Freie Wohlfahrtspflege bewertet KiBiz-Novelle abschließend: Mehr Geld, aber keine echte Reform – KiBiz-Novelle lässt große Chance liegen
Kirsten Schwenke, die Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege NRW, sagt:
"Die Landesregierung ist erst im vergangenen Dezember auf die Freie Wohlfahrtspflege mit einem konkreten Gesetzesvorschlag zur Novellierung des Kinderbildungsgesetzes zugekommen- drei Jahre nach der letzten Landtagswahl und nach ungezählten Beratungen im Vorfeld. Dieser Gesetzentwurf hat die Erwartungen der Familien, Beschäftigten und Träger deutlich untertroffen, sowohl was die finanzielle Ausgestaltung als auch den Blick auf die wertvolle pädagogische Arbeit in den Kitas angeht. Auf dieser Grundlage haben wir uns in den vergangenen Monaten dafür eingesetzt, gemeinsam mit der Landesregierung und dem Parlament den ursprünglichen Gesetzentwurf an etlichen Stellen weiterzuentwickeln. Die Landesregierung und die politischen Fraktionen haben zentrale Forderungen der Freien Wohlfahrtspflege zur Änderung des Gesetzentwurfs aufgenommen. Dabei sind Verbesserungen gelungen: So sind für Kindertageseinrichtungen beispielsweise ab dem Kita-Jahr 2027/28 rund 420 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen. Damit kann künftig in jeder Kita eine Alltagshelferin oder ein Alltagshelfer eingesetzt werden. Den Einsatz von Familienministerin Verena Schäffer in dem Prozess wissen wir zu schätzen."
Stephan Jentgens, Mitglied im Vorstand der Freien Wohlfahrtspflege in NRW und Vorsitzender des Arbeitsausschusses Tageseinrichtungen für Kinder, sagt:
"Bei allen Verbesserungen, die erreicht werden konnten, bleibt festzuhalten: Die erwartete Novellierung des Kinderbildungsgesetzes sollte ursprünglich eine große Reform sein, die die Kitaarbeit strukturell verbessert. Es ist im beständigen Gespräch gelungen, diesen Gesetzentwurf zu verbessern. Es bleibt gleichzeitig die Aufgabe, das Kinderbildungsgesetz nachhaltig und finanziell-strukturell auskömmlich weiterzuentwickeln. Diese verpasste Chance bedauert die Freie Wohlfahrtspflege ausdrücklich, auch mit Blick auf die hohen Eigenanteile, die die Träger nach Gesetz selbst für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung mitbringen müssen. Ohne die finanzielle Unterstützung der Kommunen, die selbst mit finanziellen Herausforderungen zu kämpfen haben, wäre es für die meisten Kitaträger nicht mehr tragbar, ihre Einrichtungen vorzuhalten. Die Träger wollen weiterhin subsidiär zu verlässlicher, qualitätsvoller Bildung, Erziehung und Betreuung mit ihren Kindertageseinrichtungen beitragen. Daher müssen auf diese Reform dringend weitere Schritte auch zur strukturellen Verbesserung der Kitafinanzierung, zur stärkeren Inklusion von Kindern mit Behinderungen und zur weiteren Gewinnung sowie Bindung von Fachkräften folgen."