Mehr bezahlbarer inklusiver Wohnraum für Menschen mit und ohne Behinderung
Menschen mit einer Beeinträchtigung müssen selbstbestimmt entscheiden können, wo und mit wem sie leben und wohnen wollen. Dafür braucht es überall Wohnungen, die für Menschen mit Beeinträchtigung ein zuhause sein können, nutzbar sind und in denen sie zugleich die angemessenen Vorkehrungen für ihre notwendige Assistenz vorfinden. Bauförderungen müssen barrierefreien Raum angemessen unterstützen. Im Rahmen des geforderten sozialen und barrierefreien Wohnungsbaus sollen zehn Prozent aller neuen Sozialwohnungen barrierefrei (nach DIN 18040-2) gebaut und für am Wohnungsmarkt besonders benachteiligte Gruppen der Gesellschaft reserviert werden. Die Sozialunternehmen sollen Zugang zur Förderung des sozialen Wohnraums und zu kommunalen Grundstücken erhalten. Damit Menschen mit Beeinträchtigung überall leben können, muss diese Selbstbestimmung und Teilhabe auch für einen barrierefreien Nah- und Fernverkehr gelten. Wo dieser nicht gewährleistet ist, müssen die Menschen Anspruch auf alternative Beförderungsdienste haben.