AGkE setzt Signale für die Annäherung von Behindertenhilfe und Jugendhilfe
Die AGkE im Bistum Aachen traf sich Donnerstag, 18. Mai 2017, im Forum M in Aachen zu ihrer Mitgliederversammlung. Das Foto zeigt den Vorstand der DiAG mit den Referenten der Versammlung, im einzelnen (v.l.) Guido Royé, Horst Thelen, Erziehungsleiter Vinzenzheim Aachen, Dr. Klaus Esser, Vertreter des BVkE Vorstandes, Mechthild Freese, stellv. Geschäftsführerin, Judith Plum, Vorstand, Gila Schindler, Rechtsanwältin, Stefan Küpper, Vorstand, Dagmar Hardt-Zumdick, AGkE Geschäftsführerin, Herbert Knops AGkE-Vorsitzender, Wolfgang Gerhards, stellv. Vorsitzender.DiCV Aachen
"Kinder und Jugendliche sind in erster Linie Kinder und Jugendliche, unabhängig von ihrer jeweiligen persönlichen Konstitution und Lebensumgebung. Die fachliche Annäherung von Behindertenhilfe und Jugendhilfe ist deshalb längst überfällig", sagte der Vorsitzende der AGkE, Herbert Knops.
Die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind in unterschiedlichen Sozialleistungssystemen geregelt. Bestimmungen für die Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit Lernbehinderung, mit geistiger und körperlicher Behinderung finden sich im Sozialhilferecht (SGB XII). Das Kinder- und Jugendhilferecht räumt seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen und von einer solchen Behinderung bedrohten Minderjährigen einen Anspruch auf Eingliederungshilfe ein (§ 35a SGB VIII). Aufgrund der geltenden Rechtslage und der unterschiedlichen Zuständigkeiten entstehen in der Praxis Schnittstellenprobleme zwischen den Hilfesystemen. Diese haben bei der Leistungsbewilligung negative Folgen für junge Menschen und ihre Eltern. In der Fachöffentlichkeit besteht inzwischen überwiegend Konsens, dass eine Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder und Jugendliche unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) eine Möglichkeit ist, Zuständigkeitsstreitigkeiten und Leistungsverzögerungen zwischen der Eingliederungshilfe nach SGB XII und der Jugendhilfe nach SGB VIII zu vermeiden und die leistungsrechtliche Unterscheidung zwischen erzieherischem und behinderungsbedingtem Bedarf aufzuheben.
Während die Fachorganisationen der Eingliederungshilfe wie der Jugendhilfe diese Weiterentwicklung gleichermaßen befürworten, wurden im aktuellen Gesetzgebungsverfahren des SGB VIII entsprechende Regelungen wieder fallen gelassen, da die ordnungspolitischen Hürden das Reformgesetz insgesamt blockiert hätten.
Dessen ungeachtet nehmen die Verantwortlichen der Träger- und Jugendhilfe in der Arbeitsgemeinschaft der katholischen Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe (AGkE) im Bistum Aachen bereits jetzt die überfällige Herausforderung an, Erziehungshilfe als inklusives Leistungsangebot weiterzuentwickeln. Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, leuchtete in einem Vortrag die erforderlichen Rechtsgrundlagen in ihrer praktischen Bedeutung aus. Horst Thelen, Fachbereichsleiter Kinder und Jugendlichen im Vinzenz-Heim in Aachen, gab einen Einblick in die Arbeit einer Kinder- und Jugendeinrichtung der Behindertenhilfe.
AGkE-Geschäftsführerin Dagmar Hardt-Zumdick zeigte sich zufrieden mit dem Versammlungsergebnis. Die Mitgliederversammlung sei sich einig, den Abbau von Barrieren voranbringen zu wollen etwa in den baulichen Bedingungen der Einrichtungen und den Konzepten der Jugendhilfe. Auch sollten neue Kooperationen eingegangen werden. "Der fachlichen Einsicht müssen nun auch entsprechende Sozialgesetze und finanzielle Rahmenbedingungen folgen", forderte Dagmar Hardt-Zumdick.
Quelle: Caritasverband für das Bistum Aachen