Kommunale Krankenhäuser würden von den Kommunen mit zusätzlichen Steuergeldern unterstützt, was laut einem kürzlich in Berlin vorgestellten Rechtsgutachten rechtswidrig sei, so Minten. Stephan Jentgens, Diözesancaritasdirektor im Bistum Aachen, hält das Berliner Gutachten auch auf Nordrhein-Westfalen für übertragbar.
Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf hatte das Gutachten im Auftrag des Katholischen Krankenhausverbandes Deutschland (KKVD), des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK), des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) und des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) erstellt. Ausgangslage war die Feststellung, dass die öffentliche Hand eigene Krankenhäuser mit zusätzlichen finanziellen Mittel außerhalb der gesetzlichen Krankenhausfinanzierung unterstützt - beispielsweise durch Investitions- und Betriebskostenzuschüsse, Liquiditätshilfen, Finanzierung von sogenannten Entlastungstarifverträgen, die auch zur Abwerbung von Personal eingesetzt werden. Christliche oder gewerbliche Krankenhäuser erhalten nur selten diese Hilfen. Nachweislich seien in den vergangenen zwei Jahren Steuergelder in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro an kommunale und universitäre Krankenhäuser gezahlt worden. Prof. Brosius-Gersdorf stellte heraus, dass die Finanzierung durch kommunale Mittel dem EU-Beihilferecht und dem gesetzlich verankerten Grundsatz der Trägerpluralität sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht.
Dieser Auffassung schließen sich die Krankenhäuser in freigemeinnütziger und privater Trägerschaft an, die immerhin zwei Drittel der Krankenhäuser in Deutschland betreiben. Sie kritisieren dieses Vorgehen als massive Wettbewerbsverzerrung. 29 Berliner Krankenhausträger haben deshalb Klage gegen das Land Berlin eingereicht, da die beiden öffentlichen Klinikträger (Vivantes und Charité) in den vergangenen Jahren hunderte von Millionen vom Senat erhalten haben.
Stephan Jentgens, Diözesancaritasdirektor im Bistum Aachen, sagt: "Im Grundsatz stellen wir eine ähnliche Tendenz fest. Die kommunalen Krankenhausträger unterstützen ihre eigenen Häuser." Im Bistum Aachen stellen die katholischen Krankenhäuser rund 40 Prozent der Versorgung sicher. Von den insgesamt 36 Krankenhäusern sind 16 in katholischer Trägerschaft - inklusive Psychatrien. Das Angebot dort reicht von der Grund- und Regelversorgung bis zur Spitzenmedizin. Katholische Krankenhäuser gibt es im Bistum Aachen in der Stadt und StädteRegion Aachen, in den Städten Krefeld und Mönchengladbach sowie in den Kreisen Düren, Heinsberg und Viersen. "Unsere Krankenhäuser leiden unter der aktuellen Situation, weil Preis- und Tarifsteigerungen nicht angepasst werden", so Juliana Doersch, Fachreferentin für Krankenhäuser beim Caritasverband für das Bistum Aachen und Geschäftsführerin der Diözesanarbeitsgemeinschaft der katholischen Krankenhäuser im Bistum Aachen. "Unterjährige Preisanpassung sieht das Krankenhausvergütungssystem nicht vor und auch die Bundespolitik, die darauf einwirken könnte, bleibt untätig. Ein kalter und ungeplanter Strukturwandel geht auf Kosten der freigemeinnützigen Krankenhäuser und der Versorgung der Menschen vor Ort", betont Doersch.
Die Diözesanarbeitsgemeinschaft der katholischen Krankenhäuser im Bistum Aachen ist die Interessenvertretung von 16 Kliniken und Psychiatrien in katholischer Trägerschaft im Bistum Aachen. Sie verfügen über rund 5000 Betten und behandeln rund 180.000 Patientinnen und Patienten pro Jahr. Die katholischen Krankenhäuser im Bistum beschäftigen rund 12.500 Menschen.