Wohngemeinschaften für alte Menschen mit Hilfebedarf
Wohngemeinschaften für hilfe- und pflegebedürftige Senioren unterscheidet der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen in zwei Typen: die so genannte Selbstverantwortete Wohngemeinschaft mit Betreuungsleistungen und die so genannte Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft mit Betreuungsleistungen. Die verbandliche Caritas im Bistum Aachen ist Träger anbieterverantworteter Wohngemeinschaften. Ein Merkmal dieser Wohngemeinschaft ist das Zusammenleben mit maximal zwölf anderen Bewohnern. In der Regel erhält der Bewohner einen Mietvertrag und einen Vertrag über Betreuungsleistungen. Die Betreuungsleistungen werden von Präsenzkräften in der Regel als hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Tagesgestaltung angeboten. Den überwiegenden Teil der pflegerischen Leistungen und der Behandlungspflege erbringen externe ambulante Pflegedienste. Die Konzepte und damit die Betreuungsverträge der anbieterverantworteten Wohngemeinschaften können sehr unterschiedlich sein, so beispielsweise für Menschen mit Demenz oder für alte, pflegebedürftige Menschen mit einem geringen Hilfebedarf.