Der Deutsche Caritasverband begrüßt, dass der Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz zwei wesentliche Härten gegenüber pflegenden Angehörigen abgeräumt hat: "Wir sind erleichtert, dass die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ebenso vom Tisch ist, wie die Kürzung des Pflegegeldes in den ersten drei Monaten für die Pflegegrade 2 und 3", betont Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa. Positiv sei auch, dass Familien, deren Angehörige im Pflegeheim sind, nicht noch durch ursprünglich geplante höhere Eigenanteile belastet werden.
Mit großer Sorge betrachtet die Caritas allerdings die Lage der ambulanten Pflegedienste: In dem Gesetzentwurf entfällt die Möglichkeit, dass Pflegedienste Pflegebedürftigen niedrigschwellige Unterstützungsangebote zur Alltagsbewältigung anbieten dürfen. Bislang waren es die Pflegedienste, die flächendeckend für Begleitung zu Arztpraxen, Ämtern oder Senioren-Café gesorgt haben und eine Unterstützung im Haushalt wie Einkaufen oder Wohnungsputz übernommen haben. Mit dem neuen Sozialraumbudget, das bereits ab 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, dürfen Pflegedienste diese Leistungen nicht mehr anbieten.
Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa: "Wer Unterstützungsangebote, die alten oder kranken Menschen und ihren pflegenden Angehörigen das Leben erleichtern, kürzt, schwächt die so notwendige häusliche Versorgung. In einer Gesellschaft des langen Lebens braucht es eine soziale Pflegepolitik, die die Belastungen zwischen den Generationen fair verteilt."
Negative Auswirkungen der gesetzlichen Reformvorschläge befürchtet die Caritas auch für die Tagespflege. Bislang wurde der Fahrdienst zur Tagespflege und zurück vielfach aus dem Entlastungsbetrag bezahlt. Fällt dies weg, können sich viele die Tagespflege nicht mehr leisten.
Welskop-Deffaa: "Es ist Aufgabe der Strukturreform Pflege, Vorschläge für eine nachhaltige generationengerechte Absicherung der Pflegefinanzierung zu machen. Ein erster, wichtiger Schritt zur Sanierung der maroden Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung ist aber auch ohne die Strukturreformvorschläge offensichtlich: Der Pflegeversicherung müssen die 6 Mrd. Euro Kosten für die Coronahilfen aus Bundesmitteln zurückerstattet werden. Hierfür braucht es unverzüglich mindestens einen verlässlichen Stufenplan."