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Information Freie Wohlfahrtspflege

„Dieser Entwurf ist inakzeptabel und darf so nicht in den NRW-Landtag kommen“

Freie Wohlfahrtspflege NRW bewertet Referentenentwurf zur KiBiz-Reform

Heute (15. Januar 2026) nimmt die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW schriftlich Stellung zum Referentenentwurf für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Als besonders problematisch bewertet werden weiterhin nicht ausreichende Finanzmittel, deutlich mehr zu erwartende Bürokratie sowie ein geplantes Ende der Förderung kleiner, eingruppiger Kitas bereits zum Sommer 2028.
Am 10. Oktober 2025 hat die Freie Wohlfahrtspflege gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Kirchen und dem NRW-Familienministerium Eckpunkte für eine Reform des KiBiz unterzeichnet. Diese sollten die Grundlage für ein neues KiBiz bilden - die Freie Wohlfahrtspflege sieht die erst kürzlich unterschriebenen gemeinsamen Punkte im seit dem 8. Dezember bekannten Referentenentwurf zur KiBiz-Reform nicht hinreichend berücksichtigt.
Kirsten Schwenke, Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen, macht deutlich: "Der Entwurf für das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist inakzeptabel. Die äußerst kurze Anhörungsfrist von nur knapp sechs Wochen - zudem über die Weihnachtsferien - erschwert eine seriöse fachliche Befassung erheblich. Dass die freien Träger im Vorfeld nicht in die Erarbeitung des konkreten Gesetzestextes einbezogen wurden, ist nicht hinnehmbar. Am schwersten wiegt jedoch, dass der Entwurf inhaltlich und fachlich erhebliche Defizite aufweist. Würden Kabinett und Landtag diesen Entwurf beschließen, so würde sich die frühkindliche Bildung für die Kinder in Nordrhein-Westfalen unter anderem durch ein neu geplantes Kernzeitenmodell verschlechtern. Die Betreuungsqualität für Familien würde abnehmen und unsere Träger würden flächendeckend vor neue, nicht zu bewältigende Herausforderungen gestellt werden. Ein Beispiel dafür ist der deutlich gestiegene Bürokratieaufwand. Zeit, die dann wieder für die pädagogische Arbeit mit den Kindern fehlen würde. Für die Freie Wohlfahrtspflege ist klar: Dieser Referentenentwurf darf so nicht vom Kabinett beschlossen werden. Ein neues Kinderbildungsgesetz darf die Kinder, ihre Familien, die Träger und die Mitarbeitenden keinesfalls schlechterstellen als das bisherige, unzureichende Gesetz. Dazu sind und bleiben wir mit der Landesregierung im Gespräch."
Stephan Jentgens, Mitglied im Vorstand der Freien Wohlfahrtspflege in NRW und Vorsitzender des Arbeitsausschusses Tageseinrichtungen für Kinder, betont: "Kitazeit ist Bildungszeit. Nur diese Definition entspricht einem ganzheitlichen Bildungsverständnis. Deshalb geht die Unterteilung in Kern- und Randzeiten - mit Auswirkungen auf den Personaleinsatz - an der Realität in unseren Kitas vorbei und muss aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden. Schließlich sieht der bisherige Entwurf vor, dass ab Sommer 2028 kleine Kitas mit nur einer Gruppe keinen Sonderzuschuss mehr erhalten sollen. Damit wären mehrere Tausend Kita-Plätze in Nordrhein-Westfalen gefährdet. Was uns daran besonders irritiert: In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU und Grüne noch versprochen, eingruppige Kitas besonders zu fördern."
Diese fünf Punkte sieht die Freie Wohlfahrtspflege im aktuellen KiBiz-Referentenentwurf besonders kritisch:
1.) Im Eckpunktepapier vom 10. Oktober 2025 wurde festgehalten: "Mit Blick auf die anstehenden Veränderungen und dadurch bedingte Transformationsprozesse wird unter Beibehaltung der Dynamisierung der Kindpauschalen die Höhe des Grundbetrags der Kindpauschalen ab 1. August 2027 dauerhaft durch das Land um 200 Mio. EUR erhöht; eine Verpflichtung für Kommunen und Träger, ihrerseits die Finanzierung zu erhöhen, erwächst daraus nicht." Entgegen dieser Vereinbarung sollen die Transformationsmittel nun bis zum Kitajahr 2030/31 befristet werden. (vgl. dazu §48a RefE) Das ist für die Freie Wohlfahrtspflege weder nachvollziehbar noch akzeptabel.
2.) Statt des mehrfach versprochenen und zugesagten Abbaus von Bürokratie in den Kindertageseinrichtungen enthält der Referentenentwurf an mehreren Stellen einen deutlichen Mehraufwand für Berichts- und Dokumentationspflichten - ohne, dass diese mit mehr Geld für Personal hinterlegt werden. (vgl. dazu u.a. §18; §20; §39 RefE)
3.) Im bisherigen KiBiz sichert die sogenannte Planungsgarantie allen Kitas eine finanzielle Grundversorgung zu. Diese geht jedoch mit großem bürokratischen Be- und Abrechnungsaufwand einher. Im Eckpunktepapier vom 10. Oktober 2025 wurde deshalb vereinbart, dass diese Regelung im Einvernehmen mit den Trägern erheblich vereinfacht werden soll. Im Referentenentwurf ist nun eine Änderung ohne vorherige Gespräche vorgesehen, die zu Ungunsten der Träger ausfällt. (vgl. dazu §41; §55 RefE)
4.) Der Referentenentwurf sieht vor, bisher gesetzlich verankerte Beteiligungs- und Mitwirkungsregelungen für die Träger zu reduzieren oder zu streichen. Dies soll unter anderem für die Personalverordnung gelten und stellt für die Freie Wohlfahrtspflege eine nicht hinnehmbare Missachtung der bisherigen qualifizierten Zusammenarbeit dar. (vgl. dazu §54; §55 RefE)
5.) Das Ansinnen der Landesregierung, ab Sommer 2028 den Sonderzuschuss für besonders kleine, eingruppige Kitas, zu streichen, steht den Zusagen der Landesregierung diametral entgegen. (vgl. dazu §35; §55 RefE) Im Gegenteil haben CDU und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag 2022 versprochen, gerade besonders kleine Kitas zu fördern.

Zu Ihrer Information

An dieser Stelle finden Sie Neuigkeiten der Freien Wohlfahrtspflege in NRW. Quelle: www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de.
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Heidrich
Christian Heidrich
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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cheidrich@(BITTE ENTFERNEN)caritas-ac.de
Caritasverband für das Bistum Aachen e.V.
Haus der Caritas
Kapitelstraße 3
52066 Aachen
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