Flüchtlinge begleiten beim Gang zum Sozialamt
Diese Informationsquellen im Internet können Sie als Ehrenamtler nutzen, wenn Sie sich über das Asylbewerberleistungsgesetz und seine Regelungen informieren möchten:
- "Asylbewerberleistungsgesetz", Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/Asylbewerberleistungen/asylbewerberleistungen-node.html
- www.malteser-migranten-medizin.de
Die relevanten Akteure vor Ort in diesem Feld sind:
- zuständiges Sozialamt für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung und Duldung
- zuständige Ausländerbehörde
- zuständiges Jobcenter für Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis
- Ärzte, Praxen und Krankenhäuser vor Ort
- Malteser Migranten Medizin
www.malteser-migranten-medizin.de/mmm-vor-ort
Wenn Sie Flüchtlingen bei Fragen zum Asylbewerberleistungsgesetz helfen wollen, gibt es hier einige Tipps:
- Bei nicht nachvollziehbaren Abrechnungen (Strom, Wasser, Heizung) klären Sie, welche Kosten von wem übernommen werden sollten.
- Es besteht die Möglichkeit, Leistungen durch Ausstellen einer Vollmacht durch eine andere Person abholen zu lassen, falls die zuständige Behörde schwer erreichbar ist (öffentliche Verkehrsmittel, Fahrpreis etc.)
- Klären Sie, ob die Person unter Schmerzen leidet oder akuten Behandlungsbedarf hat.
- Informieren Sie sich, wie das zuständige Sozialamt das Aufsuchen von Ärzten geregelt hat.
- Wichtig: Vermitteln Sie an oder holen Sie sich Unterstützung bei Flüchtlingsberatungsstellen.