit beratender Stimme teilnehmen.
(4) Über die Beschlüsse wird eine Niederschrift gefertigt, die von dem Leiter der Sitzung und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
(5) Jede Person kann nur ein Stimmrecht wahrnehmen. Stimmrechte sind nicht übertragbar.
§ 14
(1) Die Geschäftsstelle leitet der Diözesancaritasdirektor als Geschäftsführer. Die Führung der Rechnung besorgt die Geschäftsstelle.
(2) Die Jahresrechnung wird durch eine vom Diözesancaritasrat bestellte Prüfgesellschaft geprüft. Das Ergebnis ist dem Vorstand, dem Diözesancaritasrat und dem Bischof von Aachen vorzulegen.
(3) Der Diözesancaritasdirektor kann in seiner Funktion als Geschäftsführer eine Vergütung für seine Tätigkeiten erhalten. Über die Gewährung einer Vergütung sowie den Abschluss, die Änderung oder Beendigung eines Dienstvertrages mit dem Geschäftsführer entscheidet der Vorstand, ohne Beteiligung des Diözesancaritasdirektors. Der Verband wird gegenüber dem Diözesancaritasdirektor durch den Vorstand gem. § 15 vertreten, ohne Beteiligung des Diözesancaritasdirektors.
§ 15
(1) Für die rechtliche Vertretung des Verbandes nach § 26 Abs. (2) BGB sind die Willenserklärungen des Ersten oder Zweiten Vorsitzenden einerseits und eines der drei anderen Vorstandsmitglieder andererseits erforderlich und genügend.
(2) Die in Abs. (1) festgelegte Vertreterbefugnis des Vorstandes ist insoweit eingeschränkt, als die Anmeldung einer Satzungsänderung oder die Auflösung des Verbandes zum Vereinsregister nur mit schriftlicher Genehmigung des Bischofs von Aachen wirksam und für den Verband rechtsverbindlich ist.
(3) Der Vorstand kann für folgende Rechtsgeschäfte einen besonderen Vertreter gemäß § 30 BGB jederzeit bestellen oder abberufen:
1. Abschluss oder Kündigung von Dienstverträgen, Ausbildungsvereinbarungen oder Mietverträgen,
2. Beantragung von Zuschüssen oder Darlehen und Feststellung der eventuell dazu gehörenden Baupläne, Baubeschreibungen und Finanzierungspläne,
3. Abgabe von Erklärungen, die Inhalt und Bedingungen eines Bewilligungsbescheides anerkennen,
4. Erstellung von Verwendungsnachweisen,
5. Einrichtung und Auflösung von Bank- und Postscheckkonten,
6. Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Post- und Fernmeldeverkehr.
Bestellung oder Abberufung eines solchen besonderen Vertreters sind dem zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Vereinsregister zu melden.
§ 16
(1) Der Verband untersteht der Aufsicht des Bischofs von Aachen.
(2) Der Vorstand legt dem Bischof von Aachen den Jahresvoranschlag und die Jahresrechnung zur Prüfung und Genehmigung vor, nachdem der Diözesancaritasrat darüber beschlossen hat.
(3) Der Stellenplan der Geschäftsstelle des Verbandes muss durch den Bischof von Aachen genehmigt sein.
(4) Aufnahme von Darlehen sowie Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, ferner Planung und Durchführung von Bauvorhaben bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Bischofs von Aachen.
§ 17
Änderungen der Satzung und Auflösung des Verbandes können nur von einer zu diesem Zweck berufenen Vertreterversammlung mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
§ 18
Bei Auflösung oder Aufhebung des Verbandes oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Verbandes an das Bistum Aachen, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Beschlossen durch die Vertreterversammlung des Caritasverbandes für das Bistum Aachen e.V. am 15. November 2014
Genehmigt durch den Bischof von Aachen am 13. Januar 2015
Eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichts Aachen am 11. März 2015
Fakten
Die Caritas im Bistum Aachen in Zahlen
Der Caritasverband für das Bistum Aachen ist die vom Bischof von Aachen anerkannte organisatorische Zusammenfassung derjenigen Einrichtungen, die in der Diözese der Caritas dienen. Im Hinblick auf die Caritas im Bistum, das sich von Krefeld bis Blankenheim in der Eifel und von Aachen bis hinter Düren erstreckt, hat er vor allem anregende, beratende, koordinierende und fortbildende Funktion. Zudem ist er Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen. Neben dem Diözesancaritasverband gibt es sieben regionale Caritasverbände mit ca. 10.000 persönlichen Mitgliedern.
WER HILFT UND WER HILFE BEKOMMT
- In der Diözese gibt es rund 1000 katholische Verbände und Einrichtungen im caritativen Bereich. Vom Kindergarten über Beratungsstellen für suchtkranke, pflegebedürftige oder behinderte Menschen, alte und kranke Menschen, von der Erziehungsberatungsstelle bis zum Krankenhaus gibt es zu allen Belangen und Nöten unserer Zeit ein entsprechendes Angebot der verbandlichen Caritas.
