Pflegereform soll Weg für mehr Lebensqualität im Alter ebnen
NRW-Pflegeministerin Barbara Steffens hält die Pflegereform für einen Meilenstein auf dem Weg zu mehr Lebensqualität für ältere Menschen.DiCV Aachen
Alternativen zur stationären Heimunterbringung in der Pflege sollen in Nordrhein-Westfalen einfacher möglich werden. Das verspricht sich Nordrhein-Westfalens Pflegeministerin Barbara Steffens von einer neuen Pflegepolitik in Nordrhein-Westfalen, die der Landtag verabschiedet hat. Das Gesetzespaket, so teilt das Ministerium mit, verbessere die Voraussetzungen für eine ambulante Versorgung in der eigenen Wohnung oder dem vertrauten Quartier. Zu hohe bürokratische Hürden für die Gründung von "Alten-WG" und Pflege-Wohnungen entfielen. Aber auch Träger von Pflegeheimen erhalten nach Angaben des Ministeriums durch schnellere Refinanzierungsmöglichkeiten von Modernisierungskosten einen zusätzlichen Anreiz, die Wohnqualität ihrer Einrichtungen zu steigern.
"Diese Reform ist ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Lebensqualität für ältere Menschen und ihre Angehörigen in Nordrhein-Westfalen", sagte Pflegeministerin Barbara Steffens nach der Gesetzreform im Landtag. "Wir leiten damit dringend notwendige Veränderungen ein, um den Menschen auch im Alter weitgehend ein Leben nach ihren Vorstellungen zu ermöglichen. Für die große Mehrheit, die am liebsten zuhause oder im vertrauten Quartier alt werden möchte, schafft das Gesetz die Rahmenbedingungen zur Entwicklung ambulanter und quartiersnaher Betreuungs- und Wohnangebote. Für Menschen, die sich für den Umzug in ein Heim entscheiden, schafft es die Grundlagen dafür, dass endlich alle Heime ihnen ein Zuhause mit Privatsphäre und Anbindung an das Leben vor der Tür anbieten können ", so Steffens weiter.
Rund zwei Jahre hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter gemeinsam mit allen relevanten Gruppen an der Entwicklung dieses Gesetzes gearbeitet. "Die parteiübergreifende Zustimmung spiegelt das breite Bedürfnis nach einer neuen Weichenstellung in der Pflegepolitik wider, die konsequent das Ziel ambulant vor stationär verfolgt", betonte die Ministerin. "Pflegeheimbetreiber, die alte Menschen vor allem als Renditeobjekte betrachten, sollen in Nordrhein-Westfalen keine Zukunft mehr haben". Zugleich unterstrich die Ministerin die zentrale Bedeutung wirksamer Prävention zur Verhinderung von Pflegebedürftigkeit: "Die gestiegene durchschnittliche Lebenserwartung verbinden wir alle mit der Hoffnung auf mehr aktive Lebensjahre. Um in diesen Genuss zu kommen, müssen wir aber rechtzeitig die Lebensbedingungen so verändern, dass uns eine weitgehende Selbstbestimmung nicht zu früh verloren geht."
Beim GEPA NRW (Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen) handelt es sich um ein übergreifendes Reformgesetz für das gesamte Landesrecht zu den Themen Pflege und Alter: Es modernisiert das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) aus dem Jahr 2008 und entwickelt das bisherige Landespflegegesetz von 2003 als Alten- und Pflegegesetz (APG) weiter.
Nach Angaben des Ministeriums beinhaltet die Pflegereform unter anderem folgende Kernpunkte, die die ambulante Versorgung betreffen:
- Neue Betreuungsangebote als Alternative zum Pflegeheim sollen viel leichter möglich werden. Bisher galten für alle Wohnformen mit Pflege- und Unterstützungsangeboten ohne Unterschied die strengen Heimstandards (wie z. B. ein Bad für maximal zwei Personen, zusätzliche Pflegebäder, Krisenräume und heimorientierte Personalvorgaben). Künftig sollen individuelle Regeln für jede Wohnform gelten - immer mit Qualitätssicherung.
- Die häusliche Betreuung vor Eintritt von Pflegebedürftigkeit, beispielsweise durch Angebote wie Einkaufsservice und Besuchsdienste, soll besser werden. Kommunen sollen Strukturen schaffen, die den Eintritt in die Pflegebedürftigkeit oder eine teurere stationäre Unterbringung verhindern oder wenigstens hinauszögern können. Kommunen erhalten damit die Chance zu einer "Präventionsrendite", indem sie in die Verhinderung von stationärer Pflege investieren statt immer mehr Geld für die Beteiligung an den Kosten für Heimunterbringungen aufwenden zu müssen. Damit, so das Ministerium, greife das Gesetz den Wunsch vieler Kommunen nach Stärkung ihrer Steuerungsmöglichkeiten bei den Pflegeinfrastrukturen auf.
- Die Qualitätssicherung bei ambulanten Diensten und teilstationären Pflege- und Betreuungsangeboten soll verbessert werden. Sie werden künftig auch durch die WTG-Behörden ("Heimaufsichten") überwacht. Bisher unterlagen nur vollstationäre Einrichtungen der Heimaufsicht. Künftig haben die Menschen vor Ort nun eine Behörde als umfassend zuständigen Ansprechpartner bei Problemen mit der Pflegequalität.
Quelle: DiCV Aachen