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Positionen

Alle EU-Staaten haben Verantwortung für eine gemeinsame EU-Asylpolitik

Alle EU-Staaten müssen das Gemeinsame Europäische Asylsystem beachten und umsetzen. Der Fokus sollte dabei auch auf der Entlastung der EU-Außengrenzen liegen. Alle Staaten übernehmen Verantwortung durch Aufnahme von Asylsuchenden oder ihre finanzielle Unterstützung. Deutschland sollte dabei eine führende Rolle einnehmen.

Weitere Positionen zum Thema Asyl

In Krisen-und Kriegsgebieten bessere Bedingungen schaffen

Menschen müssen überall das Recht auf gute Lebensbedingungen haben. Dazu gehören menschenwürdige Unterkünfte, der Zugang zu Rechtsberatung und zum Gesundheitssystem sowie vor allem der Schutz vor Gewalt. Die Gründe für Flucht müssen ermittelt und beseitigt werden.

Akzeptanz und Toleranz für Geflüchtete gesellschaftlich schützen und stützen

Deutschland muss eine konsequente Integrationspolitik verfolgen. Sie setzt auf mehr Dialog. mehr Transparenz. bessere Kommunikation und schafft ein Gefühl des Miteinanders. In Deutschland darf es keinen Raum für Spaltung, Hass und Diskriminierung geben.

Um die Integrationspolitik voranzubringen, sollten staatliche Stellen auf allen Ebenen auf Wohlfahrtsverbände, Nicht-Regierungs-Organisationen und Migrantenselbstorganisationen setzen. Das Subsidiaritätsprinzip muss aufrechterhalten werden, und strukturelle und finanzielle Unterstützungen sind notwendig. 

Abschiebungen stoppen, auf freiwillige Rückkehr setzen

Das Rückkehrmanagement in Deutschland darf sich nicht auf den Abschiebungsprozess beschränken. Der Schwerpunkt muss vielmehr auf der freiwilligen Ausreise liegen. Diese Freiwilligkeit ist durch Anreize, wie bessere finanzielle Unterstützung und die Schaffung von besseren Lebensbedingungen im Herkunftsland zu fördern.

Freiwillige und transparente Beratung für Asylsuchende

Familienzusammenführung auch für subsidiär schutzbedürftige Personen

Familienzusammenführung ist der wichtigste sichere und legale Zugangsweg zu Schutz in Deutschland. Zudem bietet die Familie oft die stärkste emotionale, soziale und wirtschaftliche Unterstützung für Menschen. Geflüchtete Menschen leben verstärkt mit der Sorge um die engsten Familienangehörigen. Das erschwert den Integrationsprozess.

Den subsidiären Schutz erhalten Personen, denen im Asylverfahren weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung zuerkannt wurde, denen im Herkunftsland aber ein ernsthafter Schaden droht, z.B. durch einen Krieg oder Bürgerkrieg. Subsidiär Geschützte genießen Schutz auf der Basis nationaler Rechtsvorschriften und insbesondere des EU-Rechts. Personen, die den subsidiären Schutz innehaben, erhalten uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und haben Anspruch auf einen Integrationskurs. Subsidiär Schutzberechtigte können den Familiennachzug ihrer Kernfamilie beantragen, wenn dafür humanitäre Gründe vorliegen.

Durch das Inkrafttreten des Familiennachzugsneuregelungsgesetzes am 1. August 2018 wird der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten eigenständig geregelt. Die Familienzusammenführung liegt im Ermessen der Behörde. Ein Anspruch auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten besteht nicht. Das Gesetz sieht stattdessen vor, dass monatlich bis zu 1.000 Familienangehörige von subsidiär schutzberechtigten Personen nach Deutschland einreisen können.

Flexible Lösungen für Familienzusammenführungen

Deutschland muss vereinfachte Nachweise für familiäre Verbindungen Geflüchteter bei Familienzusammenführung schaffen. Denn Flüchtlinge verfügen in vielen Fällen nicht über die erforderlichen Reisedokumente und Nachweise über familiäre Verhältnisse. Sie bei den Heimatbehörden zu besorgen, ist oft nicht möglich.

Zudem sollten Ausnahmeregelungen für die Zumutbarkeit der Dokumentenbeschaffung greifen. Beispielsweise sollten Ersatzdokumente für die Einreise ausgestellt werden. Deutsche Auslandsvertretungen sollten bei Visumsverfahren für Familienangehörige in Deutschland lebender Flüchtlinge vermehrt flexible Lösungen ermöglichen. 

Von Schutzberechtigten abhängige Familienmitglieder aufnehmen

Der Familiennachzug nach Deutschland ist im Wesentlichen auf Mitglieder der Kernfamilie hier lebender Flüchtlinge beschränkt. Aber auch Personen außerhalb der Kernfamilie stehen mitunter in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einer geflüchteten Person. Für solche Fälle sind rechtliche Voraussetzungen für einen Familiennachzug zu schaffen.

  • Ansprechpartner
Altinli, Duysal
Duysal Altinli
Flüchtlingsarbeit
+49 241 431 200
+49 241 431 2984
+49 241 431 200
+49 241 431 2984
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daltinli@(BITTE ENTFERNEN)caritas-ac.de