Parteien einigen sich überwiegend gütlich
In der Arbeitsrechtliche Schlichtungsstelle gemäß §22 der Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) werden Streitfälle geschlichtet, die sich bei der Anwendung der AVR oder aus dem jeweiligen Dienstverhältnis ergeben. Die Schlichtungsstelle verhandelt und beschließt in der Besetzung mit einem Volljuristen als unabhängigem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Ein Beisitzer stammt jeweils aus dem Kreis der Dienstgeber sowie aus dem Bereich der Dienstnehmer. Derzeit sind durch den Vorstand des Caritasverbandes fünf Vorsitzende sowie acht Beisitzer für die Mitarbeiter- und sieben für die Dienstgeberseite berufen.Die Geschäftsführung der Schlichtungsstelle ist dem Justitiariat des Verbandes zugeordnet. Die Schlichtungsversuche erfolgen in der Regel in mündlichen Verhandlungen, dabei wird den Beteiligten nach Beratung ein Schlichtungsvorschlag zur Annahme unterbreitet. In der Regel einigen sich die Parteien überwiegend gütlich.