Die Caritas ist das, wenn Mutter oder Vater ausfallen
Aufgabe der Familienpflege ist die Hilfe für Familien, wenn in besonderen Belastungssituationen die Weiterführung des Haushalts, die ausreichende Betreuung, Pflege und Erziehung der Kinder und / oder die Versorgung pflegebedürftiger Haushaltsmitglieder nicht von der Familie selbst geleistet werden können. Je nach Situation übernimmt die Familienpflege selbstständig die Vertretung der haushaltsführenden Person, entlastet diese oder leitet die haushaltsführende Person bzw. die Haushalts- und Familienmitglieder an. Familienpflege sichert damit die grundständige Alltagsversorgung von Familien. Die Kosten der Einsätze können von den Krankenkassen gemäß § 38 SGB V (Krankenhilferecht) übernommen werden, wenn die haushaltsführende Person wegen Krankheit und Kur den Haushalt nicht weiterführen kann.
Neben der Notwendigkeit der Hilfe aus Krankheitsgründen ist eine weitere Hilfe auch dann möglich, wenn das Wohl von Kindern gefährdet ist. Hier übernehmen dann nach § 20 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilferecht) die örtlichen Jugendämter die Finanzierung der Hilfen.
Die genauen Bedingungen erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse oder der Einsatzleitstelle der Caritas in Ihrer Nähe.
Der Caritasverband für das Bistum Aachen versteht den Dienst der Familienpflege als familienunterstützendes Angebot. Eine Übersicht über den Stand und die Entwicklungsperspektiven der Familienhilfe im Bistum Aachen steht Ihnen hier als PDF-Datei zur Verfügung.