Online Kurs "Das KDG in der Praxis" ist abrufbar
Seit dem 24. Mai 2018 muss in der Caritas und ihren Fachverbänden das neue Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) angewendet werden. Das KDG konkretisiert die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Einrichtungen der katholischen Kirche in Deutschland. Alle Mitarbeitenden der Caritas, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, müssen über den Datenschutz informiert werden. Durch diese gesetzliche Bestimmung ist die Teilnahme aller Mitarbeitenden an der Informationsvermittlung verpflichtend.
Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus dem Erzbistum Köln und Bistum Aachen haben daher gemeinsam mit der Firma SFFP aus Köln Online-Kurse zur Anwendung des KDG in der Caritas entwickelt.
Sechs unterschiedliche Online-Kurse erklären die wichtigsten Regeln des KDG und sensibilisieren zum Datenschutz in den Bereichen:
1. Stationäre Pflege, stationäre Jugendhilfe und weitere stationäre Einrichtungen
2. Ambulante Dienste
3. Beratungsstellen
4. Behindertenhilfe, Betreuungen und weitere soziale Hilfen
5. Kindertagesstätten, offener Ganztag und andere Tageseinrichtungen
6. Verwaltung, Buchhaltung und Personal
Die 45-minütigen WebTV-Kurse "Das KDG in der Praxis" bestehen jeweils aus sieben kurzen Video-Kapiteln, die auf die verschiedenen Caritas-Einrichtungen zugeschnitten sind. Jedes Kapitel schließt mit einer einfachen Frage ab. Wenn diese falsch beantwortet wird, gibt es zwei weitere Versuche, bevor das Kapitel wiederholt wird. Wichtig: Falsche Ergebnisse werden nicht gespeichert! Am Ende des Kurses soll eine Teilnahmebescheinigung ausgedruckt werden. Der Ausdruck kann wiederholt werden (zum Beispiel am Arbeitsplatz). Die Teilnahmebescheinigung enthält die Personalnummer, das Datum und die Uhrzeit. Der eigene Name muss ergänzt werden, weil das Lernportal keine Namen kennt.
Die Kurse werden auf dem Lernportal WebTV Campus unter der Adresse https://121212.webtvcampus.de angeboten und können jederzeit und überall dort, wo ein Computer mit Lautsprecher oder besser Kopfhörer einen Zugang zum Internet ermöglicht, absolviert werden. Es reicht die Absolvierung eines Kurses, der frei gewählt werden kann. Es bietet sich an, einen Kurs zu nehmen, der dem eigenen Arbeitsfeld nahe kommt.
Die Anmeldung zum Kurs erfolgt über die Datenschutzkoordination, die Verwaltungsstelle oder die Personalabteilung der Träger. Alle Mitarbeitenden erhalten über die Gehaltsabrechnung eine Nutzer-ID und ein Passwort. So ist es möglich, den Kurs während der Arbeitszeit oder auch in der Freizeit zu absolvieren. Wird der Kurs in der Freizeit absolviert, kann die Kursdauer von 45 Minuten zur Arbeitszeit angerechnet werden. Dies entscheidet die jeweilige Geschäftsführung des Trägers. Für dieses Verfahren ist die Zustimmung der MAV nach § 36 MAVO erforderlich.
Quelle: Caritasverband für das Bistum Aachen