INHALT
Seit 2021 gelten die Interventions-Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes gleichwertig zur Interventionsordnung der Deutschen Bischofskonferenz. Die Leitlinien sollen ein einheitliches und rechtssicheres Vorgehen in allen Bereichen der Caritas mit ihren Gliederungen und Mitgliedsorganisationen im Umgang mit sexualisierter Gewalt an schutz- oder hilfebedürftigen Menschen gewährleisten. Sie legen fest, welche Vorkehrungen von Trägern und Diözesancaritasverbänden getroffen werden müssen, was zu tun ist, wenn es zu einem Vorfall in der eigenen Einrichtung kommt, und wie die Nachbereitung eines Vorfalls erfolgen sollte.
Diese Verfahrenswege werden auch mithilfe juristischer Perspektive erläutert.
ZIELE
Durch den Besuch der Fortbildung erhalten Sie größere Handlungssicherheit bei der verbindlichen Anwendung der Leitlinien in Ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich.
HINWEIS
Dieser Kurs ist als Vertiefungsschulung gemäß § 9 Satz 7 der Präventionsordnung des Bistums Aachen anerkannt.
Zielgruppe
Geschäftsführungen, Personal- und Trägerverantwortliche
Max. Teilnehmerzahl
25
Kosten
40,00 Euro
Veranstaltungsnummer
25-8.05