Schwangere Frauen und Paare fürchteten Komplikationen während Schwangerschaft und Geburt, die das Leben von Mutter und Kind gefährden können. Daher kämen Frauen, Männer und Paare heute mit vielen verschiedenen Themen, Fragestellungen und Problematiken in die Beratungsstelle, so die Beraterin mit dem Schwerpunkt Pränataldiagnostik. "Der Wunsch und die Sehnsucht nach einer normalen Schwangerschaft und damit verbunden die Hoffnung auf ein gesundes Kind einen alle Betroffenen. Trotz vielfältiger Belastungen erleben viele ihre Schwangerschaft als normal."
Die vorgeburtliche Diagnostik habe sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert, sagt Paul Glar, der Leiter der Caritas-Familienberatung Aachen, einer Einrichtung des Caritasverbandes für das Bistum Aachen. Ergänzend zur Schwangerenvorsorge gebe es ein breites Spektrum an vorgeburtlichen Untersuchungsmethoden, die Pränataldiagnostik (PND). Die Grenzen zwischen PND und Vorsorge seien fließend. "Gleichzeitig hat sich auf Grund der Individuellen Gesundheitsleistungen, den IGel-Leistungen, ein lukrativer Markt an Untersuchungsmöglichkeiten entwickelt" sagt Glar. Das bringe die schwangeren Frauen und Paare manchmal in nicht einfache Situationen. Wenn Ärzte den Frauen das große Angebot an Tests vorstellten, von denen einige nur die Wahrscheinlichkeit einer Fehlbildung des Fötus berechneten, müssten Schwangere sehr komplexe Entscheidungen treffen. "Und ihre Überforderung führt möglicherweise dazu, dass sie sich für zu viele Tests entscheiden", sagt Glar.
Die Pränataldiagnostik hat sich nach Ansicht von Paul Glar durch die Einführung nicht-invasiver pränataler Tests nachhaltig verändert. Zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft, etwa in der neunten Schwangerschaftswoche, könne bei einem Test des mütterlichen Blutes u.a. auf eine Trisomie 21 geschlossen werden. "Das hat zur Folge, dass dadurch gesetzliche Regelungen zum Lebensschutz, z.B. die Notwendigkeit einer medizinischen Indikation, ausgehöhlt werden. Denn aufgrund der gesetzlichen Regelung ist eine Abtreibung straffrei, wenn diese in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft erfolgt. Einzige Voraussetzung ist, dass die Frau sich in einer anerkannten Schwangerenberatungsstelle beraten lassen hat", so Glar. Frauen und Paare träfen in einer solchen Situation eine individuelle Gewissensentscheidung, die von persönlichen Werten geprägt sei, aber nicht unabhängig sei vom sozialen und gesellschaftlichen Umfeld.
Ulrike Blönnigen-Jochum gibt Frauen und Paaren, die zur Beratung in die Caritas-Einrichtung an der Reumontstraße kommen, vor allem eines: Zeit. "In der Beratung ermögliche ich schwangeren Frauen und ihren Partnern, die vom Arzt erhaltenen Informationen in Ruhe zu besprechen und offene Fragen zu klären. Sie können Ängste und Sorgen äußern und mit genügend Zeit darüber nachdenken, was verschiedene Entscheidungen bedeuten und bewirken." Die Beratung in ethischen und existenziellen Entscheidungskonflikten folge dem Grundprinzip der Ergebnisoffenheit, so Blönnigen-Jochum.
Die "Woche für das Leben" ist eine gemeinsame Aktion von katholischer und evangelischer Kirche in Deutschland. Unter dem Motto "Kinderwunsch. Wunschkind, Unser Kind" ruft sie 2018 zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den Methoden vorgeburtlicher Untersuchungen auf. Auch fragt sie nach den möglichen Folgen neuer Anwendungstechniken wie z.B. dem nichtinvasiven Pränataltest für den Schutz menschlichen Lebens.