Für Sterbende und ihre Angehörigen da
Die Gewissheit, an einer unheilbaren Krankheit mit absehbarer Todesfolge zu leiden, ist für die Betroffenen und für die Angehörigen eine existenzielle und belastende Lebensphase. In solchen Situationen stehen ambulante Hospizdienste bereit. Ehrenamtliche können Betroffenen und / oder Angehörigen in dieser Lebensphase bei allgemeinen und persönlichen Fragestellungen begleiten und eine wichtige Entlastung anbieten. Sie werden nach dem Krankenversicherungsgesetz bezuschusst. Diese Dienste verfügen über geschulte ehrenamtliche Hospizbegleiter, die durch hauptamtliche Koordinatoren eingesetzt und fachlich begleitet werden. In der Regel gibt es vor der Begleitung einen Erstkontakt mit den hauptamtlichen Koordinatoren, auf dessen Grundlage ein erstes Kennenlernen mit einer ehrenamtlichen Hospizbegleitung zustande kommt. Dauer und Häufigkeit der hospizlichen Begleitung werden individuell mit dem Betroffenen und / oder den Angehörigen vereinbart. Diese Begleitung wird mit dem Pflegepersonal und den Ärzten abgestimmt.