Keine Pauschalen mehr für Investitionskosten in der Altenpflege
Herbert Römer vom Caritasverband für das Bistum Aachen befürchtet, dass eine Gesetzesänderung zu erheblichen finanziellen Nachteilen bei der Refinanzierung von Investitionen führen wird.DiCV Aachen
Die Zeit der Pauschalen für Investitionskosten in der Altenpflege ist vorbei. Den Trägern von Altenpflegeeinrichtungen werden auf der Basis von tatsächlichen Baukosten Beträge für Abschreibungen und Instandhaltungsaufwendungen anerkannt, deren Ansparung auf eine festgelegte Höhe begrenzt wird. Das ist eine der wichtigsten Änderungen, die das Alten- und Pflegegesetz, welches mit dem Wohn- und Teilhabegesetz im kurz GEPA genannten Gesetzespaket zusammengefasst wurde, mit sich bringt. Diesem Thema widmete der Caritasverband für das Bistum Aachen eine Informationsveranstaltung. Mehr als 100 Trägervertreter und Leitungen von Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflege im Bistum Aachen waren gekommen. "Die Änderung führt zu erheblichen finanziellen Nachteilen im Bereich der Refinanzierung von Investitionen", sagt Herbert Römer vom Caritasverband für das Bistum Aachen.
Gemeinsam mit seinen Kollegen Philipp Knippertz und Andrea Heinrichs informierte er über die Neuerungen des Gesetzespaketes. Friedrich Dickopp von der Solidaris-Revisions-GmbH in Köln, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erläuterte, welche Konsequenzen die veränderte Abrechnung der Investitionskosten für die Strategie der Einrichtungen bei der Bewirtschaftung ihrer Immobilien hat.
Jürgen Spicher vom Caritasverband für das Bistum Aachen hatte die Informationsveranstaltung eröffnet. Er stellte das neue Wohn- und Teilhabegesetz vor. Neu regelt das Gesetz, dass Behörden die Einrichtungen mit Betreuungsleistungen für alte und pflegebedürftige Menschen unangemeldet kontrollieren. Dabei hat sich der Gesetzgeber von dem Grundsatz leiten lassen, dass in Fällen von Pflege und Begleitung von alten und pflegebedürftigen Menschen ein Schutzbedürfnis vorliege und somit Kontrolle notwendig sei. Die Landesregierung hat dadurch den Geltungsbereich des Gesetzes erweitert, so dass die Behörden unter anderem auch Tagespflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste überprüfen.
Damit entstehe sowohl für die Behörden als auch und für die Anbieter von Betreuungsleistungen mehr Aufwand, sagte Spicher. Auch das Verfahren zur Veröffentlichung der Prüfergebnisse für Altenheime und Wohngemeinschaften werde zusätzlichen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen. Die Landesregierung habe zugunsten des Verbraucherschutzes und der Transparenz eine zusätzliche Bürokratisierung in Kauf genommen, was einen zusätzlichen pflegefernen Aufwand für die Beschäftigten mit sich bringe.
Quelle: DiCV Aachen