Alte und Kranken verlässlich pflegen und Angehörige entlasten
Die verbandliche Caritas im Bistum Aachen bietet Kurzzeitpflege für einen begrenzten Zeitraum entweder in eigens dafür konzipierten Einrichtungen oder in Altenheimen als sogenannte "eingestreute Kurzzeitpflegeplätze" an. Das Pflegeversicherungsgesetz sichert für Pflegebedürftige mit Pflegegraden 2 bis 5 maximal für acht Wochen pro Kalenderjahr grundsätzlich einen Anspruch für soziale Betreuung und pflegebedingte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Kurzzeitpflege. Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege der betroffenen Person noch nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang, auch unter Inanspruchnahme der teilstationären Pflege, gewährleistet werden kann. Gründe für einen Aufenthalt als Kurzzeitpflegegast können sein,
- wenn kurzfristig eine Situation entstanden ist, in der durch Abwesenheit der Angehörigen die häusliche Pflege des Pflegebedürftigen nicht gewährleistet werden kann,
- wenn der Wunsch der Angehörigen, selbst einmal wieder Urlaub machen zu können, die häusliche Pflege unmöglich macht,
- wenn der Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt selbst noch eine geraume Zeit der weiteren Pflege bedarf, die in der erforderlichen Form daheim nicht zu bewältigen ist.
Es empfiehlt sich, insbesondere in den Zeiten der Schulferien rechtzeitig ein Angebot in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung oder in einem Altenheim mit Kurzzeitpflegeplätzen einzuholen und möglichst früh eine Reservierung zu planen und gegebenenfalls vorzunehmen.