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Es geht um die Würde eines jeden Menschen

Seit 25 Jahren gibt es in der Bundesrepublik Deutschland das Betreuungsrecht. Das nahmen die acht Betreuungsvereine in der StädteRegion Aachen zum Anlass, zu einer Fachtagung einzuladen. Im Mittelpunkt stand die Frage: Welche Perspektive hat die gesetzliche Betreuung in Deutschland, die immer noch mit manchen Vorurteilen zu kämpfen hat?

Dr. Andreas WittrahmHielt das Impulsreferat bei der Fachtagung zum Thema Betreuung: Prof. Dr. Andreas Wittrahm, Leiter des Bereichs Facharbeit und Sozialpolitik beim Caritasverband für das Bistum Aachen.Andreas Schmitter

Die Würde eines Menschen ist unantastbar. Das gilt unabhängig von seiner körperlichen, geistigen und seelischen Verfassung. Sein Wohl und sein Wille sind es, was zählt. Das gilt auch bei Personen, die so stark eingeschränkt sind, dass sie wichtige Dinge ihres Lebens nicht eigenständig regeln können. Ihnen wird häufig ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt. Den Rahmen für seinen Einsatz gestaltet das Betreuungsrecht, das vor 25 Jahren die gerichtlich verfügte Entmündigung von Personen ablöste.

Die demografische Entwicklung und die zunehmende Isolation vieler Menschen fordern alle Akteure im Feld der gesetzlichen Betreuung neu heraus. Immer mehr Leute werden diese Form der Unterstützung etwa in rechtlichen, finanziellen und medizinischen Fragen benötigen. Das nahende Bundesteilhabegesetz erhöht den Druck, weil es den Alltag hilfebedürftiger Personen weiter verrechtlicht und zergliedert. Zugleich ist die finanzielle Ausstattung von Betreuern durch Kostendeckelung und Kostendruck geprägt.

In dieser Gemengelage nach Perspektiven für eine gelingende Zusammenarbeit vor Ort zu suchen, war im November 2017 Ziel einer Fachtagung in Aachen. Die acht Betreuungsvereine in der StädteRegion Aachen luden gemeinsam ein. Sie holten alle Beteiligten aus dem Feld der gesetzlichen Betreuung an einen Tisch und banden ebenfalls die Sicht von Betreuten und ihren Angehörigen ein. Im Wechsel der Blickwinkel kamen Erfahrungen aus dem Alltag zur Sprache, die gemeinsame Herausforderungen sichtbar machten.

So ist auch nach 25 Jahren das Bild der gesetzlichen Betreuung in der Bevölkerung mit vielen Vorurteilen und Ängsten behaftet, die aus der Zeit der Entmündigung stammen. Auch reißerische Geschichten über die schwarzen Schafe der Branche tun etwas dazu. Sie entbehren im Ganzen der sachlichen Grundlage, wie bei der Fachtagung sichtbar wurde. Betreuungsbehörde und Amtsgericht sichern verstärkt die Qualität der Berufsbetreuer ab, so wie auch die Betreuungsvereine für gute Qualifizierung, Begleitung und Beratung von ehrenamtlichen Betreuern stehen und selbst Betreuungen durchführen.

Alle Akteure sind gefordert, für eine frühere und tiefere Aufklärung der Bevölkerung zu sorgen, insbesondere von Gruppen wie den Eltern von Menschen mit Behinderung. Ein weiteres Fazit der Fachtagung: Es ist verstärkt zu prüfen, ob die Aufgabenkreise der Betreuung nicht gezielter vergeben werden können. Angehörige wissen oft sehr gut über die Wünsche des Betreuten Bescheid, was die Wohnsituation und die medizinische Versorgung angeht. Mit der Komplexität des Rechtes und des Behördendschungels hingegen sind sehr viele überfordert. Diese Aufgaben an einen gesetzlichen Betreuer zu delegieren, entlastet und lässt Angehörige besser Eltern, Geschwister, Verwandte sein. Solche differenzierten Tandemlösungen werden an Bedeutung gewinnen.

Torsten Nyhsen Torsten Nyhsen, Geschäftsführer des SKM in Aachen und Sprecher der Veranstalter, resümierte, mit dem Elan der Fachtagung können die Herausforderungen im Zusammenspiel mit allen Akteuren gut angegangen werden. Andreas Schmitter

Nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen, sondern auch aus gesellschaftlichen Gründen rücken verstärkt ehrenamtliche Betreuer in den Blick. Die psychische und soziale Situation vieler Hilfebedürftiger ruft nach einem Engagement, das über eine reine professionelle Betreuung hinausgeht. Die Betreuungsvereine engagieren sich in diesem Gebiet und ihnen kommt eine entscheidende Rolle zu, den Ehrenamtlichen einen guten Rahmen zu bieten. Dies geschieht in Form von Fortbildung, Supervision, Vernetzung, Versicherung und vielem mehr. Dass dieses Rundum-Sorglos-Paket noch zu wenig von Angehörigen und anderen Engagierten wahrgenommen wird, fordert alle Akteure heraus.

Einen Bogen zum großen Ganzen schlug Impulsreferent Prof. Dr. Andreas Wittrahm vom Diözesancaritasverband Aachen. Er wertet das vor 25 Jahren geschaffene Betreuungsrecht als wesentlichen Baustein zur Vollendung der Demokratie in Deutschland. Es gebe denen eine Stimme, die aufgrund ihrer Einschränkungen Mühe haben, ihre eigene Stimme zu erheben. Die zentrale Rolle der Selbstbestimmung im Recht helfe, Würde zu wahren. Wittrahm forderte eine bessere finanzielle Ausstattung und eine gesellschaftliche Aufwertung der gesetzlichen Betreuung. Sie sei eine wesentliche staatsbürgerliche Aufgabe.

Die Fachtagung der acht Betreuungsvereine in der StädteRegion Aachen lotete die Stärken der Zusammenarbeit aller Akteure aus und legte Felder offen, wo noch Dinge besser laufen können. Als zentrales Mittel, die Kooperation auf gutem Niveau zu vertiefen und zu optimieren, wurde immer wieder ein verstärkter Austausch benannt. Die Fachtagung war ein erster Aufschlag für diesen Dialog. Die Betreuungsbehörde der StädteRegion stellte einen übergreifenden Arbeitskreis aller Akteure in Aussicht. Mit dem Elan der Fachtagung können die Herausforderungen im Zusammenspiel gut angegangen werden, resümierte Torsten Nyhsen, Sprecher der Veranstalter.

Text: Thomas Hohenschue

Quelle: SKM Aachen

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An dieser Stelle finden Sie Neuigkeiten aus der verbandlichen Caritas im Bistum Aachen. Quellenangaben zu diesem Beitrag finden Sie am Ende des Beitrags.

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