Das Institutionelle Schutzkonzept der DiCV-Geschäftsstelle
Basierend auf der "Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen" der fünf NRW (Erz-)Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn waren alle kirchlichen Rechtsträger verpflichtet, bis Ende 2018 ein Institutionelle Schutzkonzept vorzulegen. Das der Geschäftsstelle des Diözesancaritasverbandes datiert von Dezember 2018.
Eine siebenköpfige Steuerungsgruppe aus der Geschäftsstelle hatte das Schutzkonzept vorbereitet. Dazu hatte die Gruppe mehrere Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt. Ergebnisse dieser Gespräche sind in das Konzept eingeflossen. Es beschreibt unter anderem die Aufgaben der Präventionsfachkraft. Für die Geschäftsstelle des Diözesancaritasverbandes wurde mit dieser Aufgabe Theresia Heimes beauftragt. Ferner beinhaltet das Konzept einen Handlungsleitfaden bei Vermutung von oder Hinweisen zu sexualisierter Gewalt sowie einen Verhaltenskodex.
Diözesancaritasdirektor Burkard Schröders sagt, Dreh- und Angelpunkt der Prävention gegen sexualisierte Gewalt sei eine Kultur der Achtsamkeit. Diese zu leben sei eine Daueraufgabe in allen Verbänden, Diensten und Einrichtungen der verbandlichen Caritas.