Informationen zum Bildungscheck 2.0
Wer wird gefördert?
- Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro) werden gefördert.
Wieviel wird gefördert?
- Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, maximal 500 Euro. Ausgaben für eventuell anfallende Fahrten und Unterbringung sind nicht förderfähig.
Welche Nachweise sind für die Förderung erforderlich?
- Einkommenssteuerbescheid: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Dokuments).
- Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt)
- Rechnung des Weiterbildungsanbieters
Wie kann der Bildungsscheck 2.0 beantragt werden?
- Die Antragstellung erfolgt durch die Teilnehmenden selber online und beginnt mit der Anmeldung mindestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung.