Unterschiedliche Leistungen der häuslichen Pflege müssen in Pflegebudgets kombinierbar sein. Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege sollen in einem Entlastungsbudget zusammengefasst werden. Die Familienpflegezeit sollte durch eine Lohnersatzleistung, die die Reduzierung der Arbeitszeit abbildet, ersetzt werden.