Seit dem 1. Januar 2019 beträgt der Eckregelsatz für eine arbeitssuchende, alleinstehende Person, die unter die Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) II fällt, 424 Euro und für zusammenlebende Ehepartner bzw. Lebenspartner jeweils 382 Euro. Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres erhalten 245 Euro, bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 302 Euro und ab Beginn des 15. Lebensjahres 322 Euro. Jede weitere Person ab 18 Jahren, die im gleichen Haushalt lebt, erhält 339 Euro. Ebenfalls fallen einige vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, höher aus. Die Erhöhung gilt auch für Bezieher von Sozialhilfe (SGB XII)
Trotz der Anhebung der Regelsätze fordert die Caritas höhere Leistungen. Die Leistungen müssten deutlich höher liegen. So ist für Strom bei einer alleinstehenden Person lediglich ein Betrag von 35,79 Euro in der Regelleistung vorgesehen. "Energiearmut und Energieschulden bei Empfängern von Grundsicherung für Arbeitssuchende sind vorprogrammiert. Die höheren Energiekosten müssen an anderen Haushaltspositionen mühevoll eingespart werden", sagt Diözesancaritasdirektor Burkard Schröders. Gerade im Hinblick auf die rasanten Entwicklungen in der Digitalisierung sei die Versorgung mit Energie lebensnotwendig. Menschen, die von Grundsicherung lebten, dürften dabei nicht ausgegrenzt werden.
Der Caritasverband für das Bistum Aachen hat seinen Testbogen mit den aktuellen Regeleistungen überarbeitet. Er dient allen Interessierten dazu, sich einen ersten Überblick über Leistungen und Ansprüche auf Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. Sozialhilfe zu verschaffen. Er ist abrufbar unter: www.caritas-ac.de/testbogen. Weitere Auskünfte zum Thema "Grundsicherung für Arbeitssuchende" und zum Testbogen erhalten Sie von:
Roman Schlag
Caritasverband für das Bistum Aachen e.V
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