Zum Tag des Testaments: Caritas-Stiftung informiert über Vermächtnisse für den guten Zweck
Für die meisten Menschen ist es eine emotionale, manchmal auch unangenehme Situation: sich mitten im Leben mit dem Thema Testament und Vorsorge im Alter und bei Krankheit zu beschäftigen. Dennoch wollen sie alles zeitig und gut regeln: für sich selbst, für den Partner, die Kinder, die nächste Generation, für das, was Menschen am Herzen liegt.
Einige Menschen fragen sich bei solchen Überlegungen auch, welche Spuren sie hinterlassen möchten, welche Themen ihnen auch über das Lebensende hinaus wichtig sind, welche weiter verfolgt und unterstützt werden sollen. Manche möchten vielleicht der Gesellschaft auch etwas zurückgeben, indem sie sich für Menschen einsetzen, deren Leben unter keinem glücklichen Stern steht, weil sie unter Armut, Krankheit oder Ausgrenzung leiden.
Erben und Vererben ist ein komplexes Thema. Gesetzliche Feinheiten sind zu beachten. Gute Absichten alleine genügen oft nicht, um seinen Nachlass im Sinne aller Beteiligten zweifelsfrei zu ordnen. Um Streit und Konflikte zu vermeiden, sollte man die Möglichkeiten nutzen, bereits zu Lebzeiten Regelungen zu treffen. Darauf weist die Caritas-Gemeinschaftsstiftung für das Bistum Aachen anlässlich des Tages des Testaments am 13. September 2018 hin.
In einem Testament kann der Erblasser grundsätzlich frei bestimmen, wer was aus dem eigenen Vermögen und unter welchen Umständen erhalten soll. Unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge kann er einen oder mehrere Erben bestimmen. Dabei können auch wohltätige Organisationen wie die gemeinnützige Caritas-Gemeinschaftsstiftung (CGS) für das Bistum Aachen, zum Erben eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht werden. Nur die Ansprüche aus dem Pflichtteil bleiben grundsätzlich bestehen.
Mit der Entscheidung, eine Stiftung wie die CGS als Erbin oder Teilerbin einzusetzen oder zu Lebzeiten zu stiften, ist das Vermächtnis mehr als nur ein Finanzielles: Stifterinnen und Stifter hinterlassen wertvolle Chancen und Perspektiven für soziales Engagement und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Die Caritas-Gemeinschaftsstiftung für das Bistum Aachen übernimmt als Treuhänderin die Verwaltung, Beratung und wenn gewünscht Begleitung der Initiativen privater und institutioneller Stifter.
"Zukunft gestalten - Nähe Stiften", so lautet der Leitspruch der Caritas- Gemeinschaftsstiftung für das Bistum Aachen. Sie unterstützt die zahlreichen Angebote und Dienste der Caritas im Bistum Aachen, die Menschen in allen Lebenslagen mit Rat und Hilfe zur Seite stehen. Zwei Beispiele machen deutlich, wie Menschen sich mit ihrem Nachlass über den Tod hinaus für eine lebenswerte, menschlichere Gemeinschaft engagieren: Der Stifter Alan B. hinterließ sein Vermächtnis der Caritas-Kinderhilfe Aachen. Er war während seiner Auslandsreisen vielen Kindern begegnet, die in bitterer Armut lebten, aber die Zuversicht auf ein besseres Leben nicht verloren hatten, Da nur die Zinserträge des Stiftungsfonds zur Unterstützung von Projekten zu Gunsten benachteiligter Kinder und Jugendlichen eingesetzt werden, wirkt die Zustiftung von Alain B. auf ewig. Ein anderes Beispiel ist der Paul-Brief-Stiftungsfonds. Er wurde eingerichtet, weil sein Stifterehepaar aus persönlicher Betroffenheit Eltern von Kindern mit Behinderung Mut machen und den Kindern und Jugendlichen selber unbeschwerte Freizeitmöglichkeiten ermöglichen wollte. Der Fonds fördert über den Tod des Stifters hinaus die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen. Er ist offen für weitere Zustiftungen oder Spenden von Menschen, die einen Teil ihres Vermögens zur Verwirklichung dieser Angebote mit einbringen möchten.
Informationen über die unterschiedlichen Formen des Stiftens sowie die steuerlichen Möglichkeiten der Nachlassgestaltung für den guten Zweck sind erhältlich bei der Caritas-Gemeinschaftsstiftung für das Bistum Aachen.
Ansprechpartnerin
Ute Schramm
Kapitelstraße 3
52066 Aachen
Telefon: 0241 431 211
schramm@caritasstiftung-aachen.de