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Jentgens: „Impfquote in den Einrichtungen ist vorbildlich“

Stephan Jentgens, Diözesancaritasdirektor im Bistum Aachen, bittet Impfskeptiker, sich die Mit-arbeitenden in der Eingliederungshilfe sowie der Kranken- und Altenpflege zum Vorbild zu neh-men. „Hätten wir gesamtgesellschaftlich Impfquoten wie dort, würde uns Corona deutlich weniger Sorgen machen“, so Jentgens.

Erschienen am:

23.02.2022

Herausgeber:
Caritasverband für das Bistum Aachen e.V.
Haus der Caritas
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"Die Impfquote in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie der Kranken und Altenpflege ist vorbildlich. In Diensten und Einrichtungen im Bistum Aachen liegt sie bei deutlich mehr als 90 Prozent", sagt Jentgens. Zum Vergleich: Bundesweit ist rund drei Viertel der Bevölkerung mindestens zweimal geimpft.

Im Vorfeld der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die ab 16. März für Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie der Alten- und Krankenpflege greifen soll, hat der Caritasverband für das Bistum Aachen sowohl in Einrichtungen der Eingliederungshilfe als auch in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen und -diensten die Impfquoten abgefragt: Ergebnis: In der Eingliederungshilfe sind rund 92 Prozent, in der Altenpflege rund 95 Prozent der Beschäftigten geimpft. In den Krankenhäusern liegt die Quote zwischen 95 und 98 Prozent. "Es wäre fatal, wenn durch die Diskussion über die einrichtungsbezogene Impfpflicht der Eindruck entstünde, wir hätten ein Impfproblem bei den Fachkräften. Ganz im Gegenteil: In den Diensten und Einrichtungen ist das Bewusstsein hoch, mit vulnerablen Gruppen im engen Kontakt zu sein. Das zeigt sich auch in der überdurchschnittlich großen Bereitschaft, sich impfen zu lassen. Mich überzeugt das große Engagement der Fachkräfte der Caritas", sagt Stephan Jentgens. Der Caritasverband für das Bistum Aachen halte die einrichtungsbezogene Impfpflicht für einen richtigen Schritt auf dem Weg zu einem möglichst umfassenden Impfschutz, so der Diözesancaritasdirektor.

"Wir erleben in der Eingliederungshilfe eine hohe Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrem Beruf und mit den Menschen, für die sie da sind. Das drückt sich auch in der hohen Impfquote aus", sagt Frank Pinner, Fachreferent für Behindertenhilfe und Psychiatrie beim Caritasverband für das Bistum Aachen. Elke Held, Fachreferentin beim Caritasverband für das Bistum Aachen für die katholischen Krankenhäuser, berichtet von der jüngsten Konferenz der Pflegedirektoren. In den Kliniken sei die Impfzurückhaltung vor allem bei jungen Leuten, die in der Ausbildung stehen, groß gewesen. "Es ist aber gelungen, durch intensive Aufklärung viele unsichere Mitarbeitende und Auszubildende von der Bedeutung der Impfung zu überzeugen", sagt Held.

Auch die Dienste und Einrichtungen der Altenhilfe im Bistum Aachen werben weiterhin für die Impfung. Allerdings sagt Jürgen Spicher, Fachreferent für Altenhilfe beim Caritasverband für das Bistum Aachen, nach einer Befragung von Einrichtungsleitungen: "Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird die überzeugten Impfskeptiker nicht überzeugen. Die Einrichtungsleitungen sagen, der Teil derer, die sich daraufhin impfen lassen, wird eher marginal sein."

Stephan Reitz, Geschäftsführer der Diözesanarbeitsgemeinschaft Alter und Pflege im Bistum Aachen, geht wegen der hohen Impfquote davon aus, dass die Dienste und Einrichtungen - abgesehen von Infektionen, die auch bei Geimpften nicht auszuschließen sind - ohne wesentliche Einschränkungen ihren Dienst aufrechterhalten können. "In Einzelfällen, wo in Einrichtungen die Impfquote niedriger ist, wurden vorsichtshalber schon jetzt ungeimpfte Mitarbeiter rein rechnerisch aus dem Dienstplan ab dem 16. März herausgeplant. Durch die Diskussion, dass einzelne Bundesländer erwägen, die Impfpflicht in Einrichtungen auszusetzen oder nicht umzusetzen, ist die Verunsicherung in den Einrichtungen groß. Eines ist aber nicht auszuschließen: Sollten Beschäftigungsverbote für Ungeimpfte ausgesprochen werden, können einzelne Dienste und Einrichtungen gegebenenfalls dem Wunsch zur Erweiterung von Leistungen oder der Aufnahme weiterer Kunden und Bewohner nicht entsprechen, weil Ihnen dann Personal fehlt.", sagt Reitz. Die Dienste und Einrichtungen hätten Verträge mit den Kassen und anderen Kostenträgern und seien zur Erfüllung verpflichtet. Wenn dies nicht möglich sei, müssten die Dienste und Einrichtungen eine im Sozialgesetzbuch geregelte sogenannte Notstandsanzeige machen.

Ungeachtet der Impfquote bleibe abzuwarten, inwieweit Personalausfall durch die Omikron-Variante trotz reduzierter Quarantänezeit zu Versorgungsproblemen führen werde. "Derzeit kann das in der stationären Pflege noch über Personaldienstleister kompensiert werden, aber auch deren Kapazitäten sind begrenzt", sagt Jürgen Spicher. In den katholischen Krankenhäusern im Bistum Aachen steigt die Zahl der Infizierten durch Omikron, sagt Elke Held, so dass einige Häuser Leistungen zurückfahren müssten. Die Versorgungssicherheit aber sei nicht gefährdet: "Die Mitarbeitenden tun von sich aus alles, sich schnell wieder frei zu testen und die Arbeit wiederaufzunehmen. Sie wollen Patienten und Kollegen nicht hängen lassen."

  • Ansprechperson
Heidrich
Christian Heidrich
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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