Der Diözesancaritasrat
Im Diözesancaritasrat sind alle Einrichtungen und Vereinigungen vertreten, die auf caritativen Gebiet tätig sind. Dem Diözesancaritasrat gehören bis zu 21 stimmberechtigte Mitglieder an. Seine wesentlichen Aufgaben sind die Beschlussfassung über die Jahresrechnung und den Jahresvoranschlag, Entlastung des Vorstandes, Bestellung einer Prüfgesellschaft für die Finanzen, die Beschlussfassung über wichtige Angelegenheiten und neue Unternehmungen des Verbandes, Beratung von Vorschlägen der Vertreterversammlung, die Koordination aller caritativen Aktivitäten, Wahl der übrigen Mitglieder des Diözesancaritasrates, Berufung der Vertreter für die Vertreterversammlung beim Deutschen Caritasverband Freiburg und die Regelung des Beitragswesens.