Neues Betreuungsrecht, aber schlechte Betreuervergütung
Durch das neue Betreuungsrecht ist das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen, bei gleichzeitigem Schutz der Betreuten, deutlich gestärkt worden. Die konsequente Ausrichtung an den Wünschen und dem Willen der betroffenen Menschen ist oberster Maßstab bei Betreuungen und gilt für alle Akteure im Betreuungswesen.
Ebenso wird der Vorrang anderer Hilfen deutlich gemacht, um möglichst rechtliche Betreuungen zu verhindern, bzw. nur für notwendige Teilbereiche einzurichten. Andere Hilfen sind alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten: Familienangehörige, Bekannte und Nachbarn, Hilfsangebote durch Verbände, ambulant betreutes Wohnen oder die öffentliche Hand, z.B. durch die Reha-Träger, den Allgemeinen Sozialdienst, den Sozialpsychiatrischen Dienst, die unabhängige Teilhabeberatung, Allgemeine Sozialberatung.
Die Freude über das neue Gesetz wurde bzw. wird jedoch durch die nichtauskömmliche Finanzierung der Betreuungsvergütung geschmälert. Während in NRW eine gute Finanzierung der Querschnittsarbeit, also der Arbeit der Betreuungsvereine zur Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuer, erreicht wurde, hinkt die Betreuervergütung, also die Bezahlung der hauptamtlich geführten Betreuungen, hinterher. Die Betreuungsvereine stehen zum Teil vor der Schließung. Als kleines Weihnachtsgeschenk wurde durch gemeinsame Anstrengung aller Betreuungsvereine und Verbände sowie durch Lobbyarbeit auf allen Ebenen ein kleiner Inflationsausgleich zum Ende des Jahres erreicht. Hier ist besonders die Caritas-Sommertour 2023 der Fachverbände im Bistum Aachen zu erwähnen. Alle Betreuungsvereine im Bistum Aachen setzten sich bei ihren Landtagsabgeordneten dafür ein, dass dieses zustimmungspflichtige Gesetz so verabschiedet werden konnte. 2024 wird das neue VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz) verhandelt. Auch hier wird mit vereinten Kräften versucht, eine auskömmliche Finanzierung zu erreichen, um die wichtige Arbeit von Betreuerinnen und Betreuern aufrecht erhalten zu können.