Caritas unterstützt Einrichtungen beim Schutz vor sexualisierter Gewalt
Institutionelles Schutzkonzept
Ein grundlegender Bestandteil des Schutzes in einer Einrichtung ist es, eine Struktur zu festigen, in der es für jede dort lebende, aufsuchende und tätige Person möglich ist, schnell Unterstützung zu erhalten, wenn sie diese benötigt. Dazu müssen alle wissen, wer die Präventionsfachkraft oder die Ansprechperson ist und wie diese erreicht werden kann. Ein Institutionelles Schutzkonzept beschreibt die einzelnen Bausteine zum Schutz und zur Stärkung der dort aktiven Menschen. Unterstützung bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes ist eine wesentliche Aufgabenstellung des DiCV.
Informationen zu Prävention und Intervention
Aktuelle Informationen, Fragestellungen und Vernetzungsmöglichkeiten werden für die Präventionsarbeit aufbereitet und im CariNet zur Verfügung gestellt. Siehe Informationskasten "Zugang zum CariNet".
Fortbildungen und Schulungen
Wer wirksam schützen will, braucht eine Idee dazu, wo mögliche Gefahren stecken, benötigt ein Bewusstsein für Grenzverletzungen und -überschreitungen, um Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Der DiCV bietet Fortbildungen und regelmäßige Austauschmöglichkeiten, um Verantwortliche in diesem Bewusstsein zu schärfen und konkrete schützende und stärkende Maßnahmen zu erläutern.
Vorgehen bei Meldungen von (sexualisierter) Gewalt
Ziel der verbandlichen Caritas im Bistum Aachen ist es, den Schutz vor sexualisierter Gewalt immer weiter auszubauen und dem erlittenen Leid der Betroffenen angemessen zu begegnen. Wir setzen uns dafür ein, offen über das Versagen von Menschen und Institutionen zu sprechen, strukturelle Probleme zu erkennen und zu lösen. Dabei bieten wir Verbänden, Fachverbänden, Diensten, Einrichtungen Unterstützung an.
Externe Ansprechpersonen
Zugleich beauftragen wir externe Ansprechpersonen zur Unterstützung der Betroffenen- und zur Unterstützung der Fachkräfte zum weiteren Vorgehen bei einer Meldung.
Wir ermutigen Betroffene sich bei den externen Ansprechpersonen zu melden. Auch womöglich schon vor längerer Zeit Erlittenes findet Gehör und wird begleitet. Die externen Ansprechpersonen unterstützen Betroffene, wenn sie das Erlebte aufarbeiten möchten und begleiten Sie auf Wunsch dabei, einen Antrag zur Anerkennung des Leids zu stellen.
Beraterstab
Wir lassen uns auch beraten über Verbesserungen, die wir vornehmen sollten, damit sexualisierter Gewalt immer besser vorgebeugt werden kann. Ein Beraterstab, bestehend aus Expertinnen und Experten unterschiedlicher externer Perspektiven, gibt dazu den Verantwortlichen Spitzen von Bistum und Caritas Hinweise und Empfehlungen. Der Beraterstab berät auch die externen Ansprechpersonen.
Grundlagen
Grundlagen dieser Arbeit sind die Präventionsordnung des Bistums Aachen und die Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes zur Intervention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt.