Diözesancaritasverband lud ein zu insgesamt vier Fachtagen zur Prävention von sexueller Gewalt
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus derEingliederungshilfe, der Altenhilfe, der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie den Krankenhäusern und der Gesundheitshilfe tauschten sich konstruktiv darüber aus, wie ein Konzept aussehen muss, das Menschen in den Institutionen der Caritas vor sexueller Gewalt schützt.
Die bischöfliche "Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bistum Aachen" verpflichtet die kirchlichen Rechtsträger dazu, ein institutionelles Schutzkonzept zu erstellen und es bis zum 31. Dezember 2018 der Präventionsbeauftragten des Bistums vorzulegen. Die Anforderungen an ein Institutionelles Schutzkonzept wurden bei dem Fachtag ebenso behandelt wie die Frage, warum überhaupt ein institutionelles Schutzkonzept gerade heute notwendig ist.
Dazu lieferten die Präventionsbeauftragte des Bistums Aachen, Almuth Grüner, sowie die Ansprechpersonen bei Verdacht auf Missbrauchs des Bistums, Barbara Geis und Herbert Dejosez, Informationen und Argumente.
"Wie geht ein Schutzkonzept"? Dieser Frage widmeten sich die jeweiligen Referentinnen und Referenten, die aus Sicht von Praxis und Wissenschaft ihre Erkenntnisse und Vorgehensweisen vorstellten.
Birte Petersen, Präventionsbeauftragte des Sozialwerks St. Georg in Recklinghausen, zeigte einen praktischen Weg für die Eingliederungshilfe und für die Altenhilfe auf, den sie mit ihrem Arbeitgeber, als großer Träger von mehreren Diensten mit unterschiedlichen Arbeitsfeldern, gegangen ist.
Frau Prof. Dr. Mechthild Wolff bot viele grundlegende und konkrete Hinweise aus ihrer Erfahrung und ermöglichte es den Teilnehmenden der Kinder,- Jugend- und Familienhilfe den Bezug zu ihrer Arbeit herzustellen. "Wie kann das Schutzkonzept LEBENDIGER Bestandteil der Organisationsstruktur werden?"
Und Herr Dr. Ralf Schupp, Präventionsbeauftragter der Alexianer GmbH Deutschland, betonte die Notwendigkeit, dass es Promotoren in der obersten Leitungsebene geben müsse, die überzeugt sind von der Wichtigkeit und Sinnhaftigkeit eines Schutzkonzeptes für ihre Institution.
Die eigenen Ideen, Gedanken und Fragen hatten Platz im ‚Präventionscafé‘, welches am Nachmittag zu den Bausteinen des Schutzkonzeptes mit fünf Tischen seine Pforten öffnete. Benennung einer Präventionsfachkraft, Risikoanalyse, Verhaltenskodex, Personalauswahl, Schulungen, Teilhabe - dies sind die prägnantesten Themen über die intensiv gesprochen wurde. Für die Teilnehmenden bot dieser Tag eine Fülle von Anregungen und konkreten Schritten für die eigene Aufgabe, die nun in den Einrichtungen vor ihnen liegt.
Die Quintessenz der Fachtagungen seitens der Teilnehmenden war, dass diese einen konkreten Einstieg in das Thema boten und die zu gehenden Schritte einer partizipativen Erstellung des Schutzkonzeptes sichtbar wurden. Kritik wurde auch formuliert:
So ist für die meisten Träger das Fehlen einer Refinanzierung der benötigten Zeit und der Ressourcen zur Erstellung eines Schutzkonzeptes eine große Herausforderung.
Unterstützung und Begleitung bei konkreten Fragen können Verbände, Träger, Dienste und Einrichtungen bei Theresia Heimes vom DiCV, die auch die Fachtagungen moderiert hat, erhalten. Sie steht zur Verfügung für Fragen zum Institutionellen Schutzkonzept und ist auch mit der Präventionsbeauftragten des Bistums in engem Austausch.
Elisabeth Kremer-Kerschgens (0241/431-201;ekremer-kerschgens@caritas-ac.de) unterstützt gerne in Fortbildungs- und Schulungsfragen.
Kontakt: Theresia Heimes, Tel.: 0241/431-231, Mail: theimes@caritas-ac.de
Quelle: Caritasverband für das Bistum Aachen