Ab dem 1. August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufen einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung und Betreuung. Die Freie Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen (LAG FW NRW) warnt davor, dass sich die ohnehin angespannte strukturelle und finanzielle Situation der Offenen Ganztagsschulen (OGS) in NRW weiter verschärft. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Freie Wohlfahrtspflege NRW fordert klare gesetzliche Standards für den Offenen Ganztag'
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