Unionsparteien und SPD einigten sich demnach darauf, dass künftig in allen Pflegeschulen die Ausbildung mit einer zweijährigen generalistischen Pflegeausbildung beginnt. Nach zwei Jahren entscheiden die Auszubildenden selbst, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen oder in der Kinderkranken- oder Altenpflege den bisherigen Abschluss als Altenpfleger/in oder Kinderkrankenpfleger/in wählen. Einen Einzelabschluss in der Krankenpflege wird es künftig nicht mehr geben.
Junge Menschen können, so der Diözesancaritasverband, eine solide Ausbildung erwerben, auf die sie lebenslang aufbauen können und in den verschiedensten pflegerischen Berufsfeldern (ambulant oder stationär, mit Menschen in allen Lebensaltern und allen Lebenslagen) kompetent und selbstbewusst handeln können. Dabei lässt das neue Gesetz erstmals Spielräume, die Tätigkeiten zwischen Ärzten und Pflegenden entsprechend den Herausforderungen des demografischen Wandels neu zu verteilen. Darüber hinaus kann nun die Finanzierung der Altenpflegeausbildung dem realen Aufwand der Träger angepasst werden.
"Es ist ein guter Tag für die Pflege, und ich bin froh, dass die Koalitionsfraktionen nach dem langen Hin und Her noch einen sinnvollen Weg gefunden haben", sagt Dr. Andreas Wittrahm, Bereichsleiter Facharbeit und Sozialpolitik beim Diözesancaritasverband Aachen. Es sei ein Kompromiss in letzter Minute. Die Krankenhäuser und Altenhilfe- Einrichtungen, vor allem aber die Pflegeschulen, hätten jetzt eine klare Perspektive, wie die Pflegeberufe für die künftigen wachsenden Anforderungen weiter zu gestalten seien. "Nun kommt es darauf an, dass das Land NRW den durch das Bundesgesetz gesteckten Rahmen zügig und konstruktiv ausfüllt. Dann können wir vielen jungen Leuten empfehlen, einen Pflegeberuf zu wählen und sich damit für eine sinnvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit mit vielen Entwicklungsmöglichkeiten zu entscheiden", sagt Wittrahm.