Pflegerechtsexpertin: Verbraucher stärker beteiligen
Podiumsdiskussion bei der Klausurtagung der DiAG Alter und Pflege im Bistum Aachen mit (v.l.) Georg Bronheim (DiAg-Vorstandsmitglied), Katrin Markus (Bundesarbeitsgemeinschaften der Seniorenorganisationen), Resi Conrads-Mathar (DiCV Aachen), Prof. Dr. Andreas Wittrahm (DiCV Aachen) und MdB Dr. Georg Kippels (CDU), Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Gesundheit im Dt. BundestagDiCV Aachen
Einrichtungen der Altenpflege sollen ihre Kunden ermuntern, ihre Bedürfnisse zu artikulieren. Das hat Katrin Markus, Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaften der Seniorenorganisationen bei der Klausurtagung der Diözesanarbeitsgemeinschaft (DiAG) Alter und Pflege im Bistum Aachen gesagt. Dazu müsse aber auch ein Umdenken in Einrichtungen einsetzen. Die Träger sollten Beschwerden von Bewohnern oder Kunden nicht als Belastung sondern als kostenfreien Vorschlag zur Verbesserung betrachten.
Markus sagte, ihre Erfahrung sei, dass sich zum Beispiel Verbraucher an dem Preis eines Pflegeheimes orientierten. Dies sollte nicht dazu führen, dass die Leistungsanbieter sich weniger an Qualität orientierten. Markus sagte weiter, dass bei Gesetzgebungsverfahren zur Pflege die Beteiligungsmöglichkeiten der Verbraucher gestärkt werden müssten. Sie seien auch bei der Beratung des Pflegestärkungsgesetzes II nur schwach ausgeprägt gewesen. Während bei den Gesetzesberatungen die Dominanz der Kassen und Leistungsanbieter unübersehbar gewesen sei, säßen die Verbraucher immer am Katzentisch. "Da muss etwas passieren, weil die Verbraucher es sind, die für die Leistungen in der Altenpflege bezahlen", sagte Markus weiter. Die Kassen stellten sich in solchen Verhandlungen gerne als Interessenvertreter der Verbraucher dar. Das könnten sie aber nicht sein, weil sie als Kostenträger interessengeleitet seien. Kassen könnten die Verbraucher begleiten, nicht aber deren Interessen vertreten. Das gelte auch für die Leistungsanbieter. In der anschließenden Diskussion stellte sich heraus, dass die beide Vereinigungen der Senioren und der Leistungsanbieter Gemeinsamkeiten haben, die weiter in der politischen Arbeit abgestimmt werden könnten. Hier gelte es, Kooperationen zu entwickeln, denn was für den Verbraucher gut sei, müsse sich in den Rahmenbedingungen für die Leistungsanbieter widerspiegeln.
Die Mitglieder der DiAG Alter und Pflege diskutierten bei ihrer Klausurtagung zwei Tage über das jüngst beschlossene Pflegestärkungsgesetz II und seine Folgen. Zu Gast waren unter anderem Ulrich Dietz, Leiter des Referats Grundsatzfragen der Pflegeversicherung im Bundesgesundheitsministerium, und Detlef Friedrich, Geschäftsführer der contec GmbH, eine Unternehmensberatung für Betriebe der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Während Dietz die politischen Weichenstellungen des Pflegestärkungsgesetzes II aus Sicht des Ministerium erläuterte, ging Friedrich auf strategische Überlegungen ein, die Träger und Einrichtungen nun anstellen müssten. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen gerieten durch die weitere Stärkung der ambulanten pflegerischen Leistungsangeboten und durch die Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegraden 2017 immer mehr unter Druck, so Friedrich. Die Caritas kritisiert, dass der Gesetzgeber erst 2020 ein wissenschaftliches Verfahren zur Bemessung der Personalausstattung vorlegen wird. Das wäre nach Ansicht der Caritas schon jetzt dringend von Nöten, werde aber immer dringender, weil völlig unklar sei, wieviel Personal den jeweiligen Pflegegraden gegenüberzustellen sei. Im abschließenden pflegepolitischen Dialog mit Dr. Georg Kippels, Mitglied im Bundesgesundheitsausschuss, wurde neben der Forderung nach einer familien- und verbraucherorientierten Beratung die zukünftige Rolle der Kommunen im komplexen Pflegesystem diskutiert.
Quelle: DiCV Aachen