In Nordrhein-Westfalen sind wegen deutlicher Einsparungen des Bundes die Ausgaben für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von 2010 bis 2015 um 35 Prozent zurückgefahren worden. Das geht aus dem aktuellen Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW hervor, zu der auch der Caritasverband für das Bistum Aachen gehört. Auch im Bistum ist in diesem Zeitraum ein Rückgang um 30 Prozent zu verzeichnen. "Unser Ziel muss es sein, dass erwerbsfähige Hartz-IV-Beziehende auch im Bistum Aachen nicht dauerhaft von der Gesellschaft abgehängt werden. Daher müssen die Mittel zur Eingliederung in Arbeit bei der Grundsicherung deutlich angehoben werden", sagt Diözesancaritasdirektor Burkard Schröders. Er beklagt, dass die Bundesregierung das Budget für diese Leistungen in den vergangenen Jahren radikal zusammengestrichen hat. Für die arbeitsmarktpolitische Förderung von Hartz-IV-Beziehende hätten 2010 noch 1,47 Milliarden Euro zur Verfügung gestanden. 2013 seien es nur noch 850 Millionen Euro gewesen. "Trotz geringfügiger Budgeterhöhungen in den Jahren 2014 und 2015 hat sich der Eingliederungstitel von dieser Talfahrt nicht wieder erholt", sagt Schröders.
Roman Schlag, beim Caritasverband für das Bistum Aachen zuständig für arbeitsmarktpolitische Fragen sagt, dass die Unterfinanzierung von arbeitsmarktpolitischen Förderangeboten für Hartz-IV-Beziehende durch den Bund zusätzlich verschärft werde. "Von den bereits reduzierten Mitteln wird immer weniger für den eigentlich vorgesehenen Zweck eingesetzt. Die Jobcenter stopfen seit Jahren Löcher in ihrem Verwaltungsetat mit Geld, das ursprünglich für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit vorgesehen war. Das hängt damit zusammen, dass der Bund den Etat der Jobcenter in den vergangenen Jahren nicht an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst hat." Roman Schlag verweist auf entsprechende Zahlen für NRW: Mit rund 155 Millionen Euro verwendeten im Jahr 2015 die Jobcenter 16 Prozent des Eingliederungsetats für andere Zwecke, das sei ein erneuter Höchstwert. 950 Millionen Euro standen für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zur Verfügung, tatsächlich wurden 2015 aber lediglich 795 Millionen Euro auch dafür genutzt. "Auch im Bistum verzeichnen wir diese Umschichtungen. 21 Prozent der Leistungen, die eigentlich für die Eingliederung in Arbeit vorgesehen sind, werden für Verwaltungszwecke zweckentfremdet", sagt Schlag. Diese Praxis müsse ein Ende haben. Sie sei zwar legal, aber nicht legitim. "Wir fordern stattdessen für die Jobcenter eine eigenständige, transparente und faire Erhöhung der Verwaltungsbudgets anstatt der aktuell ausufernden Umschichtungspraxis", sagt Schlag.
Die Freie Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen sieht die drastische Reduzierung der Eingliederungsmittel in Verbindung mit der Entwicklung der so genannten Aktivierungsquote. Nur jeder zwölfte Hartz-IV-Beziehende (8,3 Prozent) im erwerbsfähigen Alter in NRW wurde laut Aktivierungsquote der Bundesagentur für Arbeit im Durchschnitt des Jahres 2015 mit einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme gefördert. 2012 lag die Quote noch bei 8,5 Prozent, 2011 sogar bei 10,2 Prozent. Auch im Bistum lag die Quote 2012 noch bei 10,3 Prozent, 2015 hingegen nur noch bei 7,4 Prozent. "Diese Entwicklung im Bistum ist keine Konsequenz sinkender Arbeitslosen- und Hilfeempfängerzahlen. Sie ist eine Folge der Sparmaßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik und der zunehmenden Umschichtung der Mittel für aktive Arbeitsmarktförderung in das Verwaltungsbudget des Jobcenters", sagt Roman Schlag.