Für unheilbar Kranke und Sterbende in der letzten Lebensphase
Die Caritas bejaht die Prinzipien der Hospizidee und trägt dazu bei, menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen. Für die Caritas gilt: Niemand, der auf Sterbebegleitung angewiesen ist, darf ausgegrenzt werden. Sterbende Menschen und ihre Angehörigen sollen die von ihnen gewünschte Unterstützung erfahren, unabhängig vom Lebensalter, von der Art der Erkrankung und von dem Ort, an dem sie sterben. Sterbebegleitung der Caritas steht für menschenwürdige Begleitung und Lebensbejahung in der letzten Lebensphase, ob diese Sterbebegleitung nun ambulant oder stationär erfolgt, ist unerheblich. Auch wenn die meisten Menschen zu Hause in Geborgenheit mit Angehörigen und Freunden ihren letzten Lebensabschnitt verbringen möchten, kann es sein, dass die ambulante, hospizliche und palliative Begleitung nicht mehr oder vorübergehend nicht mehr ausreicht.
Hier bietet die Caritas stationäre Hospize an. Rund um die Uhr werden die Gäste des Hospizes unter anderem durch Pflegefachkräfte mit hospizlichen und palliativpflegerischen Kompetenzen begleitet. Ziel ist es, den Schwerstkranken und Sterbenden spirituelle, seelsorgerische, psychosoziale, palliativpflegerische und palliativmedizinische Angebote anzubieten. Dabei spielt die Schmerzfreiheit für ein würdevolles Sterben eine zentrale Rolle. Dabei werden die Angehörigen und Freunde des Hospizgastes ebenso entsprechend ihren Bedürfnissen beraten und begleitet. Voraussetzung ist die entsprechende ärztliche Verordnung und wenn möglich bereits die Kostenzusage der jeweiligen Krankenkasse des Betroffenen. Der Aufenthalt in einem stationären Hospiz ist kostenfrei.
Übrigens: Christliche Hospizarbeit endet nicht mit dem Tod des betreuten Menschen. Sie schließt auch die Begleitung der Trauernden mit ein. Nach dem Tod eines vertrauten Menschen werden Beistand und Trost auf dem Weg durch die Trauer angeboten.