Pflegeschulen müssen Curricula überarbeiten
Anfang Januar 2020 tritt das Gesetz in Kraft. Damit die Verantwortlichen der theoretischen wie auch der praktischen Ausbildung die Veränderungen in der jetzt generalistisch geprägten neuen Ausbildung umsetzen können, lud die Caritas in NRW nach Aachen zu einem von fünf Fachtagen ein. Prof. Dr. Gertrud Hundenborn stellte die Eckpunkte der theoretischen Ausbildungsplanung vor. Aus der zukünftigen Kompetenzorientierung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ergebe sich, dass die Lehrpläne der Pflegeschulen überarbeitet werden müssten, was auch Folgen für die Schulen haben werde. Thomas Kutschke, Geschäftsführer des Bildungszentrums für Pflege und Gesundheit gGmbH in der StädteRegion Aachen zeigte Wege auf, wie diese Prozesse Schulen konstruktiv verändern können.
Grundlegende Veränderungen stehen auch bei der Finanzierung bevor. Zwei bisher völlig voneinander getrennte Systeme - die Alten- und die Krankenpflegeausbildung - müssen zusammengebracht werden. Grundlage hierfür bildet die Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz - PflAFinV. Wolfgang Fischbach, Schulleiter der Fortbildungsakademie für Gesundheitshilfe in Olpe und Vorstandsmitglied im Verband katholischer Altenpflegeeinrichtungen (VKAD), erklärte die Regelungen der neuen Verordnung. Auch nannte er die Bedingungen, die im weiteren Prozess der Umsetzung auf Landesebene berücksichtigt werden müssten.
Wichtige Hinweise zu notwendigen Kooperationsverträgen zwischen Trägern der theoretischen und der praktischen Ausbildung gab Helene Maqua, Abteilungsleiterin Altenhilfe im Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln.
Die Präsentationen aller Fachtage finden Interessenten hier.
Quelle: Caritasverband für das Bistum Aachen