Eigenes Gesetz regelt Sozialleistungen für Asylbewerber
Das Asylbewerberleistungsgesetz ist ein Bundesgesetz. Zuständig für die Gewährung der Leistungen nach diesem Gesetz sind die Sozialämter vor Ort. Im Folgenden erfahren Ehrenamtler, wie die gesetzlichen Regelungen im Einzelnen aussehen und wie sie Flüchtlingen helfen können, zum Beispiel im Kontakt mit Sozialamt und Beratungsstelle vor Ort.