Arbeitshilfe des DiCV Aachen zur Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzeptes erschienen
Die Arbeitshilfe ermöglicht ein Bearbeiten und Anpassen der Textvorschläge und bietet damit eine konkrete Unterstützung bei der Erarbeitung des Schutzkonzeptes. Außerdem enthält die Arbeitshilfe einen Anhang mit Plakatvorlagen, Formularen und Links.
Notwendigen Veränderungen in den Diensten und Einrichtungen muss eine Risikoanalyse vorangehen. Wie diese erstellt werden soll, beschreibt die Arbeitshilfe ebenso wie alle anderen Schritte. Unter anderem muss ein Verhaltenskodex erarbeitet werden, Beschwerdewege für Betroffene sind zu beschreiben - hier kommt der Einbeziehung externer Fachberatungsstellen eine hohe Bedeutung zu. Und ein Handlungsleitfaden für Mitarbeitende ist zu entwickeln. Um Bewerbungsverfahren im Sinne der Präventionsordnung zu gestalten, ist die Personalabteilung einzubeziehen. Die Arbeitshilfe gibt auch Antworten auf Fragen, wie Dienste und Einrichtungen zur Stärkung der Menschen, die beraten, betreut und/oder versorgt werden, beitragen können und wie sie die Mitarbeitenden wirkungs- und sinnvoll schulen können. Ein Institutionelles Schutzkonzept muss bis zum 31. Dezember 2018 erstellt sein.
Für die Präventionsfachkräfte der caritativen Träger im Bistum und für alle für die Erstellung des ISK verantwortlichen Fachkräfte hat die Geschäftsstelle des Caritasverbandes einen Ordner im CariNet eingerichtet, über den diese Personengruppe weitergehende Materialien zu der Arbeitshilfe erhalten kann. Zugriff auf den Ordner gibt es nach vorheriger Anmeldung per Mail.
Quelle: Caritasverband für das Bistum Aachen