Träger und Einrichtungen kompetent unterstützen
Die Wirtschaftliche Einrichtungsberatung berät die Träger der Einrichtungen in der Jugend-, Eingliederungs- und Altenhilfe insbesondere in betriebswirtschaftlichen und – in Abstimmung mit dem Justitiariat – auch in rechtlichen Fragen. Das Aufgabenspektrum umfasst dabei die Beratung zu Personalfragen, Organisationsabläufen, Investitionen, Neu- und Umbaumaßnahmen sowie zu Neugründungen. Darüber hinaus sind die Fachreferenten von den Einrichtungsträgern zum Abschluss von Vergütungsvereinbarungen bevollmächtigt bzw. begleiten diese bei den Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern. Zudem vertreten die Mitarbeiter der Wirtschaftlichen Einrichtungsberatung die Interessen der Träger in den entsprechenden politischen und verbandspolitischen Gremien auf der Bundes-, Landes- und Diözesanebene sowie innerhalb der Struktur der Freien Wohlfahrtspflege. Nicht zuletzt ist die Wirtschaftliche Einrichtungsberatung Ansprechpartnerin, wenn es um die Beantragung von Fördermitteln bei den einschlägigen Stiftungen und Förderfonds (u.a. Stiftung Wohlfahrtspflege NRW, Deutsches Hilfswerk, Glücksspirale, Aktion Mensch) geht.