Die Qualität caritativer Arbeit hängt maßgeblich von der Motivation, dem Engagement und der körperlichen und psychischen Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Diensten und Einrichtungen ab.
Exerzitien sind Übungen des geistlichen Lebens, die auch der Regeneration dienen.
Nach § 10 Abs. 5 AT AVR stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kalenderjahr drei Tage für Exerzitien zu. Konkret bedeutet dies: Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einverständnis mit dem Dienstgeber an Exerzitien teilnehmen, werden sie hierfür an bis zu drei Tagen im Jahr unter Fortzahlung ihrer Dienstbezüge freigestellt.
Wir laden Sie herzlich ein, das Angebot der Exerzitien zu nutzen, um sich für Ihren beruflichen Alltag zu stärken