Mehr digitale Teilhabe für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung
Die Pandemie hat das Voranschreiten der Digitalisierung massiv forciert und gezeigt, wie sehr alle Menschen auf die Informationen durch digitale Medien und auf Kommunikation über digitale Formate angewiesen sind. Gemäß EU-Memorandum zählen digitale Kompetenzen beim lebenslangen Lernen zur Basis, um aktiv an der wissensbasierten Gesellschaft und Wirtschaft teilzuhaben. Der Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention folgend, sind als Konsequenz digitaler Teilhabe gesellschaftliche Barrieren durch geeignete Maßnahmen abzubauen, denn Menschen mit Behinderungen sind nach wie vor häufig von der Teilhabe ausgeschlossen. Das Recht auf digitale Teilhabe für Menschen mit Behinderungen ist bundeseinheitlich zu regeln und die Ausstattung mit digitalen Hilfsmitteln zu finanzieren. Das bedeutet: Für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen soll ein Rechtsanspruch auf digitale Teilhabe gesetzlich verankert werden.