"Die Caritas fordert daher entschlossenes Handeln der Politik, um den Pfändungsschutz wirksam durchzusetzen", sagt Stephan Jentgens, Diözesancaritasdirektor im Bistum Aachen. Er stellt sich hinter eine Forderung der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AGSBV), der auch die Caritas angehört. In ihrer am Montag, 15. Juni 2026, beginnenden Aktionswoche Schuldnerberatung unter dem Motto "Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P‑Konto zum Problemkonto wird" macht sie auf anhaltende Missstände beim Pfändungsschutzkonto aufmerksam. Nach Angaben der AGSBV, der auch die Caritas angehört, gibt es in Deutschland monatlich rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen.
"‚Wie komme ich an mein Geld?‘ - diese Frage hören unsere Schuldnerberaterinnen und ‑berater regelmäßig", sagt Stephan Jentgens. Im Bistum Aachen ist die verbandliche Caritas Trägerin von zwölf Schuldnerberatungsstellen. "Wenn Banken gesetzliche Regelungen nicht korrekt umsetzen, kann das existenzielle Folgen haben: Mieten werden nicht bezahlt, Energieabschläge nicht abgebucht, der Lebensunterhalt ist nicht gesichert. Das P‑Konto muss den Schutz bieten, den das Gesetz vorsieht", so Jentgens."
Der Aachener Diözesancaritasdirektor Stephan Jentgens (l.) und Roman Schlag (r.), Fachreferent für Schuldnerberatung, neben dem Plakat der Aktionswoche Schuldnerberatung, in deren Mittelpunkt 2026 das Pfändungsschutzkonto und seine Umsetzung durch Kreditinstitute steht.DiCV Aachen
Roman Schlag, Fachreferent für Schuldnerberatung in der Geschäftsstelle des Caritasverbandes für das Bistum Aachen und Sprecher der AGSBV, erläutert: "Das Pfändungsschutzkonto schützt automatisch einen gesetzlich festgelegten monatlichen Freibetrag. Für Menschen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebenslagen können erhöhte Freibeträge gelten." In der Praxis frieren Banken bei einer Kontopfändung das Guthaben auf dem Girokonto zunächst ein. "Betroffene müssen dann aktiv die Umwandlung in ein P‑Konto beantragen. Ohne schnelle und korrekte Unterstützung durch Kreditinstitute, Schuldnerberatungsstellen oder Behörden steht zeitweise kein Geld für Miete, Energie, Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung", so Schlag. Die AGSBV kritisiert zudem rechtliche Unklarheiten, etwa beim Pfändungsschutz bestimmter Sozialleistungen wie Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss. "Diese führen häufig zu Zuständigkeitsstreitigkeiten, Verzögerungen und zusätzlicher Belastung für Betroffene", sagt Schlag.
"Der Gesetzgeber muss den staatlichen Schutz des P‑Kontos als soziales Sicherungsinstrument endlich wirksam gewährleisten", fordert Stephan Jentgens. Nötig seien klare Standards für Banken, barrierearm erreichbare Ansprechstellen, geschultes Personal sowie konsequente Sanktionen bei Rechtsverstößen.
Auch beim Basiskonto, das jedem Verbraucher einen Anspruch auf ein Girokonto sichern soll, sieht die AGSBV erheblichen Handlungsbedarf. "Ein Konto ist elementarer Bestandteil der Existenzsicherung", betont Roman Schlag. Kreditinstitute müssten Basiskonten aktiv anbieten. Verstöße seien wirksam zu sanktionieren. "Nur mit klaren, durchgesetzten Regeln wird der Zugang zu Giro‑ und Pfändungsschutzkonten unkompliziert und selbstverständlich", so Schlag weiter.