Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas entscheidet über Tarife der Caritas-Mitarbeiter
Die Tarifpolitik für die Arbeitsverhältnisse im Bereich der Caritas vollzieht sich im Wesentlichen in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (AK), die sich strukturell in eine Bundeskommission (Beschlusskommission auf Bundesebene) und sechs Regionalkommissionen gliedert. Die Bundeskommission hat eine umfassende Regelungszuständigkeit, bezogen auf die Vergütungshöhe, die Arbeitszeit und den Erholungsurlaub allerdings mit der Einschränkung, für diese Bereiche lediglich Mittelwerte und Bandbreiten festzulegen.
Die Regionalkommissionen sind ausschließlich dafür zuständig, ausgehend von den durch die Bundeskommission gesetzten Mittelwerten und Bandbreiten, die Vergütung, die regelmäßige Arbeitszeit und den Umfang des Erholungsurlaubes abschließend festzulegen.
Die aktuelle Amtsperiode der Arbeitsrechtlichen Kommission dauert vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2025. Der gewählte Mitarbeitervertreter aus dem Bistum Aachen in der Regionalkommission NRW ist Ralf Degroot, ViaNobis - Die Jugendhilfe | Schloss Dilborn in Brüggen, die Dienstgeberseite wird in der Regionalkommission NRW durch Dirk Hucko, Vorstand des Regionalen Caritasverbandes Düren-Jülich, und Martin Novak, Leiter des Bereichs Verwaltung und Zentrale Funktionen des Caritasverbandes für das Bistum Aachen, vertreten. Ralf Degroot und Dirk Hucko sind zugleich auch Mitglieder in der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission.