Fachseminare für Altenpflege nicht betroffen von Haushaltssperre
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Die Förderung der Fachseminare für Altenpflege in Nordrhein-Westfalen ist auch für die zweite Jahreshälfte sichergestellt. Das teilt das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter mit. Die Landesförderung dieses Bildungsbereichs sei von der aktuellen Haushaltssperre ausgenommen, da es sich um Personalkostenzuschüsse handelt. Personalkostenzuschüsse unterliegen nach Angaben des Ministeriums nicht der Haushaltssperre. Derzeit bereitet das Ministerium die Bewilligung der beantragten Mittel für die Altenpflege-, Altenpflegehilfe und Familienpflegeausbildung vor. Die Fachseminare erhalten eine monatliche Förderung von 280 Euro je Schulplatz.
Nordrhein-Westfalen hat innerhalb von zwei Jahren 4.500 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen. Die Ausgestaltung der Fachseminarförderung als gesetzlich verpflichtende Leistung betrachtet das Land als einen wichtigen Baustein zur Gewinnung von Fachkräften für die Pflegeberufe. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im Juli 2014 in den Landtag eingebracht.
Seit dem 1. Juli 2012 müssen alle rund 5.000 in Nordrhein-Westfalen in der Pflege tätigen Einrichtungen (Heime und ambulante Dienste) - unabhängig davon ob sie ausbilden oder nicht - entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und Größe in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Wer ausbildet, erhält aus dem Fonds eine Kostenerstattung für die Ausbildungsvergütung. Wer nicht ausbildet, wird durch die Umlage an den Ausbildungskosten von anderen beteiligt.
Quelle: DiCV Aachen