- In der verbandlichen Caritas im Bistum Aachen sind rund 35.500 Personen teil- bzw. vollzeitbeschäftigt.
- Die Zahl der ehrenamtlich und freiwillig engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bistum liegt bei mehr als 8000.
- Mehr als 485.000 Menschen nutzten die Dienste und Angebote der verbandlichen Caritas.
FACHVERBÄNDE
Im Bistum Aachen gibt es fünf Fachverbände der Caritas:
- Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) mit zehn Ortsvereinen
- Sozialdienst Katholischer Männer (SKM/SKFM) mit neun Ortsvereinen
- IN VIA - Katholische Mädchenund Frauensozialarbeit mit drei Vereinen
- Malteser Hilfsdienst (MHD) mit 13 Dienststellen
- Kreuzbund mit 30 Gruppen
CARITASEINRICHTUNGEN
Kindertagesstätten:
- In 351 Tageseinrichtungen für Kinder - davon sind 48 geförderte Familienzentren und drei heilpädagogische Kindertagesstätten - werden annähernd 4500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rund 28 000 Kinder betreut.
Beratungsstellen:
- In neun Erziehungs- und Familienberatungsstellen der Caritas im Bistum Aachen erfahren jährlich rund 4100 Eltern, Kinder und Jugendliche beraterische und bei Bedarf auch therapeutische Hilfen. In den Beratungsstellen sind rund 80 teil- und vollzeitbeschäftigte Kräfte tätig.
- In den zehn Fachdiensten für Integration und Migration wurden rund 8500 Personen beraten und begleitet.
- Sieben Beratungsstellen "Rat und Hilfe - Die Schwangerschaftsberatung der katholischen Kirche im Bistum Aachen" berieten insgesamt fast 3350 Klientinnen.
- Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörige sowie Menschen mit psychischer Erkrankung oder Behinderung können sich im Bistum Aachen in acht Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) informieren.
Behindertenhilfe:
Folgende katholische Einrichtungen gehören dem Caritasverband für das Bistum Aachen e. V. als Spitzenverband an:
- Im Frühförderzentrum Rheydt des Caritasverbandes für die Region Mönchengladbach werden ca. 210 Kinder gefördert und deren Familien beraten. Die Förderung beginnt mit der Geburt und endet in der Regel mit dem Eintritt in den Kindergarten.
- Die Paul-Moor-Schule ist eine Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Behinderung in Mönchengladbach und hat rund 130 Schülerinnen und Schüler. Am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der Josefsgesellschaft in Aachen stehen 276 Plätze für junge Erwachsene mit Behinderung zur Verfügung. Während der Schulzeit sind 42 Schülerinnen und Schüler im hausinternen Internat untergebracht.
- In den rund 21 Wohnheimen katholischer Träger der Behindertenhilfe im Bistum Aachen stehen ca. 835 stationäre Plätze zur Verfügung. Die tagesstrukturierenden Angebote für Bewohnerinnen und Bewohner finden dabei sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnheime statt. Darüber hinaus wird in zwei Tagesstätten ein niedrigschwelliges tagesstrukturierendes Angebot als fester Bestandteil der sozialpsychiatrischen Versorgungsstruktur vorgehalten.
- Für die ambulante Betreuung von rund 2100 Menschen mit geistiger, körperlicher und psychischer Behinderung stehen im Bistum Aachen 17 Dienste katholischer Träger zur Verfügung.
- In der Caritas Betriebs und Werkstätten GmbH (CBW) arbeiten in sieben Werkstätten für Menschen mit Behinderungen rund 1330 Beschäftigte.
Erziehungshilfe:
- In den 44 stationären und teilstationären Einrichtungen der Erziehungshilfe werden ca. 1480 Plätze bereitgehalten. Es sind dort ca. 370 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Die Betreuung erfolgt in Wohngruppen, Außenwohngruppen, Tagesgruppen und in flexibler ambulanter Form. Des Weiteren gibt es im Bistum Aachen 45 Dienste, die flexible ambulante Hilfen zur Erziehung anbieten, wie die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und das HaushaltsOrganisationsTraining (HOT) mit ca. 65 sozialpädagogischen und 30 familienpflegerischen Fachkräften.
Altenhilfe und Pflege:
- Im Bistum Aachen gibt es 43 ambulante Pflegedienste in katholischer Trägerschaft.
- 107 Altenheime mit ca. 7700 Plätzen, 36 Tagespflegehäuser mit 505 Plätzen und sechs Kurzzeitpflegeheime mit 73 Plätzen sind der verbandlichen Caritas im Bistum Aachen angeschlossen. Dort arbeiten rund 8880 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Krankenhäuser:
- In den 19 katholischen Krankenhäusern und drei Reha-Kliniken mit ihren ca. 5180 Betten wurden rund 180 100 Patientinnen und Patienten behandelt. Hier sind ca. 12.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
Stand Januar 2022