Ausschuss empfiehlt Expertenstandard „Mobilität“ in der Pflege als freiwilliges Tool
Jürgen Spicher, Fachreferent in der Geschäftsstelle des Caritasverbandes für das Bistum Aachen, erinnert in diesem Zusammenhang an das in absehbarer Zeit greifende Verfahren zur indikatorengestützten Feststellung der Ergebnisqualität in der vollstationären Pflege. In diesem Zusammenhang werde die Erhaltung der Mobilität ein wichtiges Qualitätsmerkmal sein, so Spicher.
Das Pflegeversicherungsrecht sieht vor, dass Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege verbindlich anzuwenden sind, wenn der Qualitätsausschuss diese Standards dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt hat und sie vom Ministerium freigegeben wurden. Erst dann fließt die Umsetzung eines Expertenstandards in die Qualitätsprüfungen ein. Die Studie zur Förderung und Erhaltung der Mobilität in der Pflege wurde dem Qualitätsausschuss vorgelegt. Die Wirksamkeit und Praktikabilität des Standards wurde zunächst nicht nachgewiesen. Die Leistungserbringer im Qualitätsausschuss haben sich daher gegen eine verbindliche Anwendung des Expertenstandards "Mobilität" ausgesprochen, ihn aber zur freiwilligen Anwendung empfohlen. Zugleich hat der Ausschuss eine weitere Begleitstudie zur Wirksamkeit und Praktikabilität des Standards in Auftrag gegeben. Der Qualitätsausschuss trifft Vereinbarungen und Beschlüsse zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege. Seine Zusammensetzung und seine Aufgaben regelt § 113b des Pflegeversicherungsrechtes (SGB XI).
Interessenten finden nachfolgend die Unterlagen zum Expertenstandard "Mobilität". Schulungsmaterialien zu dem Standard "Mobilität" liegen allerdings noch nicht vor, werden aber nachgereicht, sobald sie verfügbar sind.
Quelle: Caritasverband für das Bistum Aachen