Datenschutzbeauftragter ist Dienstleister für die Verbände
Im Gesundheits- und Sozialwesen sind die gesetzlichen Anforderungen im Bereich des Datenschutzes besonders hoch, da hier sehr sensible personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Um den Datenschutz zu gewährleisten, sind verschiedene gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Neben dem staatlichen Regelwerk, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), existieren spezielle kirchliche Regelungen zum Datenschutz. Für den Caritasverband für das Bistum Aachen und seine Verbandsmitglieder ist insbesondere die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) des Bistums Aachen maßgeblich.
Die einzelnen Gliederungen/Vertragspartner sind demnach zur Gewährleistung des Datenschutzes verpflichtet. Dies ergibt sich auch schon aus der Verantwortung für die sehr sensiblen Sozialdaten. Darüber hinaus ist ein nachweisbares Datenschutz-Managementsystem oft Voraussetzung für die notwendigen Zertifizierungen einzelner Einrichtungen. Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen kann - ganz abgesehen vom Imageverlust - mit Bußgeldern durch die Aufsichtsbehörden geahndet werden.
Der Caritasverband für das Bistum Aachen bietet daher seinen Gliederungen, also den Regionalen Caritasverbänden und den Fachverbänden, eine professionelle Bündelung der Datenschutzaktivitäten an. Beim Datenschutz sollen alle gestezlichen Bestimmungen beachtet werden, zugleich soll der Datenschutz aber noch handhabbar bleiben. Der Verband stellt daher einen Betriebsbeauftragten für den Datenschutz zur Verfügung. In externer Gestellung übernimmt er bei den Vertragspartnern Konzeption, Umsetzung und Kontrolle des Datenschutzes. Zur Unterstützung des Betriebsbeauftragten für den Datenschutz wird bei den Vertragspartnern jeweils ein Datenschutzkoordinator installiert.
Für die Gliederungen des Caritasverbandes für das Bistum Aachen ist wichtig: Mit der vertraglich vereinbarten Bestellung des Datenschutzbeauftragten des Diözesancaritasverbandes erfüllen die einzelnen Gliederungen gleichzeitig ihre Anforderung zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten für den Datenschutz.