Die Caritas ermuntert private Arbeitgeber, mehr schwerbehinderte Fachkräfte einzustellen.Pixabay
Schröders verweist auf den aktuellen Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW, zu der auch der Caritasverband für das Bistum Aachen gehört. Für das Bistum Aachen stellt das Zahlenwerk fest, dass trotz einer insgesamt besseren Gesamtentwicklung am Arbeitsmarkt der Anteil der schwerbehinderten Arbeitslosen an allen Arbeitslosen im Vergleich von März 2017 zu März 2018 von 6,6 Prozent auf 6,9 Prozent leicht gestiegen ist. "Gleichzeitig sind im Bistum im Jahr 2016 bei privatgewerblichen Betrieben mehr als 20 Prozent der so genannten Pflichtarbeitsplätze unbesetzt geblieben. Das verwundert umso mehr, da 56,1 Prozent der schwerbehinderten Arbeitslosen im Bistum Aachen eine berufliche Qualifikation haben", sagt Schröders. Agentur für Arbeit oder Jobcenter stufen diese als Fachkraft, Spezialist oder Experte ein. Von den nicht-schwerbehinderten Arbeitslosen im Bistum erfüllen nur 40,2Prozent dieses Anforderungsniveau, stellt der Arbeitslosenreport fest. Der Arbeitslosenreport NRW ist ein Kooperationsprojekt der Freien Wohlfahrtspflege NRW mit dem Institut für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM) der Hochschule Koblenz.
Die verbandliche Caritas im Bistum Aachen sei bereit, sich konstruktiv einzubringen in die Diskussion um mehr Beschäftigung für schwerbehinderte Fachkräfte, sagt Schröders. "Wir haben hier meiner Ansicht nach eine klassische Win-Win-Situation: Einerseits Fachkräfteprobleme bei Arbeitgebern lösen, andererseits mehr schwerbehinderten Arbeitslosen eine nachhaltige Beschäftigung und soziale Teilhabe ermöglichen", so der Diözesancaritasdirektor. Ein Schwerpunkt der Caritas-Arbeit im Bistum Aachen sei immer gewesen, vor allem langzeitarbeitslosen Menschen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben.
"Viele Arbeitgeber beklagen, keine qualifizierten Fachkräfte auf dem Bewerbermarkt zu finden. Diese gäbe es aber zum Teil im Kreis der schwerbehinderten Arbeitslosen. Statt diese einzustellen, scheinen private Arbeitgeber lieber die so genannte Ausgleichsabgabe zu bezahlen", sagt Roman Schlag. Er ist Fachreferent für Arbeitslosenfragen beim Caritasverband für das Bistum Aachen. Ab einer Größe von 20 Arbeitsplätzen sei jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, wenigstens fünf Prozent seiner Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Steige die Beschäftigtenzahl generell, seien die Betriebe gefordert, weitere Pflichtarbeitsplätze zu besetzen oder aber sich mit der Bezahlung einer "Ausgleichsabgabe" von dieser Verpflichtung "freizukaufen"", so Roman Schlag. Bezogen auf Nordrhein-Westfalen habe sich der Anteil unbesetzter Pflichtarbeitsplätze bei Arbeitgebern der Privatwirtschaft über die vergangenen Jahre nicht bedeutend verringert.
"Sollte zukünftig keine deutliche Verbesserung bei der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen auf Seiten der Arbeitgeber erkennbar sein, sollte ernsthaft über die Höhe der Ausgleichsabgabe nachgedacht werden", sagt Schlag. Der Caritasverband für das Bistum Aachen unterstütze eine entsprechende Forderung der Freien Wohlfahrtspflege NRW. "Mit zusätzlichen Mitteln könnten mehr inklusive Arbeitsplätze zum Beispiel bei Inklusionsbetrieben eingerichtet, aber auch zusätzliche Beratungs- und Coachingangebote für Unternehmen angeboten werden. Sie tragen dazu bei, Vorbehalte und Ängste von Arbeitgebern gegenüber einer Beschäftigung schwerbehinderter arbeitsloser Menschen abzubauen", sagt Schlag.